Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu zu ordnen, um gefährliche Situationen für Fahrradfahrer zu vermeiden und den Fußgängerüberweg zu verbessern. Ziel ist es, die Sicherheit und Nutzung der Verkehrsflächen zu optimieren.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, rund um das Schwanthaler Carrée folgende Installationen neu zu ordnen:
- Die Fahrradständer auf der Fahrbahn an der Kreuzung Stegstraße (Ostseite)/Schwanthaler Straße sollen entfernt werden, weil es hier zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich kommt: Fahrradfahrer aus Richtung Süden sind durch die Ständer gezwungen, im Kreuzungsbereich nach links in die Fahrbahnmitte und damit in die Fahrspur entgegenkommender Autos zu schwenken.
- Im Bereich der Textorstraße auf Höhe der Bäckerei "Café Ernst" versperren Fahrradbügel und ein kleiner Kasten (für Streugut?) teilweise den markierten Fußgängerüberweg. Hier sollten Fußweg, Kasten und Fahrradbügel sinnvoll neu angeordnet werden.
Begründung
Die vorgenommenen Installationen als solches sind sehr willkommen und werden gerne genutzt; gelegentlich kommt es jedoch im Zeitablauf zu leicht behebbaren Nutzungskonflikten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6592Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnenDirektanregung
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1037Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats