Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad anbringen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Anbringung eines Schildes am Bahnhof Niederrad, um auf das Fütterungsverbot für Tauben hinzuweisen. Dies soll helfen, das Problem der Verunreinigung durch Vogelfutter und die zunehmende Anzahl von Tauben und Ratten zu bekämpfen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, am Bahnhof Niederrad ein Schild mit dem Hinweis "Tauben füttern verboten" (mit Piktogramm) anzubringen.
Begründung:
Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Getreide) aus, das zu einer ständig steigenden Anzahl von Tauben (ggf. Anlockung von Ratten) und zu extremer Verunreinigung der Bürgersteige führt.
Ein klarer Hinweis kann Abhilfe schaffen, um auf das Fütterungsverbot hinzuweisen.
Begründung
Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Getreide) aus, das zu einer ständig steigenden Anzahl von Tauben (ggf. Anlockung von Ratten) und zu extremer Verunreinigung der Bürgersteige führt.
Ein klarer Hinweis kann Abhilfe schaffen, um auf das Fütterungsverbot hinzuweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2025OFOF 1326/5Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6601Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenDirektanregung
- 27. Juni 2025STST 1052Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenStellungnahme
- 27. April 2026Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 756Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0