Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, den Straßenbelag, den Fußweg und die Markierung der Parkplätze im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord wiederherzustellen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass im Notfall die Feuerwehrzufahrt nicht behindert wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag, den Fußweg und die Markierung der Parkplätze in der Schinkelstraße im Bereich der heutigen Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord wiederherzustellen.
Begründung
Während der Bauphase des Gymnasiums Nord diente dieser Bereich als Baustellenzufahrt. In mehreren Gesprächen mit dem Ortsbeirat und Anwohner:innen wurde darauf hingewiesen, dass nach Bauabschluss des Gymnasiums sowohl die Straßendecke, der Fußgängerweg und auch die anliegenden Parkplätze wiederhergestellt werden. Hierbei ist es wesentlich, dass auch die Markierung der Parkplätze ausgeführt wird, damit es in einem Notfall zu keiner Behinderung an der Feuerwehrzufahrt kommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2025OFOF 488/7Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2025Sie sind hierOMOM 6648Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium NordDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1115Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats