Erhalt der Anna-Apotheke
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Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke zu führen, um den Erhalt der Apotheke an der Wiener Straße 57 zu ermöglichen. Dies ist insbesondere für ältere Menschen und Personen mit Beeinträchtigungen wichtig, da der Standort zur Schließung droht. Das Ziel ist, die Apotheke für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wiener Straße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wiener Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um Möglichkeiten auszuloten, dass der Apothekenstandort in der Wiener Straße 57 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt.
Begründung
Auf einem Hinweisschild in der Anna-Apotheke steht, dass die Apotheke zum 31.03.2025 geschlossen wird. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Dem Magistrat sollte daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2025Sie sind hierOMOM 6697Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und KinderDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1330Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und KinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats