Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 und der Händelstraße schnellstmöglich umzusetzen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Situation die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährdet.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 05.09.2022, ST 1982, zugesagte Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße schnellstmöglich umzusetzen.
Begründung
Die in der Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943, geschilderte Problemlage hat sich nochmals verschlechtert. Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) ragen regelmäßig in den Fahrradweg hinein oder verschmälern den Gehweg so weit, dass Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator nicht mehr durchkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2022STST 1982Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke HändelstraßeStellungnahme
- 27. März 2025Sie sind hierOMOM 6767Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke HändelstraßeDirektanregung
- 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1071Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke HändelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats