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Ankauf von bebauten Liegenschaften

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Ankauf von bebauten Liegenschaften

Details im PARLIS OF_1014-10_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Ankauf von bebauten Liegenschaften

Details im PARLIS OM_6647_2025
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.03.2025, OF 1014/10 Betreff: Ankauf von bebauten Liegenschaften Im Zusammenhang mit nicht öffentlichen Magistratsvorlagen möge der Ortsbeirat 10 öffentlich beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen, 2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen), 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlende Sportflächen (gedeckt und ungedeckt), 4. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich, 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.

Begründung:

Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6647 2025 Die Vorlage OF 1014/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme