Ankauf von bebauten Liegenschaften
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt, dass der Magistrat bei zukünftigen Beschlüssen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 umfassende Informationen bereitstellt. Dies soll sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte, insbesondere für Schulbauten und Sportinfrastruktur, berücksichtigt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Im Zusammenhang mit nicht öffentlichen Magistratsvorlagen möge der Ortsbeirat 10 öffentlich beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen.
Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte:
- zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen,
- Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen),
- auskömmliche Informationen bezüglich fehlende Sportflächen (gedeckt und ungedeckt),
- Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich,
- detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.
Begründung
Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025Sie sind hierOFOF 1014/10Ankauf von bebauten LiegenschaftenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2025OMOM 6647Ankauf von bebauten LiegenschaftenDirektanregung
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 644Ankauf von bebauten LiegenschaftenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme