Ankauf von bebauten Liegenschaften
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Bisheriger Verlauf
03.03.2025
18.03.2025
18.03.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6647 entstanden aus Vorlage: OF 1014/10 vom 03.03.2025
Betreff: Ankauf von bebauten Liegenschaften
Der Magistrat wird gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen; 2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen); 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlender Sportflächen (gedeckt und ungedeckt); 4. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich; 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen. Begründung:
Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme