Antrag vom 01.02.2025, OF 1073/2 Betreff: Böllerverbot im Neuen Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark mit sofortiger Wirkung anzuordnen.
Begründung:
Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Verhüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut Nabu Hessen werden zu nur Silvester 15% der der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Nabu, sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im neuen Rebstockpark wurde der Antragstellerin von Anwohner*innen mehrfach zugetragen.Beratung im Ortsbeirat: 2