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Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten

Details im PARLIS OM_6039_2024
03.02.2025

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten

Details im PARLIS ST_188_2025
29.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)

Details im PARLIS OF_1124-2_2025
28.04.2025

Auskunftsersuchen

Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)

Details im PARLIS V_1174_2025
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 6039 vom 4.11.2024 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 vom 03.02.2025 liefert lediglich Teilantworten und als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe / Mindest-Platzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheits-Gutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann?

Begründung:

Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS Grundstufe, Gebäude E wurden mehrfach mündliche wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten / Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. Die in der Stellungnahme aufgeführte Tabelle stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel über den MAS an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus uns müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2025 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme