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Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 entstanden aus Vorlage: OF 1002/2 vom 16.10.2024 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen im Ortsbezirk 2 gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc.; 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren; 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden; 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z. B. Brandschutzmaßnahmen oder Fluchtwege nicht eingehalten werden; 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt und Kinder/Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert; 7. an welche Stelle beim Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können.

Begründung:

Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an den Ortsbeirat herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme