Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen zeitnah zu räumen. Dies soll insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen zugutekommen, die durch Baustellen behindert werden. Ziel ist es, die Flächen nicht länger als nötig zu beanspruchen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen geräumt werden. Dazu soll der Magistrat auf private Bauherren zugehen mit dem Ziel, Flächen nicht länger als unbedingt nötig zu beanspruchen.
Im Falle einer Insolvenz des Bauvorhabenträgers soll der Magistrat alle Möglichkeiten ausschöpfen, selbst tätig zu werden, um vor allen Dingen Gehwege für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wieder frei zu räumen.
Begründung
Auf Baustellen im Ortsbezirk 1 kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu erheblichem Zeitverzug und Baustillstand wegen insolventer Bauherren. Das darf jedoch nicht zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gehen. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen können keine riesigen Umwege gehen und werden durch ausladende Baustellenflächen auf Gehwegen und Straßen am meisten behindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2024Sie sind hierOFOF 1148/1Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024OMOM 5097Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassenDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1145Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme