Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5097 entstanden aus Vorlage: OF 1148/1 vom 19.01.2024 Betreff: Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen Der Magistrat wird gebeten , dafür zu sorgen, dass nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen geräumt werden. Dazu soll der Magistrat auf private Bauherren zugehen mit dem Ziel, Flächen nicht länger als unbedingt nötig zu beanspruchen. Im Falle einer Insolvenz des Bauvorhabenträgers soll der Magistrat alle Möglichkeiten ausschöpfen, selbst tätig zu werden, um vor allen Dingen Gehwege für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wieder frei zu räumen.

Begründung:

Auf Baustellen im Ortsbezirk 1 kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu erheblichem Zeitverzug und Baustillstand wegen insolventer Bauherren. Das darf jedoch nicht zulasten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gehen. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen können keine riesigen Umwege gehen und werden durch ausladende Baustellenflächen auf Gehwegen und Straßen am meisten behindert. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1