Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.06.2024, OF 1319/1 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden.
Begründung:
Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5748 2024 Die Vorlage OF 1319/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)