Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, wenn bereits Strominfrastruktur vorhanden ist. Dies soll die Umwelt- und Gesundheitsbelastungen reduzieren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden.
Begründung
Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2024Sie sind hierOFOF 1319/1Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener StrominfrastrukturOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024OMOM 5748Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener StrominfrastrukturDirektanregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 814Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener StrominfrastrukturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)