Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5748 entstanden aus Vorlage: OF 1319/1 vom 11.06.2024 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden.
Begründung:
Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1