Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße "Zum Rebstockbad", sowie an der Messestraße, einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen zu einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohner*innen und Nutzer*innen mit einem -aus Sicht des Ortsbeirates- angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten. 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen "Zum Rebstockbad" und "Zum Messeparkhaus Rebstock" (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bitten der Ortsbeirat um eine valide Begründung. 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzer*innen, also potentiell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z.B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-allee, sowie die 2 Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Alle, sowie der Montgolfier-Allee aber auch aus Europa-Allee/ Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch Begründung).
Begründung:
In der ST2126 vom 29.11.2021 weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (ST 321 vom 08.02.2019) technisch und finanziell zu aufwändig wäre. Siehe auch die ST 1159 vom 03.07.2017. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser ST ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird, und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/ das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet, und wird von zahlreichen Fußgängern, sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohner*Innen im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße "Zum Rebstockbad" für Parknutzer*innen und Besucher*innen darstellt ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzer*innen, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-allee, sowie die 2 Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Alle, sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkunft im Quartier, sowie Anwohner*innen der Europa-Allee/ Pariser Straße besucht. Diese Kinder, oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand der Antragstellerin nicht vorgesehen. Laut der ST 419 vom 17.02.2017 erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches am 30.05.2016, OM 77, durch den OBR 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht angeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweg würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u.a. laut ST2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau, sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürger*Innen des Stadtteils!Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2075 2022 1. Die Vorlage OF 69/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 3 GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)