Antrag vom 17.11.2022, OF 535/2 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen, 2. ob Sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz, oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt,
Begründung:
In der ST 1436/2 vom 16.08.2021 stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne 919 / 936 Am Römerhof / Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch in Frage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u.a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Antragstellerinnen die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss Straße mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto unten). Quelle: google Satelit 17.11.2022, 18:25 Uhrdazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3321 2022 Die Vorlage OF 535/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme