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Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
258 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Zugang zum Mainufer am Westhafentower zu schaffen, um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der aktuelle Zustand des Weges unüberwindlich ist und die Rechte der Menschen mit Behinderungen stark beeinträchtigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur.

Begründung

Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2017OFOF 389/1Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte SachstandsanfrageOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. August 2017OMOM 2048Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte SachstandsanfrageDirektanregung
  3. 3. Januar 2018OFOF 478/1Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - zum zweiten Mal wiederholte SachstandsanfrageOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 9. Februar 2018STST 228Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte SachstandsanfrageStellungnahme
  5. 28. Februar 2022OFOF 364/1Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am WesthafentowerOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 15. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1835Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower
    Direktanregung
  7. 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 258 WochenSTST 1520Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am WesthafentowerStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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