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Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 15.06.2022 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 2 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern.

Begründung:

Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine kleine Anfrage durch die CDU-Stadtverordnete Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz am Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt. Geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Eröterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage: Frage Nr. 807 Volksfeste, inkl. Antwort des Magistrats Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.08.2022, OF 441/2 Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2747 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Antrag vom 13.04.2023, OF 812/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme