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Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
105 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Anregung an den Magistrat wird gefordert, keine zusätzlichen großflächigen Veranstaltungen am Rebstockgelände zuzulassen, um die Belastungen für die Anwohner zu mindern. Dabei wird auf die jahrelangen Probleme mit Lärm und Verkehr hingewiesen, die durch solche Ereignisse entstehen können, insbesondere im Kontext der Klimawandelmaßnahmen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten;
  2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen;
  3. den Ortsbeirat 2 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren;
  4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen;
  5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern.

Begründung

Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine kleine Anfrage durch die CDU-Stadtverordnete Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz am Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt. Geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Eröterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2022OFOF 411/2Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
  2. 4. Juli 2022Sie sind hier
    OMOM 2443Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
    Direktanregung
  3. 4. Juli 2022OAOA 215Keinen Festplatz oder keine zusätzlichen kommerziellen Großveranstaltungen am Rebstock zulassenAnregung
  4. 25. August 2022OFOF 441/2Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 26. August 2022OFOF 440/2Feldbahnmuseum bei Verlagerung der Dippemess an den Rebstock berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 12. September 2022OMOM 2747Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladenDirektanregung
  7. 26. September 2022STST 2189Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenStellungnahme
  8. 19. Dezember 2022STST 2770Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladenStellungnahme
  9. 13. April 2023OFOF 812/1Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
  10. 2. Mai 2023OMOM 3941Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenDirektanregung
  11. 26. Januar 2024STST 181Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladenStellungnahme
  12. 26. April 2024STST 838Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenStellungnahme
  13. 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1246Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 22.04.2024
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 31 · 27.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

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