Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.04.2023, OF 812/1 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende im Ortsbezirk 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern.
Begründung:
Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 dem Antrag OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut eines einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 PKWs widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten & Co sind Anwohnende des Europaviertels auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstock Weiher ist dann wie ausgestorben.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 22 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 812/1 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3941 2023 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird nicht zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 812/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU und 2 SPD gegen LINKE. und Die Partei (= nicht Befassung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 2. GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)