Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5040 entstanden aus Vorlage: OF 627/3 vom 09.01.2024 Betreff: Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: a) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen in der unteren Berger Straße werden nur als Ersatz für Außengastronomieflächen auf dem Fußweg genehmigt und nur auf der westlichen Straßenseite; b) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen müssen, wenn die Bestuhlung saisonbedingt entfernt wird, wieder als Parkflächen nutzbar sein; c) weitere neue Außengastronomieflächen werden in der unteren Berger Straße nicht mehr genehmigt; d) Außengastronomieflächen müssen während des Berger Straßenfestes frei gemacht werden.

Begründung:

Durch die Verlegung von Außengastronomieflächen auf der westlichen Straßenseite auf Parkflächen würden die Fußwege besser passierbar werden. Die Genehmigung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Außengastronomieflächen erweitert werden. Weiterhin müssen die Parkplätze, wenn sie nicht für die Außengastronomie genutzt werden, wieder als Parkflächen zur Verfügung stehen. Der Parkdruck ist im östlichen Nordend sehr hoch und die Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht umgesetzt. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität hat der Ortsbeirat bereits im letzten Jahr beschlossen, die Parkplätze auf der östlichen Straßenseite durch die Änderung von Quer- in Längsparkplätze in großer Zahl zu reduzieren. Deshalb sollten keine weiteren Parkplätze in dieser noch von einigen Einzelhändlern geprägten Einkaufsstraße wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3