Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Halteverbotszonen an der Offenbacher Landstraße so umzuändern, dass das Parken auf dem Bürgersteig in einer Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Dies soll dazu dienen, die Straßenbahnen nicht durch falsch parkende Fahrzeuge zu behindern und die Fußgängerwege ausreichend zu erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird.
Begründung
Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024OFOF 1011/5Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und BrunnenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5184Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und BrunnenstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1061Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und BrunnenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats