Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
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Bisheriger Verlauf
06.12.2022
24.03.2023
03.03.2025
18.03.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_3220_2022Stellungnahme des Magistrats
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS ST_791_2023Antrag Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OF_997-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_6630_202506.12.2022
Anregung Ortsbeirat
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_3220_202224.03.2023
Stellungnahme des Magistrats
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS ST_791_202303.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OF_997-10_202518.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_6630_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6630 entstanden aus Vorlage: OF 997/10 vom 03.03.2025
Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Vorgang: OM 3220/22 OBR 10; ST 791/23 Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten lauten Quietschgeräuschen die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen; 2. den gemessenen Geschwindigkeiten; 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022, OM 3220, gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791, wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist. Begründung:
Eile ist insgesamt geboten, nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3220
Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791