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Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames

Details im PARLIS OM_3220_2022
24.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames

Details im PARLIS ST_791_2023
03.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames

Details im PARLIS OF_997-10_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames

Details im PARLIS OM_6630_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6630 entstanden aus Vorlage: OF 997/10 vom 03.03.2025 Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Vorgang: OM 3220/22 OBR 10; ST 791/23 Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten lauten Quietschgeräuschen die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen; 2. den gemessenen Geschwindigkeiten; 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022, OM 3220, gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791, wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist.

Begründung:

Eile ist insgesamt geboten, nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3220 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791