Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
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Bisheriger Verlauf
11.07.2023
03.03.2025
18.03.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Offenlage der U 2Lärmmessungen im Bereich der großen UBahnKurve Bonames
Details im PARLIS OM_4243_2023Antrag Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OF_997-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_6630_202511.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Offenlage der U 2Lärmmessungen im Bereich der großen UBahnKurve Bonames
Details im PARLIS OM_4243_202303.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OF_997-10_202518.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_6630_2025 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.03.2025, OF 997/10
Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten ,,lauten Quietschgeräuschen" die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen, 2. den gemessenen Geschwindigkeiten 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022 (OM 3220) gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023 (ST 791) wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist. Begründung:
Eile ist insgesamt geboten nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind.Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4243
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 997/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme