Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
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Bisheriger Verlauf
17.12.2024
10.02.2025
16.05.2025
Antrag Ortsbeirat
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Details im PARLIS OF_693-11_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Details im PARLIS OM_6469_2025Stellungnahme des Magistrats
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Details im PARLIS ST_817_202517.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Details im PARLIS OF_693-11_202410.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Details im PARLIS OM_6469_202516.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Details im PARLIS ST_817_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469 entstanden aus Vorlage: OF 693/11 vom 17.12.2024
Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung:
Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 817