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Thema

Fußverkehr

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Neugestaltung der Bushaltestelle am Rathaus vor der ehemaligen Volksbank

09.01.2024 | Aktualisiert am: 22.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2024, OF 149/13 Betreff: Neugestaltung der Bushaltestelle am Rathaus vor der ehemaligen Volksbank Der Magistrat wird aufgefordert, die Situation rund um die Bushaltestelle Am Rathaus in der Straße Alt Erlenbach zu untersuchen und neu zu gestalten. Die Bushaltestelle sollte barrierefrei umgestaltet werden und die Situation rund um die Querungshilfe sollte so gestaltet werden, dass Fußgänger besser von Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können. Begründung: Die Situation rund um die ehemalige Volksbank ist zunehmend unübersichtlich und für Fußgänger mitunter schwierig. Nicht alle Verkehrsteilnehmer beachten die Querungshilfe und die Bushaltestelle ist auch nicht optimal angelegt. Eine Verringerung der Straßenbreite und ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle könnten helfen die Situation dort zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 149/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 149/13 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Bebauung des Grillmayer-Areals

09.01.2024 | Aktualisiert am: 22.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2024, OF 153/13 Betreff: Bebauung des Grillmayer-Areals Die Pläne für die Bebauung und Vermarktung des Grillmayer-Areals (ehemaliges Äppelwoi-Stübsche) in der Straße Zur Obermühle sind schon sehr weit gediehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurde die Baugenehmigung bereits erteilt? 2. Wann ist mit dem Abriss der bestehenden Gebäude zu rechnen? 3. Gibt es für den Abriss und die spätere Bebauung eine Baustellenlogistik für die Verkehrsführung? Über eine Vorstellung des Projektes durch den Investor würde sich der Ortsbeirat sehr freuen. Begründung: Angesichts das Wohnraummangels in Frankfurt begrüßen wir eine Bebauung des umfangreichen Grundstücks an der Straße zur Obermühle. Das Bauvorhaben ist für den kleinen Stadtteil recht umfangreich, die Einfahrt zur Straße Zur Obermühle sehr schmal. Zudem befindet sich gegenüber dem Gelände die Kita Mühleninsel, deren Eingang exakt gegenüber der künftigen Baustelle liegt. Nicht weit entfernt liegt auch die Anna-Schmidt-Schule an der Straße zur Obermühle. Hier bedarf es eines Sicherheitskonzepts für die Kinder sowie eines guten Logistikkonzepts damit die Belastung für die betroffenen Anwohner so gering wie möglich gehalten werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 855 2024 Die Vorlage OF 153/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors durch folgende Frage ersetzt wird: "4. Wie wird sichergestellt, dass der Fußweg zwischen den Straßen Zur Obermühle und Im Feldchen, der offizieller Schulweg und Weg zur städtischen Kita ist, während der Bauzeit für Fußgänger nutzbar bleibt?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Verkehrssituation Bonameser Straße

17.11.2021 | Aktualisiert am: 24.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 154/9 Betreff: Verkehrssituation Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, umgehend zu prüfen und berichten in wie weit eine kurzfristige Behebung der auftretenden permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Bonameser Straße (beiden Richtungen) entgegengewirkt werden kann. Dauerhafte Geschwindigkeitsmessungen in Form von 2 festinstallierten Blitzsäulen bzw. zusätzliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierungen halten wir für erforderlich. Im Anschluss daran wird der Magistrat gebeten, diese Planungen dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: Durch die einseitige Sperrung des Lachwegs hat sich das Verkehrsaufkommen in der Bonameser Straße wesentlich erhöht. Der Antragsteller konnte sich am 15. November 2021 ein Bild vor Ort machen und musste feststellen, dass die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h in den wenigsten Fällen eingehalten wurde, obwohl die vorgegebene Geschwindigkeit bis über die naheliegende Autobahnbrücke ein Tempolimit von 30 ausweist. Die Situation gestaltet sich trotz versetzten Parken für Fußgänger im Bereich Bonameser Straße 83 und An der Nachtweide/ Im Mellsig sehr heikel, da die "Hindernisse schnell umfahren werden, teilweise sogar durch das Ausweichen des Gegenverkehrs auf den Gehwegen. Eine Umsetzung sollte schnellstens erfolgen, da mit der nahenden kompletten Sperrung und in der Folge Schließung des Lachwegs für den Kfz-Verkehr die Belastung der Bonameser Straße, Alt Eschersheim und umliegenden Straßen noch zunehmen wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 154/9 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Ampelkonzept für die Gießener Straße

16.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

15.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 150/3 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße / Herbartstraße 2. Kreuzung Elkenbachstraße / Herderstraße 3. Kreuzung Elkenbachstraße / Baumweg 4. Kreuzung Elkenbachstraße / Mauerweg 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15) 6. Kreuzung Günthersburgallee / Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28) 7. Kreuzung Schwarzburgstr. / Spohrstraße 8. Kreuzung Schwarzburgstraße / Humboldtstraße 9. Kreuzung Holzhausenstraße / Humboldtstraße 10. Kreuzung Keplerstraße / Humboldtstraße Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller, halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrer*innen eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Räder bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1287 2021 Die Vorlage OF 150/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Einhalten der Verkehrsregeln am Lachweg überprüfen - Verkehrssituation sicherer gestalten!

14.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 142/9 Betreff: Einhalten der Verkehrsregeln am Lachweg überprüfen - Verkehrssituation sicherer gestalten! Um die Sicherheit der der Menschen, die zu Fuß oder per Fahrrad über den Überweg "Lachweg" müssen, zu verbessern, wurde nach einem Ortstermin des Ortsbeirats entschieden, dass dieser zur Einbahnstraße wird und KFZ in Alt -Eschersheim umgeleitet werden und diesen Überweg nicht nutzen dürfen. Einige Anwohner*innen berichten, dass insbesondere zu Stoßzeiten einige Verstöße gegen diese Regelungen zu beobachten waren und es auch bereits zu gefährlichen Situationen für Fußgänger*innen kam. Desweiteren berichten Anwohner*innen, dass der eigentlich zum Schutz des Fußweges aufgestellte Plastikschutzzaun den Fußweg stark einschränkt. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine stichprobenartige Kontrolle der einhaltung der Einbahnstraßenregelung am Lachweg zu veranlassen. Außerdem wird er gebeten, den Schutzzaun vom Fußweg auf die Straßenkante zu verschieben, um durch die eigentlich sinnvolle Maßnahme den Fußweg nicht zusätzlich zu verengen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.10.2021, OF 128/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1248 2021 1. Die Vorlage OF 128/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 142/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Mobile Legorampen - KidS Riederwald

08.11.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 140/11 Betreff: Mobile Legorampen - KidS Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Ortsbeiratsbudget den Ankauf von Legosteinen und anderen Materialien zum Bau von mobilen Rollstuhlrampen durch den Verein KidS Riederwald - KidS Frankfurt e. V. in Höhe von 2.142,50 € gemäß beiliegender Kalkulation geben Nachweis ausschließlich der Materialkosten. Begründung: Der Schüler*innenladen KidS Riederwald ist auf eine Aktion aufmerksam geworden, die seit längerem in der Stadt Hanau erfolgreich läuft. Dort baut ein Verein Rollstuhlrampen aus Lego, um Stufen vor der Bäckerei, der Apotheke, dem Friseur usw. durch eine mobile Rampe für Rollstuhlfahrer oder auch für Kinderwagen zu überbrücken. Der Verein KidS als inclusive Kindertageseinrichtung möchte sehr gerne diesem Beispiel folgen und mit den Kindern (die absolut begeisterte Lego-Bauer sind ) mobile Rollstuhlrampen für den Stadtteil bauen. So würde der Riederwald ein wenig barrierefreier und zudem würde, durch die bunten Rampen ganz nebenbei, für das Thema Inklusion sensibilisiert werden! Für dieses Projekt benötigt der Verein jedoch Lego in großer Zahl. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Kostenschätzung (Nach Angaben des Großhandels Steine Werk, Ralf Mouget, in Dillingen/ Saar) Für eine Rampe werden folgende Materialien benötigt: Anzahl Bezeichnung € pro Stück Summe in € 7000 Grundsteine 0,05 350,00 6 Lego Grundplatten 8,00 48,00 2 Ottocoll Plastikklebstoff 7,75 15,50 1 Antirutschmatte 15,00 15,00 428,50 Für 5 solcher Rampen wird eine Förderung von 2.142,50 benötigen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 140/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 140/11 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 141/10 Betreff: Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Sicherheit für Fußgänger an der sehr unübersichtlichen Stelle im Bereich der Zufahrt des Sportparks in Preungesheim deutlich verbessert werden kann. Begründung: Die Gefahrenstelle im Bereich der Ein-/Ausfahrt der Bezirkssportanlage Preungesheim zum Feldweg stellt leider insbesondere viele Kinder aus dem Wohngebiet. An der Wolfsweide und weiterer benachbarten Straßen vor große Herausforderungen. Die Fahrzeuge sind an dieser sehr unübersichtlichen Stelle zu schnell und den Fahrenden ist diese Situation leider so nicht erkenntlich, so dass diese Stelle schnellstmöglich zu entschärfen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1007 2021 Die Vorlage OF 141/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 156/2 Betreff: Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Im Kreuzungsbereich der Bernusstraße/Georg-Speyer-Straße (etwa vor HN 51) mit geeigneten Maßnahmen eine Sichtachse für Zufußgehende für die Bernusstraße herzustellen (Foto 1). 2. Im Bereich der Bernusstraße 19 das Parken auf dem Gehweg derart zu unterbinden, dass genügend Raum für Menschen geschaffen wird, die den Gehsteig (auch mit Rollstuhl, Rollator, Krücken, Kinderwagen, etc.) nutzen (Foto 2). Begründung: Erhöhung der Sicherheit bzw. des Raums für Menschen, die den Gehsteig an den benannten Stellen nutzen. Quelle: Der Fotograf ist dem Antragssteller mit Namen und Anschrift bekannt. Quelle: Der Fotograf ist dem Antragssteller mit Namen und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 831 2021 Die Vorlage OF 156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Betreff: Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Leipziger Straße soll die Aufstellung von Werbetafeln, Produktaufstellern und die Nutzung für die Aussengastronomie nur dann genehmigt werden, wenn die nutzbare Gehwegbreite mehr als 2 Meter beträgt. Für die Aussengastronomie soll aufgrund der Corona Richtlinien überlegt werden, wie bei einer Gehwegbreite von mindestens 2 Metern, eventuell unter Nutzung von Autoparkflächen, die Möglichkeit geboten wird Aussengatronomie anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Auffordrung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben. Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort:" Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalom-Gehen auf den Fußwegen zuzumuten, den Personen mit Kinderwagen, den FußgängerInnen mit Rollator und den Rollstuhl-FahrerInnen das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von 2 Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 825 2021 Die Vorlage OF 151/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfen

23.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 142/6 Betreff: Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Jahr 2019 in der Straße Neumarkt in Nied durchgeführten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in Form der 4 Aufpflasterungen besser gekennzeichnet werden können, um Unfälle von Fußgängern und Radfahrern entgegenzuwirken. Begründung: Im Jahr 2019 wurde die Straße Neumarkt in Nied als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme an 4 Stellen aufgepflastert. Diese Maßnahme hat sehr erfolgreich dazu beigetragen, dass Fahrzeuge langsamer durch die Straße fahren müssen und die Fußgänger und Radfahrer weniger gefährdet werden. Nun ist es zu mehreren Unfällen von Radfahrern und Fußgängern gekommen, welche die Aufpflasterungen übersehen haben und hierdurch schwer gestürzt sind (dem Antragsteller ist mindestens jeweils ein Radfahrer und ein Fußgänger namentlich bekannt, die durch Stürze schwer verletzt wurden). Ggf. könnte durch eine deutlichere Kennzeichnung der Aufpflasterungen derlei Stürze verhindert werden. Bisher sind die Aufpflasterungen nicht gekennzeichnet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 657 2021 Die Vorlage OF 142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Mehr Platz für Radfahrende, Fußgehende und Rollstuhlfahrende statt für SUVs im Straßenraum

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 156/1 Betreff: Mehr Platz für Radfahrende, Fußgehende und Rollstuhlfahrende statt für SUVs im Straßenraum Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In einer historisch gewachsenen Stadt gibt es nicht überall genügend Platz für Fahrzeuge in jeder Breite und Länge. Der Ortsbezirk 1 wird - trotz Klimakrise - täglich mit einer enormen Anzahl an Fahrzeugen geflutet. Dabei nimmt die Anzahl der in den Fahrzeugen beförderten Personen beständig ab und die Größe und damit das Gewicht der Fahrzeuge kontinuierlich zu. Der Verbrauch je gefahrenem Kilometer ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Alle Effizienzgewinne in der Motorentechnik wurden regelmäßig durch zunehmende Größe und Breite der Fahrzeuge aufgezehrt und sogar überkompensiert. Gleichzeitig reichen die Breiten von legalen Parkflächen auf Gehwegen z. B. in der Altstadt, Innenstadt, Friedrich-Ebert-Siedlung und sogar im Europaviertel wegen der wachsenden Fahrzeugdimensionen längst nicht mehr aus. Die Fahrzeuge ragen somit in den Straßenraum hinein oder auf Geh- und Radwege und behindern Radfahrende und Fußgehende. Für mobilitätseingeschränkte Menschen, Rollstuhlfahrende und blinde Menschen sind überbreite und auf dem Gehweg abgestellte SUVs mittlerweile zum Hauptproblem bei der Fortbewegung im öffentlichen Raum geworden. Insgesamt leiden alle Fußgehende unter der zunehmenden Inanspruchnahme von Gehwegen durch SUVs. Dies vorangestellt möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Fahrradstraßen und andere ausgewählte Straßen mit schmalem Profil auf Kleinwagen zu beschränken? Welche Möglichkeiten bieten hierfür StVO und die Gestaltungsmöglichkeiten einer städtischen Satzung? 2. Wird der Magistrat bei der künftigen Vergabe von Anwohnerparkplätzen in der Innen- und Altstadt im öffentlichen Straßenraum (Poller-Parkplätze) die Fahrzeugabmessungen berücksichtigen und Stellplätze nur noch dann vergeben bzw. verlängern, wenn das Fahrzeug auch in die zur Verfügung stehenden Stellplätze passt? 3. In welcher Weise werden Halterinnen und Halter überbreiter und -langer Fahrzeuge an den Umbaumaßnahmen von Parkhäusern durch höhere Gebühren beteiligt? 4. In welcher Weise werden Halterinnen und Halter überbreiter und -langer Fahrzeuge an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen beteiligt? Begründung: Für viel Steuergeld wurden und werden Parkhäuser umgebaut mit der Folge, dass dort breitere Parkplätze entstehen, aber zugleich Parkflächen entfallen. Das erhöht den Parkdruck im öffentlichen Straßenraum, obwohl im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, dass in den kommenden Jahren sukzessive Parkplätze im öffentlichen Straßenraum entfallen werden. So kann Platz für Bäume, Grünflächen, Außengastronomie, Lieferzonen und Radstellplätze geschaffen werden und weitere Radwege und breitere Fußwege können entstehen. Breitere und längere PKW stehen einer gerechteren Verteilung des Straßenraums entgegen. Anlage 1 (ca. 99 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 683 2021 Die Vorlage OF 156/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die folgenden Ziffern 5. und 6. eingefügt werden: "5. Wie setzt der Magistrat das Parkverbot für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf Gehwegen durch?" "6. Beteiligt der Magistrat Halterinnen und Halter von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse, die auf Gehwegen parken, an den Kosten für Reparaturen entstandener Schäden?" 2. die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In Anlage 3 StVO (Richtzeichen) wird Verkehrszeichen 315 (Gehwegparken) wie folgt erläutert: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 Tonnen nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden." 3. die Anlage "Liste von SUVs . ." beigefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Anbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg

23.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 157/5 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (VZ 315-56 bzw. VZ 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. Von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke "Am Mühlkanal" (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. Von der Ecke "Auf dem Mühlberg" bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13 zu veranlassen. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung ((c) Oliver Carsten Kimpel) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2021 Die Vorlage OF 157/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/6 Betreff: Höchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen Der FES-Wertstoffhof ist in die Palleskestraße gezogen. Dort ist nun der Anlaufpunkt der Bürger*innen für die Abgabe von Elektrokleingeräten, Altpapier, Grünschnitt, Sperrmüll und anderer Wertstoffe (natürlich nur in kleineren Mengen, Kofferraumgröße). Mit dem Auto sind Gelände und Zufahrtsstraßen problemlos zu befahren. Auch mit dem Fahrrad ist der Wertstoffhof befahrbar, man dürfe sich nur nicht an den Autos vorbei drängen. Fußgängerverkehr ist allerdings untersagt, worauf auch ein "Fußgänger verboten"-Schild an der Stichstraße, die von der Palleskestraße ab zur Freiwilligen Feuerwehr und zum Betriebshof führt, hinweist. Diese Regelung soll noch bis zur Beendigung der Bauarbeiten bestehen bleiben, was aber durchaus noch ein halbes Jahr dauern kann. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Lösungen zu finden, damit Fußgänger*innen auch während der Bauarbeiten ebenfalls den FES-Wertstoffhof zur Entsorgung von Wertstoffen und Müll weiterhin nutzen können. Begründung: Zurzeit ist es nicht möglich, dass Bürger*innen ihre Wertstoffe und Müll zu Fuß bzw. mit Handwagen zum Wertstoffhof bringen. Dies sei aufgrund der noch laufenden Bauarbeiten und des damit verbundenen Baustellenverkehrs zu gefährlich. Es kann aber nicht sein, dass ausgerechnet die umweltfreundlichste Art der Anlieferung, nämlich zu Fuß, nicht möglich sein soll. Insbesondere die Kleingärtner in der Umgebung, die bisher immer ihren Grünschnitt mit Handwagen bringen konnten, wären negativ betroffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 656 2021 Die Vorlage OF 141/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße

22.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 143/2 Betreff: Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Radfahrer- und Fußgängerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude) durch Beschilderung auszuweisen. Begründung: Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 821 2021 Die Vorlage OF 143/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 154/1 Betreff: Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern An der nord-östlichen Ecke des Baseler Platzes, an der Ampelanlage, die entlang der Baseler Straße über die Gutleutstraße führt, ist die ehemals linke Fahrbahn der Gutleutstraße durch Trennelemente abgesperrt. Das dadurch entstandene "Niemandsland" wird als Abstellfläche insbesondere für PKW missbraucht, die bei der Ein- und Ausfahrt über die Fußgängerfurt der Ampelanlage fahren und dabei Passant*innen behindern und gefährden. Im Gutleutviertel sind Freiflächen rar. Der Klimawandel stellt die Stadtgesellschaft vor Herausforderungen, die auch durch eine Begrünung der Stadt angegangen werden müssen. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die asphaltierte Fläche links neben den Trennelementen entweder zu entsiegeln, zu begrünen und baulich gegen parkende Fahrzeuge zu schützen oder zumindest Blumenkübel beziehungsweise Hochbeete dort aufzustellen, um die Fläche einer sinnvolleren Nutzung zuzuführen und die entstehenden Gefahrensituationen insbesondere für Fußgänger*innen zu verhindern. Begründung: Wie auf der Abbildung ersichtlich, nutzen PKW den freien Parkraum und gelangen dorthin, indem sie den Fußgängerüberweg missbrauchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 702 2021 Die Vorlage OF 154/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?

16.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 154/6 Betreff: Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt? Vorgang: OM 1379/17 OBR 6; ST 117/18 Bereits in seiner Stellungnahme vom 26.01.2018, ST 117 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH als Investor bereits aufgefordert wurde, "die aus dem Erschließungsvertrag resultierenden Restarbeiten (Grünfläche, Endausbau der Straßen) unverzüglich durchzuführen". Gemäß dieser Stellungnahme gab es abgestimmte Pläne, die den Abschluss der restlichen Arbeiten ebenso, wie die Fertigstellung der Gehwegflächen bis Ende August 2018 vorsahen. Nach Begutachtung von Straße, Gehweg und Parkplätzen und laut Aussagen von Anwohnern sind die Arbeiten bis heute (also drei Jahre nach Plan!) noch nicht abgeschlossen. Auf Seite der Hausnummern Nr. 91-133 wird derzeit rechtwinklig zur Straße bis zu den Privatgrundstücken geparkt, so dass kaum noch ein ausreichender Gehweg für die Fußgänger vorhanden ist. Dass die Straße noch nicht fertig gestellt ist bedeutet zudem, dass diese bis jetzt nicht in Besitz der Stadt Frankfurt am Main ist und somit die Zuständigkeiten, z.B. bezüglich Reinigung, nicht klar bzw. nicht vorhanden sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche stichhaltigen Gründe gibt es dafür, dass die Arbeiten im nördlichen Hortensienring bis heute nicht abgeschlossen wurden? 2. Wann ist mit der Fertigstellung von Straße, Gehweg und Parkplätzen im nördlichen Hortensienring zu rechnen? 3. Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 130 2021 Die Vorlage OF 154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Heusingerstraße

14.08.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2021, OF 145/6 Betreff: Nied: Heusingerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob eine durchgängige Einbahn-straßenregelung der Heusingerstraße von der Oeserstraße zur Straße Am Selzerbrunnen vorteilhafter ist anstelle des Zweirichtungsverkehrs im Bereich Oeserstraße bis Heusingerstraße Hausnummern 52 / 53. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Markierungen zur Sicherung des Fußgänger-durchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116 c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen und um das Falschparken vor diesem Fußgängerausgang zu unterbinden, links und rechts des Ausgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen. Begründung: Die Heusingerstraße ist im Bereich ab Einfahrt Oeserstraße bis zu den Hausnummern 52 bzw. 53 im Zweirichtungsverkehr geregelt. Ab hier ist die Heusingerstraße Einbahnstraße in Richtung der Straße Im Selzerbrunnen. Im Bereich des Zweirichtungsverkehrs wurden Absperrgitter auf dem Bürgersteig, der nur auf einer Seite der Heusingerstraße vorhanden ist, angebracht. Auf der anderen Straßenseite, die direkt an die Grünfläche der dort befindlichen Siedlungshäuser grenzt, befinden sich Parkplätze. Die Drängel- bzw. Absperrgitter dienen der Sicherung u.a. auch des Schulweges zur Friedrich-List-Schule. Mit dem Anbringen der Sicherheitsgitter wurde jedoch der Zweirichtungsverkehr nicht aufgehoben, so dass die Heusingerstraße in diesem Bereich nicht mehr die nötige Breite vorweist, damit zwei Fahrzeuge ohne Schaden aneinander vorbeifahren können. Anwohner schilderten, dass es hier häufig zu brenzligen Situationen kommt. Oft genug soll es auch schon leichte Schäden an den geparkten Fahrzeugen gegeben haben. Eine Überprüfung der Situation ist hier daher dringend geboten. Ferner gibt es zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c einen Durchgang für Fußgänger. Dieser ist am Ende zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der Zufußgehenden vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen von Fahrradbügel in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 261/6 Antrag vom 08.11.2021, OF 262/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 145/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 145/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2021 1. Die Vorlage OF 145/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 261/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 262/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie

01.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 138/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben. Es besteht Unfallgefahr. 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, dass Radfahrer*innen mit Ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängengeblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrer*innen auf dem asphaltierten Streifen von Westen her Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgänger*innen, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild weist sie auf die Fußgänger hin. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 654 2021 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Komposttoiletten für den Seehofparkspielplatz

30.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 151/5 Betreff: Komposttoiletten für den Seehofparkspielplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Seehofparkspielplatz Komposttoiletten mit Handwaschbecken aufzustellen. Begründung: In der Coronazeit halten sich Kinder und Eltern noch länger auf Spielplätzen auf als zuvor, weil Zusammentreffen an der frischen Luft unbedenklicher sind und weil viele andere Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche derzeit nicht gegeben sind. Häufig werden derzeit z.B. auch Kindergeburtstage auf die Spielplätze verlegt. Im Umkreis des Seehofparkspielplatzes gibt es keine öffentliche Toilette. Auch sind in der Toilettenplanung des ABI keine Toiletten in dem Bereich vorgesehen. Deswegen wird die Notdurft häufig im Gebüsch verrichtet. Die Büsche dort sind voll von feuchtem Toilettenpapier und Windeln. Dies ist so für die Umwelt genauso wie die Nutzerinnen und Nutzer nicht zumutbar. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Wir verweisen bei den Anbietern z.B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com). Da der Seehofpark nunmehr ein barrierefreies, mit Rollstuhl nutzbares Karussell erhalten hat und da dort vormittags auch viele Senioren unterwegs sind, sollte auch eine barrierefreie Toilette erwogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 782 2021 Die Vorlage OF 151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Fußweg am Luderbach

25.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2021, OF 150/5 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle Louisa am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 781 2021 Die Vorlage OF 150/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden

30.06.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2021, OF 154/5 Betreff: Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden Der Magistrat wird gebeten, Die Verwilderung des öffentlichen Straßenraumes sowie der Gehwege in den kopfsteingepflasterten Abschnitten der Schwanthalerstraße sowie der angrenzenden Schadowstraße und Morgensternstraße umgehend zu beseitigen und auch langfristig einem erneuten Unkrautbewuchs durch regelmäßige Entfernung vorzubeugen. Begründung: Die Antragssteller begrüßen ausdrücklich die Ausweitung von Grünflächen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Straßen und Gehwege, welche dem Verkehr dienen, sind hierfür jedoch offensichtlich ungeeignet. Das historische Kopfsteinpflaster in den im Antrag aufgeführten Straßen (siehe auch Karte im Anhang) leidet stark unter dem Bewuchs, der durch die angehängten Fotoaufnahmen dokumentiert wird. Der Unkrautbewuchs hat mittlerweile ein nicht mehr hinnehmbares Maß erreicht. Die langfristigen Kosten für eine notwendige Erneuerung oder Ausbesserung der durch Wurzeln teilweise bereits angehobenen Pflastersteine dürfte weitaus höher ausfallen als die kurzfristige und in Zukunft regelmäßige Entfernung. Die Gefahr von Verkehrsunfällen für alle Verkehrsteilnehmer sowie der Beschädigung von Fahrzeugen ist bereits jetzt hoch und ein umgehendes Handeln angezeigt. Die Entfernung von Unkraut zwischen Pflastersteinen ist nach Empfehlung des Landes Hessen (für Privatpersonen: https://llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/garten-wissen/unkrautbeseitigung -auf-wegen-und-flaechen/) ohne Einsatz chemischer Präparate problemlos durch Abflammen erreichbar. Fotos: privat Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 154/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 934 2021 Die Vorlage OF 154/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Harheimer Weg sicherer gestalten

20.04.2021 | Aktualisiert am: 29.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 14/10 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße "Am Wendelsgarten" 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden, 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint ist dringende Abhilfe erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 68 2021 Die Vorlage OF 14/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße

19.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 14/5 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße Vorgang: V 1677/20 OBR 5; ST 1571/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der geplanten Errichtung einer neuen Straßenbahnhaltestelle und Umgestaltung der Lyoner Straße zwischen den Haltestellen "Niederrad Bahnhof" und "Bürostadt Niederrad" zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Lyoner Straße geschaffen werden können. Begründung: Auf das Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677 teilte der Magistrat mit, dass die Planungen für die Umgestaltung der Lyoner Straße angelaufen sind und die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle geplant ist. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571 ist beabsichtigt, im Mai 2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Haltestelle zu stellen. In dem oben genannten Abschnitt gibt es derzeit leider keine geeigneten Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Wohn- und Sportanlagen südlich der Lyoner Straße sind so nur schwer zu erreichen. Außerdem kommen Anwohnerinnen und Anwohner aus diesem Bereich nur schwerlich auf die nördliche Straßenseite, um dort Einkäufe für den täglichen Bedarf vorzunehmen. Die Schaffung von Querungsmöglichkeiten bietet sich zusammen mit der Errichtung der Haltestelle und der Umgestaltung der Lyoner Straße an. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 115 2021 Die Vorlage OF 14/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Parkbank und Mülleimer für die Frankenallee an der Speyerer Straße

17.04.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 15/1 Betreff: Parkbank und Mülleimer für die Frankenallee an der Speyerer Straße Der Magistrat wird gebeten, für den kleinen Bereich vor dem Eingang zum Spielplatz auf dem Mittelstreifen der Frankenallee auf der Höhe der Speyerer Straße folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die bestehende Sitzbank durch eine weitere Bank zu ergänzen. 2. Den bestehenden Mülleimer durch einen großen Mülleimer zu ersetzen, in den auch Pizzakartons entsorgt werden können. 3. Neben die zusätzliche Sitzbank einen weiteren großen Mülleimer platzieren. Begründung: Vor Ort gibt es bisher eine Sitzbank sowie einen kleinen Mülleimer. Die Sitzbank wird häufig genutzt. Der bestehende Mülleimer hat zu geringe Kapazitäten, um die Pizzakartons mehrerer umliegender Pizzaläden zu schlucken. Eine weitere Sitzbank könnte Personen dazu motivieren, zum Verweilen nicht mehr auf den Spielplatz, der eigentlich für Kinder vorgesehen ist, auszuweichen, wenn die bestehende Bank belegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 51 2021 Die Vorlage OF 15/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Einen weiteren großen Mülleimer zu platzieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern

08.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, kurz- bzw. mittelfristig zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um den massiv bestehenden Parkdruck in der Taunusblicksiedlung zu reduzieren, der sich in Form von verkehrswidrig beparkten Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Grünanlagen, Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Kurvenbereichen drastisch darstellt. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft und auf ihre Wirksamkeit einzeln oder als Maßnahmenmix hin beurteilt werden: -Bau einer städtischen Quartiersgarage oder städtischer Parkplätze im unmittelbaren Bereich - Erweiterung/Aufstockung der vorhandenen Parkplätze der Wohnungsbaugesellschaften - Verbesserung der ÖPNV - Versorgung - Bereitstellung von Car-Sharing / E-Mobilität / Fahrgemeinschaften - Förderung der Nutzung von Fahrrädern durch Fahrradgaragen - Bereitstellung von E-Lastenfahrrädern - Einrichtung von Bedarfsbuslinien - Anrufsammeltaxis Begründung: Es ist unstrittig, dass die momentane Parksituation in der Taunusblicksiedlung ungenügend und in ihren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mehr als kritisch zu beurteilen ist. Zugeparkte Kreuzungen, Kurvenbereiche, Überwege und Feuerwehrzufahrten können so nicht länger hingenommen werden und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger. Deshalb sind kurz- wie mittelfristig Maßnahmen bzw. ein Maßnahmenmix umzusetzen, um die Wohnqualität der dort lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.07.2020, OF 1342/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF 1475/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7274 2021 1. Die Vorlage OF 1342/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1475/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1475/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sossenheim: Behinderndes Parken auf der nördlichen Seite des Sossenheimer Wegs zwischen Bahnhof Sossenheim und Einmündung Mombacher Weg

08.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1476/6 Betreff: Sossenheim: Behinderndes Parken auf der nördlichen Seite des Sossenheimer Wegs zwischen Bahnhof Sossenheim und Einmündung Mombacher Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zur Verhinderung des Parkens auf dem Radweg auf der nördlichen Seite des Sossenheimer Wegs zwischen Bahnhof Sossenheim und Einmündung Mombacher Weg Bordsteinaufsätze (sog. Frankfurter Hüte) zu installieren, wie vom Radfahrbüro vorgeschlagen. Begründung: Das Problem wurde auf der Meldeplattform der Stadt Frankfurt gemeldet. Der Gehweg dient hier trotz Halteverbot dauerhaft als Parkstreifen und ist daher weder für Fußgänger noch für Rad fahrende Kinder passierbar. Das Radfahrbüro würde an dieser Stelle deswegen gerne Bordsteinaufsätze installieren und bitte per Mail an den Ortsbeirat um einen entsprechenden Antrag. Diesem Wunsch kommt der Ortsbeirat 6 gerne nach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1476/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7277 2021 Die Vorlage OF 1476/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!

07.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1568/1 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte auf Grund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den OBR Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.DE, die dort eine Fußgänger-Passage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen i.d.R. dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten Rewe, Aldi, Lidl, Denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1568/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7321 2021 Die Vorlage OF 1568/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen

07.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Krifteler Straße/Mainzer Landstraße

06.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Krifteler Straße/Mainzer Landstraße Vorgang: OM 6531/20 OBR 1; Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert a) zumindest geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Linksabbiegen von der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße zu unterbinden oder vorzugsweise b) eine Lichtzeichenanlage zu installieren, die das sichere Linksabbiegen sowie eine sichere Überquerung der Mainzer Landstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger ermöglicht. Begründung: Auf der Mainzer Landstraße ist es am 05.02.2021 zu einem schweren Unfall gekommen, bei dem ein Auto von der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße abgebogen ist und dabei eine Straßenbahn aus Richtung Innenstadt kommend übersehen hat. Gefährliche Situationen dieser Art gilt es zu verhindern, deswegen wird hier erneut und in Anlehnung an OF1400 (2020) eine bauliche Maßnahme gefordert. Darüber hinaus wird die Mainzer Landstraße aufgrund der zahlreichen neuen Wohneinheiten häufiger an dieser gefährlichen Stelle zu Fuß gequert, ohne dass es eine dafür vorgesehene Lichtzeichenanlage gibt. Um Unfälle in Zukunft zu vermeiden, muss hier schnellstmöglich gehandelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1567/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Falschparker Unterliederbach-Ost

03.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1478/6 Betreff: Unterliederbach: Falschparker Unterliederbach-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den unten aufgeführten Stellen geeignete Maßnahmen gegen das unerlaubte Parken gemäß der Auflistung durchgeführt werden können. Bürger aus Unterliederbach haben die Liste erarbeitet und Ortsbeiräte gebeten sich des Themas anzunehmen. Bei mehreren Terminen vor Ort wurden die Maßnahmen besprochen und verfeinert. Die Maßnahmen sollten wenn möglich mit den Bürgern bei einer Ortsbegehung besprochen werden. Ort Bildbeispiel Problem Anmerkung Teutonenweg/ Engelsruhe Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch Busse, dabei Autoverkehr aus 3 Richtungen. Diese Stelle ist besonders gefährlich. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Hier wäre auch ein Zebrastreifen zur Sicherung des Schulwegs sinnvoll. Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Teutonenweg Autos parken regelmäßig dicht am Zebrastreifen und auf dem Gehweg zwischen Zebrastreifen und Bücherbushaltestelle. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Rugierstraße/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch großen Anhänger Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße vor Hausnr. 50 Unerlaubtes Gehwegparken vor der Baumscheibe macht diese Stelle für Rollstuhlfahrer nicht mehr passierbar Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Ambronenpfad Falschparker vor dem abgesenkten Bordstein Zebrastreifen auf Höhe Rugierstraße 16 Zebrastreifen wird seitlich zugeparkt, da nur auf einer Seite baulich gesichert Rugierstraße/ Langobardenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, unerlaubtes Gehwegparken Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Gotenstraße/ Chattenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Gotenstraße/ Engelsruhe Falschparker im Halteverbot im Kreuzungsbereich Behinderung des Busverkehrs Hier könnte auch ein Zebrastreifen über die Gotenstraße sinnvoll sein Engelsruhe zwischen Langobardenweg und Markomannenweg Auch tagsüber durch Gehwegparker stark eingeengter Gehweg, für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. nicht mehr passierbar. Barrierefreiheit in der Regel nicht gegeben Engelsruhe/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Engelsruhe/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Engelsruhe/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch auf der "Gehwegnase" und vor dem abgesenkten Bordstein, eingeengter Gehweg durch unerlaubtes Gehwegparken Cheruskerweg/ Gotenstraße Falschparker auf dem Gehweg im Bereich des erhöhten Fußgängerüberwegs sowie im Kreuzungsbereich. Fehlende Bordsteinabsenkung. Eingeschränkte Barrierefreiheit Cheruskerweg vor Hausnr. 54 Falschparker blockieren häufig die Feuerwehrzufahrt und die Auffahrt auf den Geh- und Radweg Personenschäden im Brandfall möglich, falls Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen Begründung: In Unterliederbach-Ost parken regelmäßig Fahrzeuge illegal an Einmündungen und auf dem Gehweg. Dies stellt besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder, ältere Menschen, Behinderte) ein großes Problem dar. Kinder können an den meisten Stellen die Straße nur zwischen parkenden Autos überqueren und müssen dabei weit auf die Fahrbahn treten, um sehen zu können, ob Autos kommen. Für Behinderte mit Rollstühlen oder Gehhilfen oder Rad fahrende Kinder (die ja auf dem Bürgersteig fahren müssen), sind viele Stellen regelmäßig nicht passierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Autofahrer Tempo 30 nicht beachten. Auch Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr werden regelmäßig behindert, was zu erheblichen Gefährdungen und Problemen führt. Unter der Woche finden tagsüber gelegentlich Kontrollen durch die Verkehrspolizei statt, die aber bei Weitem nicht ausreichen, um eine sichtbare Wirkung zu entfalten. Nach Aussage der Verkehrspolizei ist "die Überwachungsdichte nicht immer und überall im gewünschten Umfang zu leisten". Abends und am Wochenende wird anscheinend gar nicht kontrolliert, laut Verkehrspolizei ist "Samstags aufgrund reduzierter Personalstärke keine Überwachung außerhalb der Innenstadt möglich." Da Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen auch abends und am Wochenende Anspruch darauf haben sollten, sich sicher fortbewegen zu können, bleiben als mögliche Lösung nur bauliche Maßnahmen. Folgende Maßnahmen wären denkbar und umsetzbar: Kreuzungsbereiche und Gehwege sollten systematisch durch Poller, Fahrradbügel oder ähnliche bauliche Maßnahmen freigehalten werden, um sichere Wege für Fußgänger zu ermöglichen. Im Schulwegplan der Walter-Kolb-Schule eingezeichnete Fußgängerüberwege und für die Barrierefreiheit wichtige Stellen (abgesenkte Bordsteine) sollten dabei mit Priorität behandelt werden. Konkrete Maßnahmen sollten nach einer Ortsbegehung festgelegt und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7278 2021 Die Vorlage OF 1478/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße

02.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1562/1 Betreff: Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich des Gehweges im Abschnitt Weilburger Straße 17 bis 25 nicht mehr beparkt werden kann. Hierzu sind in geeigneter Weise Poller und Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich wird regelmäßig rücksichtslos zugeparkt, so dass Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In dem Abschnitt sind nicht genügend Möglichkeiten vorhanden um Räder anschließen zu können. Daher ist es gerechtfertigt, den Bereich durch Installation von Pollern und Radbügeln vor Falschparkenden zu sichern. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2021 Die Vorlage OF 1562/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können

31.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 1553/1 Betreff: Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der Reineckstraße, sowie der Fahrgasse zwischen Konstablerwache und Töngesgasse und den umzäunten Platz vor der Staufenmauer in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e.V. dem Wochenmarktbereich auf der Konstablerwache zuordnen zu lassen: 1. Alle notwendige Belange der Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Hierzu ist ggf. ein gemeinsamer Ortstermin von Vertreter*innen der Frankfurter Feuerwehr, Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM), Frankfurter Marktverein e.V. und Ortsbeirat 1 zu vereinbaren. 2. Der ruhig gelegene Platz vor der Staufenmauer soll von Marktbeschicker*innen zu gastronomischen Zwecken (Abgabe und Verzehr von Speisen und Getränken ) genutzt werden. 3. Auf dem Bereich vor der Staufenmauer dürfen keine dauerhaften Aufbauten errichtet werden. Der Bereich darf auch nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge an Tagen zwischen den Markttagen genutzt werden. 4. Es ist zu prüfen, ob die Fläche dauerhaft der HFM übereignet werden kann um Abläufe zu vereinfachen. Auf jeden Fall ist zu prüfen, in welcher Weise der Bereich den Bürger*innen an marktfreien Tagen anwohner*innenverträglich zugänglich gemacht werden kann. 5. Im Bereich des süd-westlichen Treppenaufgangs gegenüber dem Ende der Fahrgasse soll ein attraktiver breiter barrierefreier Aufgang zum Plateau berücksichtigt und geschaffen werden. Es ist zu prüfen, ob dieses Vorhaben über Einnahmen aus dem Markt finanziert werden kann. 6. Durch die Ausweitung der Marktfläche sollen zusätzliche Marktbeschickerinnen die Möglichkeit erhalten, Stände anzumieten. Hierbei sollen Anbieter*innen von nachhaltig erzeugten Lebensmitteln vorrangig berücksichtigt werden. 7. Wasser und Energieversorgung von zusätzlichen Ständen dürfen keine Hindernisse auf Straße und Gehwegen hervorrufen. Begründung: Bereits im Sommer 2019 zeigte sich, dass die Marktfläche und die Zahl der Stände zu gering ist um die Nachfrage zu befriedigen. Der Erzeugermarkt ist ein Opfer seines eigenen Erfolges geworden. Trotz des hohen Zuspruchs zum Konzept des Marktes wurden dem Ortsbeirat zunehmend Klagen über langes Anstehen, ausverkaufte Waren und Beengtheit zugetragen. Diesen Beschwerden kann über - eine zur Zeit nicht notwendige - Ausweitung des Marktgeschehns Rechnung getragen werden. Momentan würde die Ausweitung dazu dienen, coronabedingt mehr Abstand einzuhalten zu können. Im Jahr 2020 ist der Absatz ökologisch erzeugter Lebensmittel bundesweit um 27% gestiegen. Diesem Trend sollten auch die Frankfurter Wochenmärkte und hier insbesondere der Erzeugermarkt Rechnung tragen können. Dies kann nur über eine Ausweitung der Flächen und attraktivere Gestaltung des Platzes geschehen. Ein weiterer und barrierefreier Zugang käme vornehmlich den Bewohner*innen der südlichen Innenstadt und der Altstadt entgegen, wäre aber auch eine wichtige Verbindung zur den Erweiterungsflächen des Marktes. Die Möglichkeit ein gutes und gesundes gastronomisches Angebot zu schaffen, kann im Bereich des Platzes vor der Staufenmauer genutzt werden. Die hierfür bislang dafür genutzten Flächen sind zu klein und zu beengt. Auf dem begrünten Platz ist es deutlich kühler als auf dem Tableau der Konstablerwache. Der Platz wird seit Jahrzehnten minder- oder fehlgenutzt und kann auf diese Weise eine bürger*innenfreundliche Nutzung erhalten. Den Erzeuger*innen von nachhaltig produzierten Lebensmitteln können auf diese Weise zusätzliche sichere Absatzmärkte angeboten werden und den Kund*innen werden weitere zuverlässige Anbieter*innen zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7313 2021 Die Vorlage OF 1553/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Satz der Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Goldstein: Fußweg entlang der Straße An der Herrenwiese befestigen

25.01.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2021, OF 1487/6 Betreff: Goldstein: Fußweg entlang der Straße An der Herrenwiese befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und wenn möglich alsbald eine Befestigung des Fußweges entlang der Straße An der Herrenwiese vorzunehmen. Begründung: Anwohner teilen dem Ortsbeirat immer wieder mit, dass der Weg sich in der kalten und nassen Jahreszeit häufig in eine Seenlandschaft verwandelt (s. Anlage auf Seite 2). Bereits der ehemalige Bürgermeister Olaf Cunitz hatte Anwohnern hier eine Verbesserung vor Jahren vor Ort versprochen. Bis auf ein Auffüllen mit neuem "Bessemer Kies" vor einigen Jahren ist nichts mehr passiert. Viele Kinder nutzen diesen Weg als Schulweg zur Goldsteinschule. Gerade auch deswegen wäre es sinnvoll eine dauerhafte Lösung zu finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7285 2021 Die Vorlage OF 1487/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone

06.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1549/1 Betreff: Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Scharfengäßchen (60311 Frankfurt am Main) in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Begründung: Auf dem Weg zu einer autoärmeren oder gar autofreien Innenstadt mit mehr Lebensqualität und weniger CO2-Emissionen durch eine sukzessive und behutsame Verkehrsberuhigung einzelner Straßen drängt es sich auf, in einem nächsten Schritt das Scharfengäßchen in eine Fußgängerzone umzuwandeln, um sie attraktiver zu gestalten und stärker für Fußgänger zu öffnen, die der Hektik der Zeil entfliehen wollen. Dies gilt erst recht angesichts der Tatsache, dass diese Straße sehr häufig von Autofahrern mit überhöhter Geschwindigkeit und gegen die geltenden Verkehrsregeln als Abkürzung genutzt wird, was mit erhöhten Gefahren für Anwohner und Fußgänger verbunden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7311 2021 Die Vorlage OF 1549/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer Sanierung des Fuß- und Radweges zwischen der Ausfahrt der B 40a in den Nieder Kirchweg und der Dürkheimer Straße in Richtung des Nieder Ortskerns

04.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1457/6 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer Sanierung des Fuß- und Radweges zwischen der Ausfahrt der B 40a in den Nieder Kirchweg und der Dürkheimer Straße in Richtung des Nieder Ortskerns Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang des Nieder Kirchwegs auf östlicher Seite, so herzustellen, dass dieser ohne Stolperstellen von Fußgängern (auch mit Rollator oder Rollstuhl) und Radfahrern mit Kleinkindern ohne Gefahr benutzt werden kann Begründung: Seit geraumer Zeit weist ein Gefahrenzeichen (Nr. 101) mit dem Hinweis "Wurzelschäden" auf den schlechten Zustand des Geh- und Radweges hin. Lose Gehwegplatten und hochgestellte Randsteine stellen für die Benutzer eine Gefahr dar und können nur erschwert von Bürgern mit Rollatoren oder im Rollstuhl sitzenden Personen genutzt werden. Der parallel auf der Fahrbahn eingerichtete Radweg ist für Radfahrer mit Kleinkindern keine sichere Alternative. Der gegenüberliegende Bürgersteig ist im Kreuzungsbereich Sackgasse Nieder Kirchweg (ehemalige "Werner-Haustein-Straße") nicht barrierefrei hergestellt und immer wieder zugeparkt. (Fotos: Andreas Welcher) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7122 2021 Die Vorlage OF 1457/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Gestaltung des Fußgängertunnels am Griesheimer S-Bahnhof

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1449/6 Betreff: Griesheim: Gestaltung des Fußgängertunnels am Griesheimer S-Bahnhof Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, bei der bevorstehenden Auswahl der künftigen Gestaltung des Fußgängertunnels an der Omega-Brücke das Aktionsbündnis Bahnhof als einen Vertreter der Griesheimer Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt einzubeziehen. Begründung: Das Aktionsbündnis Bahnhof setzt sich seit vielen Jahren für die Verwirklichung der notwendigen Umbauten und Instandsetzungen am Griesheimer S-Bahnhof ein. Es diente als Kommunikationspunkt zwischen der Bevölkerung und den zuständigen Abteilungen von Stadt und Deutscher Bahn. Der damalige Verkehrsdezernent, Herr Stadtrat Majer, versprach dem Aktionsbündnis die Möglichkeit, an der Entscheidung zur Gestaltung des Tunnels mitzuwirken. Dieses Versprechen sollte gehalten werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 667 2021 Die Vorlage OF 1449/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße

12.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1444/6 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 m langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt in der Blauländchenstraße 9 durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Überwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober d.J. erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße / Alt- Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Überwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7114 2021 Die Vorlage OF 1444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Poller ergänzen, um Freifläche an der Neuenhainer Straße zu schützen

11.12.2020 | Aktualisiert am: 23.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2020, OF 1534/1 Betreff: Poller ergänzen, um Freifläche an der Neuenhainer Straße zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Beginn der Neuenhainer Straße (Einmündung von der Sodener Straße) zusätzliche Poller setzen zu lassen, um die neu eingezeichnete Freifläche zu schützen, damit diese ihren Zweck erfüllen kann; nämlich einen sicheren Überweg für Fußgänger, Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator etc. zu schaffen. Begründung: Die eingezeichneten Markierungen sind ohne Poller sinnlos, da sich viele Autofahrer nicht daran halten und dort einfach weiterhin parken. Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7028 2021 Die Vorlage OF 1534/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Westhafenplatz, ein öffentlicher Platz mit Verbindungsfunktion - aber nicht für alle

11.12.2020 | Aktualisiert am: 23.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2020, OF 1537/1 Betreff: Westhafenplatz, ein öffentlicher Platz mit Verbindungsfunktion - aber nicht für alle Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür sorge zu tragen, dass: 1. Die groben Pflastersteine im Bereich des Westhafenplatzes durch ein leicht begehbares Pflaster ausgetauscht wird, um insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein besseres Gehen bzw. Befahren (mit Rollstuhl oder Rollator) zu ermöglichen. 2. Endlich eine sichere und zumutbare Querungsmöglichkeit über die Straße Unter der Friedensbrücke, die Bahngleise und Speicherstraße zur Schleusenstraße geschaffen wird. Begründung: Der Bereich des Westhafenplatzes wird von sehr vielen Menschen aus dem Gutleut auf ihrem Weg zum Main genutzt. Das große grobe Kopfsteinpflaster sorgt für unnötige Behinderungen. Die Ausgestaltung des Pflasters ist unvereinbar mit dem Europäischem Rechtsakt zur Barrierefreiheit. Der fehlende Übergang in Höhe der Schleusenstraße führt dazu, dass unzählige Menschen auf ihren täglichen Wegen die beiden Straßen und die Gleise kreuzen. Hier stellt nicht etwa der Bahnverkehr eine Gefahr dar, sondern der zu schnelle Autoverkehr in diesem Bereich. Der nur gelegentliche stattfindende Schienenverkehr wird hier ohnehin im Schritttempo und mit eingeschaltetem Läutewerk abgewickelt, so dass Querungshilfen nur über die Fahrbahnen erforderlich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der Die PARTEI wird über die beiden Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1537/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7031 2021 Die Vorlage OF 1537/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung CDU und Die PARTEI

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße

07.12.2020 | Aktualisiert am: 23.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2020, OF 1533/1 Betreff: Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass Fußgehende auf die Straße ausweichen müssen. Die vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass: 1. Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können. 2. Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden. 3. Fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Begründung: Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass Fußgehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenem Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7027 2021 Die Vorlage OF 1533/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Konsulat der Republik Korea

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 670/12 Betreff: Konsulat der Republik Korea Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. den seit fast 5 Jahren gesperrten Bürgersteig in Höhe des Konsulates der Republik Korea wieder dem öffentlichen Raum zuzuführen, 2. alternativ die Bauzäune innerhalb der Grundstücksgrenze zu führen und 3. weiterhin zu berichten, ob ihm Informationen vorliegen, warum das Konsulat der Republik Korea noch immer nicht fertiggestellt ist. Begründung: Vor rund fünfeinhalb Jahren wurde das Bauprojekt des Konsulates dem Ortsbeirat vorgestellt. Im Anschluss kam es zu den üblichen Baumaßnahmen, die sich bis zum heutigen Tage hinziehen. Da seit nunmehr seit über zwei Jahren der Gebäudekomplex der ABG bezogen ist, wird der Bürgersteig mehr denn je dringend benötigt, damit die Sicherheit der dort wohnenden Familien mit vielen Kindern künftig gewährleistet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6942 2020 Die Vorlage OF 670/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigen

12.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1236/2 Betreff: Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigen Vorgang: B 299/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die im Zuge der Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen erforderlichen neuen Parkscheinautomaten so aufgestellt werden, dass die Barrierefreiheit der Gehwege nicht eingeschränkt wird. 2. Das Gesamtkonzept der zukünftigen Parkraumbewirtschaftung im Ortsbezirk 2 im OBR 2 vorzustellen. Der OBR 2 bietet an, diese Vorstellung ggf. auch im Rahmen einer Online-Veranstaltung durchzuführen, z.B. per Webex- oder Zoom-Videokonferenz. Begründung: Hinweis von Bewohnern des Westend, dass eine ausreichende Breite der Gehwege durch die Aufstellung neuer Parkscheinautomaten nicht mehr gegeben ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6973 2020 Die Vorlage OF 1236/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer

11.11.2020 | Aktualisiert am: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1841/5 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1841/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7176 2021 Die Vorlage OF 1841/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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