Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
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Merianplatz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Baumpflanzungen auf dem Merianplatz14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort Aufstellung Erinnerungsstele Merianplatz20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Merianplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden.
Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und der alten Regelung angepasst werden.
Begründung
der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und der alten Regelung angepasst werden. Begründung: Die im Zuge der M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Corona-Pandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d.h. die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, d.h. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht einsehbar ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie auf dem Merianplatz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2024MM 16Neufassung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 31.01.2002Magistratsvortrag
- 4. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 805/3Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für SondernutzungenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 5. Dezember 2024OAOA 518Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für SondernutzungenAnregung
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 481Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für SondernutzungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE