Änderung der Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen und saisonale Verkaufsstände
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
23.10.2024
04.12.2024
05.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Änderung der Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen und saisonale Verkaufsstände
Details im PARLIS OF_759-3_2024Antrag Ortsbeirat
Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
Details im PARLIS OF_805-3_2024Anregung Ortsbeirat
Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
Details im PARLIS OA_518_202423.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Änderung der Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen und saisonale Verkaufsstände
Details im PARLIS OF_759-3_202404.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
Details im PARLIS OF_805-3_202405.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
Details im PARLIS OA_518_2024 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.10.2024, OF 759/3
Betreff: Änderung der Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen und saisonale Verkaufsstände
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die neu eingeführte Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen auszusetzen und wieder zur alten Regelung zurückzukehren. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und entsprechend der alten Regelung angepasst werden. Begründung:
Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d.h. die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, d.h. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre darüber hinaus bei genehmigten Außengastronomieflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht einsehbar ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen, als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie auf dem Merianplatz.Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2024, OF 805/3
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 759/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 518 2024 1. Die Vorlage OF 759/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 805/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 805/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterscheiden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE