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Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 05.12.2024, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 805/3 vom 04.12.2024 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Vorgang: M 16/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden.

Begründung:

Die im Zuge der Vorlage M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Coronapandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten, die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d. h., die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, z. B. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre, darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht verständlich ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie etwa auf dem Merianplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.12.2024

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5625, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025