Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
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Bisheriger Verlauf
16.12.2024
14.01.2025
12.05.2025
Antrag Ortsbeirat
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Details im PARLIS OF_958-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Details im PARLIS OM_6314_2025Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Details im PARLIS ST_753_202516.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Details im PARLIS OF_958-10_202414.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Details im PARLIS OM_6314_202512.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Details im PARLIS ST_753_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 958/10 vom 16.12.2024
Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z. B. um fünf Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung:
An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig Folgendes zu beobachten: Ist der links abbiegende Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen die Pkw-Fahrer:innen, die ungeduldig hinter dem links abbiegenden Verkehr warten mussten, geradeaus in Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün zeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753
Beratung im Ortsbeirat: 10