Antrag vom 16.12.2024, OF 958/10 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z.B. um 5 Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden.
Begründung:
An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig folgendes zu beobachten: Ist der Linksabbieger-Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen PKW-Fahrer:Innen, die ungeduldig hinter dem Linksabbieger-Verkehr warten mussten, sofort in ihre Geradeaus-Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün anzeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6314 2025 Die Vorlage OF 958/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme