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Meine Nachbarschaft: Gelastraße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

26.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen

13.01.2025 | Aktualisiert am: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 680/11 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der B 450/24 nur unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße uns Am Büttelstück, konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung hierzu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung in der Gelastraße zu ertüchtigen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und dem Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 521 2025 1. Die Vorlage B 450 dient unter Hinweis auf OA 521 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 680/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: " (. .) und ein Abzweig zu der Straße Im Trieb herzustellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450

13.01.2025 | Aktualisiert am: 22.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

26.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2024, OF 656/11 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinie 44/42 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders an den variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Begründung: Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Ortsteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder per "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Der Bus 44 fährt an der Endhaltestelle Gwinnerstraße als Bus 42 von der Gwinnerstraße weiter bis zur Schule am Ried. Die jetzt bestehenden Verbindungen langen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, so die Schule am Ried. Morgens stehen nur 2 Verbindungen zur Verfügung, die mit 2 Min. Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft auch nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Und der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur 6. Stunde, sondern endet für eine Vielzahl der Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der 1. bis zur 6. Stunden, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodellen angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es "nur" nach der 6. Stunde einen Bus (Linie 42/44 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald, Fechenheim. Schüler/innen, die nach der 7.,8. oder 9. Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00Uhr, 14:00Uhr, 14:45Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.06.2024 | Aktualisiert am: 24.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024

Gehweg Bebauungsplan Straßenteilstück

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.05.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, wie in der ST 865 vom 06.05.2024 vor-geschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt/Main Begründung: Dieses Straßenteilstück besitzt keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Eintracht-Gelände in die Gelastrasse und weiter nach Enkheim zu gehen oder mit Rad / Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeuge, die von Seckbach kommen, sehen die Füßgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der ST 865 vermerkt, daß es keine Aussicht gibt, die übrigen 9 Grundstückseigner zum Verkauf zu überzeugen. In der ST 865 wird darauf verwiesen, daß nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Streifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordern wir eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 473 2024 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Radweg Flinschstraße

10.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 622/11 Betreff: Radweg Flinschstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, wie die Flinschstraße umgestaltet werden kann, damit sie dem Anspruch einer Haupt Radwegeverbindung gerecht werden kann. Dabei sollen die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden, die mit der Wiederherstellung des ehemaligen Radweges verbunden sind. Demgegenüber gestellt werden sollen die Vor- und Nachteile einer Radwegeführung auf der Fahrbahn. Der Bericht soll auch aufzeigen, in welchem Zeitraum die Umsetzung der Planungen erfolgen kann. Begründung: Die Flinschstraße ist als Haupt-Radwegeverbindung genannt, wird diesem Anspruch jedoch bisher nicht gerecht. Der ehemalige Radweg wird inzwischen durchweg als Parkfläche genutzt, die Straße selbst ist zwar breit, jedoch nicht in verschiedene Fahrspuren aufgegliedert und teilweise ist der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand. Eine sichere Nutzung der Flinschstraße für Radfahrer ist momentan kaum möglich, eine Umgestaltung steht deshalb auch unter einem erheblichen Zeitdruck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 947 2024 Die Vorlage OF 622/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Voltenseeweg

27.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Wegesituation Verbesserung Neugestaltung

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Bohlenweg Feuchtfläche Überquerung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)

19.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen, zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen, trotz fehlendem Bebauungsplan aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen, gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer, durchzusetzen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 5. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger/innen nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5063 2024 Die Vorlage OF 547/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehweg Grundstücksflächen Erwerbsverhandlungen

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Parkverbot am GelaGarten

21.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Betreff: Parkverbot am GelaGarten Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am "Gela Garten", der sich am Ende der Gelastrasse in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit Halten und Parken verboten zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, fordern wir zusätzlich 3 Geländerelemente entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit ca. 2 Monaten LKWs oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für die Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: Ingo Stürmer Quelle: Ingo Stürmer Begründung: Die Anfrage beim Amt 36 ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen auch LKW's in der Nachtzeit dort parken. Die Kreuzung Gelastraße / Flinschstraße ist für die Kinder, die auf dem Gelände des Gelagartens spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zu dem Haus Flinschstraße 67 zu gelangen gefährlich. Autos aus der Flinschstraße kommend biegen mit mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Bei parkende LKW's wie seit 2 Monaten geschehen, müssen sich die Kinder auf die Straße herantasten, um den Verkehr vom Sausee kommend zu sehen. Würden Geländer dort installiert ist, ist die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe wie in OM4346 gefordert ist die beste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4546 2023 Die Vorlage OF 509/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parkverbot GelaGarten Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Radweg kreuzt

21.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 507/11 Betreff: Radweg kreuzt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende der beiden Straßen Kruppstraße und Friesstraße ein Verkehrs-Schild "Radweg kreuzt" aufzustellen. An beiden Kreuzungen würde das Schild den Autofahrer*innen verdeutlichen, dass der viel genutzte Radweg an diesen beiden Stellen kreuzt und Vorsicht geboten ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Radweg verbindet Seckbach mit Enkheim und ist Teil des Schulweges zur Riedschule. Er wird gut genutzt. Für die Autofahrer*innen sind die Radfahrer*innen an beiden Punkten nur im letzten Moment sichtbar, weil sie aus den bewaldeten Wegen kommen. Ein Schild an beiden Stellen würde die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen erhöhen und die Unfallgefahr mildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4545 2023 Die Vorlage OF 507/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Radweg Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

11.09.2023 | Aktualisiert am: 29.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023

Schulbezirksgrenze Sicherheit Schulweg

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule

09.09.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Schulbezirksgrenze Schulwegsicherheit Zuordnung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs

25.07.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67, und dem Gelagarten eine Fußgänger-Bedarfsampel oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Überwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüber liegenden Gelagarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegen Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgänger-Bedarfsampel oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4346 2023 Die Vorlage OF 490/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußgänger-Bedarfsampel Fußgängerüberweg Verkehrssicherheit

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach

18.01.2023 | Aktualisiert am: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 16

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

22.11.2022 | Aktualisiert am: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit

17.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 350/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen dort Straßen sein, die gemäß Schulwegeplan als der empfohlene Schulweg für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge eingeschränkt wird, die den Platz beengen bzw. die Sicht rauben. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, Parken auf Gehwegabsenkungen, Parken auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege / in verkehrsberuhigten Bereichen oder im Ampelbereich. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen: - Arolser Straße - Atzelbergstraße - Auerfeldstraße - Zentgrafenstraße - An der Marienkirche - Alt Seckbach und Hintergasse - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Wilhelmshöher Straße - Im Trieb - Zeuläckerstraße - Hochstädter Straße Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Park-Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen und dies v.a. wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2022 Die Vorlage OF 350/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee

19.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 338/11 Betreff: Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Für den Straßenabschnitt Gelastrasse bis zur Einmündung "Am Sausee" ist eine Markierung der Straße so zu gestalten, dass Fußgänger*innen den Bereich neben der Straße sicher nutzen können. Wenn laut ST 1746 ein Bürgersteig derzeit nicht möglich ist, sollte die Straße sichtbar markiert werden, vor allem auf der linken Straßenseite (Gelastraße in Richtung Sausee). Reflektoren sind erwünscht, damit auch in der Dämmerung und bei Dunkelheit die Straße gut sichtbar ist. Begründung: Der Weg zwischen Gelastrasse und dem Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgänger*innen und die Straße ist gut befahren. Seit Jahren versucht die Stadt Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Es gibt auf der linken Straßenseite einen Schmutzstreifen (teils privat, teils städtisch), der größtenteils gut zu begehen ist. Dieser soll mit einer gut sichtbaren Straßenmarkierung abgegrenzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3092 2022 Die Vorlage OF 338/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes

26.06.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 300/11 Betreff: Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.1.2021 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen. Siehe auch OA 114. Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Nr. 558 wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus B558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordern wir den Magistrat auf kein GI-RZ im Gebiet des B558 auszuweisen. In der ST 1197 wird die Ausweisung von GI mit dem M 151 Gewerbeflächenentwicklungs-programm begründet, da dort für zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrien vorgesehen sei. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm (M151) als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf Ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (OA 114). In der OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2542 2022 Die Vorlage OF 300/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle „Leonhardsgasse“

12.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 295/11 Betreff: Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle "Leonhardsgasse" Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: Am Ende der Gwinnerstrasse und im Bereich der Bushaltestelle Leonhardsgasse befinden sich drei Grünflächen, in denen Bäumen in den letzten Jahren wegen Bautätigkeit, Sturm oder aus sonstigen Gründen gefällt oder eingegangen sind. Auf diesen Flächen sollten ca.10 Bäume wieder nach - oder neu angepflanzt werden. Foto: Geoportal Frankfurt Begründung: In der Präsentation des neuen Abteilungsleiters der unteren Naturbehörde wurde wir als OBR explizit aufgefordert Standorte auf städtischen Grünflächen zu benennen auf denen Bäume gepflanzt werden können. Diese Fläche sehen wir als guten Anfang. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2331 2022 Die Vorlage OF 295/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

23.05.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2022, OA 196 entstanden aus Vorlage: OF 285/11 vom 08.05.2022 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M 44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung: Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. In der Vorlage M 44 wird das niedrige Temperaturniveau (bei Luftkühlung) als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrumsneubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe: Die Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut der Vorlage M 44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität: Die Mainova AG hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" in der Vorlage M 44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Die Mainova AG wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich durch gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (Vorlage M 44), wie sie z. B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom: Die Mainova AG betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit wird die Mainova AG aufgefordert, vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.09.2023, OF 514/11 Anregung vom 09.10.2023, OA 399 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2250, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 91 5

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden

08.05.2022 | Aktualisiert am: 10.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 285/11 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, folgendes zu beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach Ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung. Frankfurt hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. Im M44 wird das niedrige Temperaturniveau [bei Luftkühlung] als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrums-Neubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe. Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut M44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität. Mainova hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" im M44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Mainova wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst, und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (M44), wie sie z.B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom. Die Mainova betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit fordern wir die Mainova AG auf vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 196 2022 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

25.04.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Sausee

03.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 260/11 Betreff: Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Sausee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Für den Straßenabschnitt Gelastrasse bis zur Einmündung "Am Sausee" eine Abtrennung von der Straße so zu gestalten, dass Fußgänger*innen diesen sicher nutzen können. Beispiel Berkersheimer Bahnstrasse - zwischen Hausnummer 8 und 12 oder Foto unten. Dies sollte als Zwischenlösung gesehen werden, bis ein endgültiger Bürgersteig gebaut werden kann. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Stadt, mit den Eigentümern der Grundstücke eine Einigung zum Verkauf zu erreichen. Bild: Beate Brink Bild: Beate Brink Begründung: Seit Jahren versucht die Stadt Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Aus unserer Sicht ist die Straße mit x m breit genug, um 1,50m für einen Fußweg auf der jetztigen Straße abzutrennen. abzutrennen. Der Weg zwischen Gelastrasse und Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgänger*innen und die Straße mit Tempo 50 nicht ungefährlich für die Fußgänger*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1961 2022 Die Vorlage OF 260/11 wird als Auftrag zur Prüfung und Berichterstattung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 | Aktualisiert am: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

08.01.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 165/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-)Baugenehmigungen nach §34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - Das Wohngebiet Gelastrasse soll als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. - Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. - Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. - Der Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den B 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung, noch die Nähe zu den Wohngebieten, noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet." soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

08.01.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume. 2. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume umzusetzen. Begründung: Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Überwachung des ruhenden Verkehrs

12.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7

06.11.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Schulweg sicherer machen - Vorfahrt ändern Straße Im Trieb

17.06.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 70/11 Betreff: Schulweg sicherer machen - Vorfahrt ändern Straße Im Trieb Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Hochstädter /Zeuläckerstrasse die bestehende Vorfahrt in eine Rechts- vor- Links Regelung zu ändern. Begründung: In Fahrtrichtung Sausee/Gelastr. wird die 30 km/h-Begrenzung häufig, z.T. deutlich, missachtet. Es handelt sich hier um einen Schulweg (Grundschule) und an der Kreuzung Hochstädter/Zeuläckerstr. um die Hauptfahrradverbindung Enkheim-Bornheim. Eine Rechts-vor-Links Regelung würde den Verkehr Richtung Sausee verlangsamen und den Schulweg und sicherer machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 70/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 70/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 2 LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

07.06.2021 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 | Aktualisiert am: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

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Antrag Ortsbeirat 11

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?

21.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra

25.01.2021 | Aktualisiert am: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

22.06.2020 | Aktualisiert am: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen

06.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren

25.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 728/11 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurück zu bauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 714/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2020 1. Die Vorlage OF 714/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 728/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse

25.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 736/11 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Schilder 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Des Weiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist, trotz aktuell dort regelmäßig parkender Autos, die Leonhardsgasse weder als Stau-/ noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6238 2020 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle „Gwinnerstraße“

22.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 720/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher an der Endhaltestelle Gwinnerstraße zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 720/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

24.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11

30.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 667/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zurzeit für diesen Bereich eingesetzt werden. Wenn auch im zentralen städtischen Bereich mehr Mittel eingesetzt werden, so ist nun dieser Schritt auch für die Stadtteile am Rande Frankfurts, die in besonderem Maße durch die Pendlerströme betroffen sind, zu vollziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 65 2020 Die Vorlage OF 667/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Linie 12" durch den Wortlaut "Linie 20" ersetzt und um folgenden Absatz ergänzt wird: "Bestehende Gemischtnutzungen durch Rad- und Fußgängerverkehr sind beizubehalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche

22.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 677/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies können z. B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Die Priorität in diesem Gebiet ist hoch, die Kinderarmut ist hier extrem hoch und die Familien sind in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen. Zudem sind sie besonders stark von den Folgen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel betroffen. Auch fielen Grünflächen innerhalb der Siedlung zugunsten von Neubauten weg. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 74 2020 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen

13.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Hinweisschild Vorsicht Kinder Ecke Gela/Flinschstraße aufstellen

28.08.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 609/11 Betreff: Hinweisschild Vorsicht Kinder Ecke Gela/Flinschstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Ecke Gela / Flinschstrasse eine Verkehrsschild Achtung Kinder (Verkehrszeichen Nr. 136) aufzustellen. Begründung: Um hier Unfälle, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen vorzubeugen, ist es notwendig dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5109 2019 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten

31.07.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche

19.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 556/11 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: den Spielplatz in der Flinschstraße im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz auch für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu planen, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement werden in die Planungen einbezogen. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und zeitgemäße Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Durch die Nachverdichtung der Siedlung sind zudem Grünflächen weggefallen auf denen die Kinder vorher spielen konnten. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4644 2019 Die Vorlage OF 556/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

25.03.2019 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle „Gwinnerstraße“

06.03.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 530/11 Betreff: Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Haltestelle Gwinnerstraße Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Begründung: Das Fahrrad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Leider fehlen Abstellmöglichkeiten an der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße gänzlich. Daher nutzen Fahrradfahrer die Geländer auf den Zugangsrampen um ihre Fahrräder anzuschließen. Dies führt dazu, dass Fahrgäste mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger nur erschwert den Bahnsteig erreichen können. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden. (c) Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

28.02.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Ideen

Idee - FFM.de
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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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Überschwemmungen nach Starkregen im Bereich Riedgraben (Seckbach)

19.05.2024

Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.

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Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

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Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

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U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen

16.10.2022

Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.

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U-Bahn Verlängerung nach Bergen

18.09.2022

Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.

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Fahrradweg

09.09.2022

In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.

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Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

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22

Reaktivierung der Gleise in der Gwinnerstraße / Verbindung Seckbach mit Enkheim

25.11.2020

Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.

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