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Meine Nachbarschaft: Knöterichweg

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 2

Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg

06.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1029/2 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der ST 1950 vom 22.09.2023 unter Punkt 1 angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten. 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.24) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 vom 22.09.2023 schreibt zum Punkt 1: Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023. Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. Zum Punkt 2 des Antrags OM 3978 2023 wird in der ST 1950 2023 ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Bild vom 30.10.2024 Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6242 2024 Die Vorlage OF 1029/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen

30.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2023, OF 809/2 Betreff: Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Deutsche Bahn auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, den Bockenheimer Wiesenweg / Knöterichweg, die jeweils von Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen und Autofahrer*innen, wie auch aktuell von den Baustellenfahrzeugen (Ausbau S6) genutzt werden, umgehend in einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die unebene Fahrbahn und die zahlreichen Schlaglöcher (siehe Anlage) müssen dringend ausgebessert werden und die Straße dauerhaft in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Begründung: Es besteht Eilbedürftigkeit aufgrund der bevorstehenden Frostperiode. Der OBR wurde mehrfach von Nutzer*innen des Bockenheimer Wiesenwegs wie auch des Knöterichwegs angesprochen, dass eine sichere Nutzung der Straßen nicht mehr möglich ist. Der Belag des Weges ist uneben und mit zahlreichen Schlaglöchern durchzogen. Immer wieder kommt es bei Ausweichmanövern zwischen Autofahrer*innen / Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen zu gefährlichen Situationen bzw. können die Wege von Menschen mit Rollator / Rollstuhl aktuell gar nicht mehr genutzt werden. Bei beiden Wegen handelt es sich um direkte Verkehrswege zum Naherholungsgebiet BUGA, wie auch um die Zufahrt zu den dortigen Kleingärten und zur Außenstelle der Franckeschule, die rege von Fußgänger*innen (zu Fuß, mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl), Fahrradfahrer*innen und Autofahrer*innen in Anspruch genommen werden. Nicht zuletzt werden die Wege auch gerne von den Anwohner*innen des angrenzenden Seniorenzentrum St. Josefhaus genutzt. Zwar sind die genannten Wege in Teilen in städtischem und privatem Besitz, jedoch wurde, unserem Kenntnisstand zufolge, im Zuge des Ausbaus der S6 mit der Deutschen Bahn und der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbart, dass diese Wege zur Umleitung und Nutzung der Baustellenfahrzeuge befahren werden dürfen, wenn sich die DB im Gegenzug jedoch auch für die Verkehrssicherheit der Wege verantwortlich zeichnet. Dies war Grundlage des Vertrages - jedoch ist aktuell leider die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen nicht mehr gegeben. Zudem verschlimmert sich die Gefahrensituation, da es nun früh dunkel wird und in der Frostperiode mit spiegelglatten Eisflächen zu rechnen ist. Dieser Zustand muss schnellstens behoben werden. Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellenden Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4888 2023 Die Vorlage OF 809/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF und bei Abwesenheit 1 FDP

Verkehrssicherheit Bockenheimer Wiesenweg Knöterichweg

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

01.04.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg

01.03.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2023, OF 614/2 Betreff: Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Parkplätze, auch illegale, direkt unter der Breitenbachbrücke, an dem Kreuzungspunkt der Straßen An den Bangerten und Häuser Gasse, aufzugeben. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß gehende und Radfahrende zu ermöglichen. 2. einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle, möglichst im Kurvenbereich, anzulegen, um eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg zu ermöglichen. 3. den nordöstlichen Bürgersteig der Straße An den Bangerten bis zum Zebrastreifen heranzuführen und hierzu das illegale Parken durch Poller zu unterbinden. Begründung: Spaziergänger*innen, auch mit Kindern, und Radfahrende, die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Knöterichweg und Niddapark unterwegs sind, werden in der Kurve vor eine große Herausforderung gestellt. Wie kann die Kreuzung in Richtung Knöterichweg unfallfrei überquert werden, wenn parkenden Fahrzeuge im Weg stehen oder der Gegenverkehr von der Häuser Gasse mit überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve fährt? Abhilfe kann nur ein Zebrastreifen schaffen, der eine sichere Querung der Kreuzung ermöglicht. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 614/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3978 2023 Die Vorlage OF 614/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Illegale Parkmöglichkeiten an bzw. unter der Breitenbachbrücke, an dem nordöstlichen Bürgersteig an der Straße An den Bangerten (siehe Foto Nr. 2), durch Poller zu unterbinden. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß Gehende zu ermöglichen; 2. durch einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle oder eine andere Verkehrsmaßnahme, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

29.01.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend

25.08.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna Tesch bis 2029 in Bockenheim?

12.07.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.07.2022, OF 439/2 Betreff: Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna Tesch bis 2029 in Bockenheim? Vorgang: OM 6761/20 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten für die Johanna-Tesch Gesamtschule in Frankfurt Bockenheim bis zum geplanten Umzug zum Schuljahr 2029/2030 (vgl. Schulentwicklungsplan) ausreichend sein werden und ob beabsichtigt ist, den Ausweichstandort am Knöterichweg bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, 2. zu informieren, wann mit der Planung des Standorts des nach dem neuen Schulentwicklungsplans vorgesehenen neuen IGS für die Bildungsregion Mitte begonnen wird und sodann gegebenenfalls den zuständigen OBR 2, falls ein Standort im Bezirk II als Teil der Bildungsregion Mitte einzubeziehen und 3. den OBR 2 und die zuständige Kinderbeauftragte in die Planung der Grundschulbezirke einzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass in der ehemaligen Sophienschule nun doch keine eigenständige Grundschule eingerichtet wird. Begründung: Zu 1. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Stadt Frankfurt durch Neugründungen auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen reagiert. Auch befürwortet der Ortsbeirat einmal geschaffene Ausweichstandorte, wie am Knöterichweg, weiter zu nutzen, bis die dauerhaften Standorte errichtet worden sind, um unnötige Mehrkosten durch Auf- und Abbauten von Ausweichstandorten zu vermeiden. Da jedoch bereits jetzt die ehemalige Sophienschule nicht mehr ausreichend Räumlichkeiten für die IGS bietet, bittet der Ortsbeirat um Informationen hinsichtlich etwaiger möglicher zusätzlicher Erweiterungen des vorläufigen Schulstandorts der Johanna-Tesch-Schule. Zu 2. Schließlich begrüßt der Ortsbeirat das Vorhaben, dem gestiegenen Bedarf durch Neugründung einer IGS in der Bildungsregion Mitte gerecht werden zu wollen. Maßnahmen im Bereich der Schulgründungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es sich mitunter als nicht ganz einfach herausstellt, geeignete Schulstandorte zu finden, weshalb der Ortsbeirat eine frühzeitige Information auch der Bürger vor Ort wünscht, insbesondere sofern abermals eine Interimslösung, wie bei Gründung der Johanna-Tesch-Schule geschehen, erwogen werden sollte. Zu 3. Leider ist die OF 1206/2 vom 26.10.2020 unbeantwortet geblieben. Der Ortsbeirat begrüßt die dem Schulentwicklungsplan zu entnehmende Antwort, dass die Sophienschule keine separate Grundschule sondern ein Ergänzungsstandort der bestehenden Franckeschule werden soll. Der Ortsbeirat würde eine enge Abstimmung bezüglich der Grundschulbezirke unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten und Horteinrichtungen, eventuell verbunden mit einem Ortstermin an der neuen Grundschule an der Kaufunger Straße, begrüßen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 439/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2022 Die Vorlage OF 439/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 7

Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg

06.05.2022 | Aktualisiert am: 07.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2022, OF 164/7 Betreff: Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob am Rande des Niddaparks der ca. 200 m lange Abschnitt der derzeitigen Baustraße zwischen der A66 -Brücke und der Bahnunterführung am südlichen Ende der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" ("EÜ Reichelstraße") nach Ende der Bauarbeiten rund um den S6-Ausbau als Fuß- und Radweg ausgebaut und dauerhaft als neue Verbindung erhalten werden kann. Derzeit wird die S6, die sich auf der Strecke der Main-Weser-Bahn zwischen Westbahnhof und Bad Vilbel befindet, von 2 auf 4 Gleise ausgebaut. Dafür wurden zahlreiche temporäre Baustraßen angelegt, die nach Abschluss der Baumaßnahme planmäßig zurück gebaut werden sollen. Der oben angegebene Teilabschnitt führt durch unseren Ortsbezirk. Bisher muss man an dieser Stelle die dortige Kleingartenanlage westlich der Bahnstrecke über eine Schleife durch den Niddapark umgehen oder umfahren. Die Route entlang der S6 von Bockenheim nach Heddernheim und Eschersheim (Kasseler Str. - Salvador-Allende-Str. - Knöterichweg - Unterführung Bockenheim Sport-Uni - Am Ginnheimer Wäldchen - Niedwiesenstraße) ist schon heute attraktiv für den Radverkehr, denn sie besteht aus nahezu autofreien bzw. wenig von Kfz befahrenen Nebenstraßen mit Tempo 30. Es ist auch eine ausgeschilderte Radroute im städtischen Radroutennetz, das in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt wurde. Diese Radroute würde durch die neue Verbindung um rund 200 Meter verkürzt werden. Dafür würden eine kurvenreiche Strecke durch ein Waldstück und zwei enge Kreuzungen entfallen. Der Weg durch das Waldstück ist insbesondere bei Dunkelheit und bei Nässe eine Problemstelle, weil der Weg unbefestigt, kurvenreich und unübersichtlich ist. Der ADFC und andere Akteur*innen wünschen sich, dass unbefestigte Radrouten langfristig befestigt werden. Darauf könnte dort im Waldstück dann verzichtet werden. Die neue Verbindung würde die Fahrzeit für den Radverkehr deutlich verkürzen und den Radverkehr somit insgesamt noch attraktiver machen. Außerdem würde der alte Weg durch den Niddapark damit voraussichtlich erheblich vom Radverkehr entlastet werden und würde dadurch attraktiver für Menschen, die dort spazieren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2163 2022 Die Vorlage OF 164/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

06.03.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

03.03.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 295/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert wird. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße -soweit verblichen- erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u.a. den benannten Zebra-Streifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1863 2022 Die Vorlage OF 295/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Antragstenors nach den Worten "(Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert" die Worte "und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

31.01.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 279/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 465/21 OBR 2; ST 2119/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten unter Bezugnahme auf ST 2119 und die zugrundeliegende OM 465, den Knöterichweg auf einer Höhe abzusperren, dass die DRK-Unterkunft für Geflüchtete weiterhin angefahren werden kann. Die Sperrung ist - wie in der OM 465 ausgeführt - auch an einer Stelle möglich, an der nur noch die Schule angefahren werden müsste, zumal die Bauarbeiten an den Bahngleisen auf Höhe des Knöterichwegs nach Auskunft der Deutsche Bahn AG abgeschlossen sind. Begründung: Die Unterkunft für Geflüchtete des DRK kann weiterhin angefahren werden, wenn dem Vorschlag aus OM 465 gefolgt wird und die Zufahrt erst nach der Einfahrt zur Unterkunft durch Poller oder eine Schranke gesperrt wird. Auch sind nach Auskunft der Deutsche Bahn AG die Gleisarbeiten an der S-Bahnlinie S6 sind abgeschlossen, sodass tatsächlich nur noch der Auslagerungsstandort der Schule angefahren werden muss. Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 465 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1626 2022 Die Vorlage OF 279/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Abwesenheit 1 SPD

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 86/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke, - oder einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. ST 236 vom 08.02.2021, https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_236_2021%27). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlingsunterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 7 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 465 2021 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) den Knöterichweg unter anderem für Fußgänger in der Nassperiode besser begehbar machen

05.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1318/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) den Knöterichweg unter anderem für Fußgänger in der Nassperiode besser begehbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, der Schlammbildung im Volkspark Niddatal (Niddapark) auf dem Weg am Knöterichweg ab der Ecke Bockenheimer Wiesenweg im weiteren Verlauf Richtung Hundeauslauffläche und Bahnunterführung in einer kurzfristigen provisorischen Maßnahme durch Auftrag mit einer einfachen Schottertragschicht oder eine vorübergehenden Schwarzdecke entgegen zu wirken und u.a. für Fußgänger in der Nassperiode wieder besser begehbar zu machen soweit eine dauerhafte Lösung nicht kurzfristig (kommenden zwei Wochen) umgesetzt werden kann. Begründung: Erfreulicherweise wird diesen Corona-Winter insbesondere an Sonntagen der Niddapark von überdurchschnittliche vielen BockenheimerInnen zum Spaziergang genutzt. Leider ist der Untergrund des Knöterichwegs, der von Bockenheim kommend der einzige Weg in den Niddapark ist, ab der Ecke Bockenheimer Wiesengrund im weiteren Verlauf teilweise bei starken Regenfälle verschlammt -anders als dann die weiteren Wege im Niddapark, die nicht zur Verschlammung neigen. Es wäre eine gute Geste gegenüber der Bockenheimer Bevölkerung, wenn der Magistrat hier alsbald Abhilfe schaffen könnte. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Gespräche des Ortsbeirats mit Vertretern der Deutsche Bahn, die derzeit durch den S-6 Ausbau für diesen Weg verantwortlich ist, sowie mit zuständigen Mitarbeitern des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt versprechen zwar die baldige Umsetzung einer dauerhaften Wegeverbesserung. Gut wäre es aber, wenn die Beteiligten schon kurzfristig tätig werden würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1318/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche „Am Ellerfeld“ führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten

27.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1266/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahn-Unterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, an der in einem rechten Winkel querenden Rampe wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten, um potentiell gefährliche Kollisionssituationen von Verkehrsteilnehmern an dieser Stelle zu vermeiden. Begründung: Erfreulicherweise wurde diesen Sommer (wenn auch verspätet) die benannte Bahnunterführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen in den Niddapark wieder freigegeben. Leider wurden bislang nicht wieder die Spiegel an der Rampe, die in den Park führt, wieder reinstalliert. Hier bittet der Ortsbeirat um zügige Abhilfe. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2021 Die Vorlage OF 1266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Der Magistrat wird gebeten, den Spiegel gegen Diebstahl zu sichern." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Zugeparkter Knöterichweg

04.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1170/2 Betreff: Zugeparkter Knöterichweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verbostwidrige Parken im Knöterichweg und somit in einem Landschaftsschutzgebiet zu unterbinden. Begründung: Die mittels Verfügung vom 27.12.2018 angebrachte Beschilderung hat offensichtlich keine Wirkung. Des Weiteren wird auf die Begründung der Verfügung verwiesen und diese vollinhaltlich übernommen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage (nicht öffentlich - ca. 196 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6647 2020 Die Vorlage OF 1170/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Knöterichweg: Wege im Dunkel

01.09.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 352/2 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße auch eine entsprechende Verkehrssicherheit durch eine angemessene Beleuchtung gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2250 2017 Die Vorlage OF 352/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs

22.09.2016 | Aktualisiert am: 03.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 113/2 Betreff: Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Mülleimer aufgestellt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 200 2016 Die Vorlage OF 113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Grundstücksspekulationen im Grüngürtel?

22.04.2014 | Aktualisiert am: 21.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 386/7 Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel? Im Grünbereich südlich der Japanischen Schule, zwischen Hohem Weg, Knöterichweg und Breitenbachstraße/ Am Industriehof, sind zahlreiche Kleingärten und das Gut Hausen mit seinen Einrichtungen für behinderte Menschen angesiedelt. Das Areal gehört fast komplett zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Es gibt Gerüchte über Grundstückankäufe durch die ABG-Holding. Diese Gerüchte geben zu der Sorge Anlass, dass in diesem Bereich die Aufhebung des Grüngürtelstatus geplant ist und eine Bebauung des Areals vorgesehen ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die AGB Holding in diesem Bereich Grundstücke erworben ? Befinden sich diese im geschützten Bereich des Grüngürtels ? Sind dem Magistrat weitere Grundstückverkäufe in diesem Areal bekannt ? Ist die Aufhebung des geschützten Grüngürtelstatus für das Gebiet geplant und wo würden ggf. die nötigen Ausgleichsflächen entstehen ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2014 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Weiteres Vorgehen Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg

24.01.2014 | Aktualisiert am: 12.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2014, OF 454/2 Betreff: Weiteres Vorgehen Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 über den aktuellen Sachstand nach erfolgter Sanierung der Wegedecke zu berichten und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen. Begründung: Seitens der Bewohner wurde bemängelt, dass die durchgeführten Sanierungsarbeiten zu keiner Verbesserung geführt haben. Insbesondere nach Regenfällen ist der Zustand der Weg unverändert schlecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 937 2014 Die Vorlage OF 454/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Ausbesserung des Bockenheimer Wiesenwegs

04.03.2013 | Aktualisiert am: 13.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2013, OF 309/2 Betreff: Ausbesserung des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 2 stellt unter der Maßgabe, dass die Anlieger sich ihrerseits mit EUR 1.000,- beteiligen, aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 4.000,- zur Verfügung Begründung: Der OBR 2 hatte mit der OM 1501 vom 24.09.2012 die Befestigung des Bockenheimer Wiesenwegs mit einer wassergebundenen Decke angeregt. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Anregung des OBR 2 zwischenzeitlich erörtert. Eine exakte Trennung der Kosten entlang der Eigentumsverhältnisse im Bockenheimer Wiesenweg ist aus Sicht des Amtes nicht möglich. Der Weg wird aber als Ost-West-Verbindung von der Öffentlichkeit genutzt, daher besteht seitens des Amtes die Bereitschaft, die Arbeiten ausführen zu lassen. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung durch den OBR 2. Das Amt denkt dabei an einen Betrag i.H.v. EUR 5.000,-. Sollte darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung der Anlieger möglich sein, so würde sich der Beitrag des OBR entsprechend reduzieren. Alle weiteren Kosten würden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung getragen. Die Ausführung der Ausbesserungsarbeiten könnte nach Erhalt der Rückmeldung des OBR 2 im Frühjahr 2013 erfolgen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 151 2013 Die Vorlage OF 309/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgesehenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Ortsbeirat nach Abschluss der Maßnahme über die Gesamtkosten zu informieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 2

Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg

05.09.2012 | Aktualisiert am: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 231/2 Betreff: Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Begrünung im Eingangsbereich des Knöterichwegs / Ecke Häuser Gasse von Wildwuchs zu befreien; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Zuständigkeit für die Pflege der Begrünung entlang der Bahngleise / des Knöterichwegs bei der Stadt oder der Deutschen Bahn AG liegt und in welchem Turnus die Pflege durch die zuständige Stelle erfolgt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob der Bockenheimer Wiesenweg befestigt werden kann. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Anwohnerschaft ihre Bereitschaft signalisiert hat, sich an den Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Begrünung im Eingangsbereich sowie entlang des Knöterichwegs macht einen ungepflegten Eindruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1501 2012 Die Vorlage OF 231/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. des Tenors das Wort "befestigt" durch die Worte "mit einer wassergebundenen Decke ausgebessert" ersetzt werden. Abstimmung: Ziffer 1.: 3 GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung), 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichern

22.05.2012 | Aktualisiert am: 22.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichern Vorgang: NR 1994/10 CDU und GRÜNE; OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 8960/10 und § 9203/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Bockenheimer Kerngebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße - Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main Weser Bahn zwischen An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Eisenbahn. 1.) Gemäß des Beschlusses des Stadtparlaments § 8960 vom 11.11.2010 wird ein Bebauungsplan inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse aufgestellt mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z. B. "Trading-Down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten für unzulässig zu erklären. 2.) Die in der für das Bockenheimer Kerngebiet gemäß des Beschlusses des Stadtparlaments zu erarbeitenden Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) zu erhaltenden Gebäude werden durch Festschreibung ihres derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geschützt. 3.) Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims entstandenen grünen Hinterhöfe werden durch Festschreibung im Bebauungsplan geschützt. 4.) Die zu erhaltenen erhaltenswerten Bäume werden durch Festschreibung im Bebauungsplan geschützt. Begründung: Nach der Genehmigung einer Nachtbar und der Eröffnung eine erotischen Massagesalons auf der Leipzigerstraße ist es dringend notwendig etwas gegen die Ausbreitung weiterer Vergnügungsstätten zu unternehmen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä. tragen nicht zur Aufwertung der Geschäftslagen bei, sondern verursachen gegenteilige Auswirkungen, wie u. a. eine Abwärtsentwicklung der Standortattraktivität (sog. "Trading-Down-Effekt"), Verzerrungen im Boden- und Mietpreisgefüge und damit einhergehende unerwünschte Verdrängungsprozesse. Da durch Vergnügungsstätten zusätzlich Belastungen und Störungen der Wohnnutzung hervorgerufen werden, sollen diese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr zulässig sein. Durch die Festschreibung der in der zu erarbeitenden Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) zu erhaltenden Gebäude zu erhaltenden Gebäude nach ihrem derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung kann sichergestellt werden, das diese auch erhalten bleiben. So sind z.B. Gebäude wie das Gebäude von Uhren Weil an der Ecke Juliusstraße / Leipziger Straße, das Gebäude der Stern Kaffe Rösterei neben dem ehemaligen Kaufhof die anderen 2 und 3 geschossigen Bauten z.B. an der Landgrafenstraße wichtige Zeugnisse für die städtebauliche Entwicklung Bockenheims und sollten durch Festschreibung nach ihrem derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geschützt werden. Die ehemaligen 50. Jahre Sozialwohnungen der ABG Frankfurt Holding und der GWH z.B. entlang der Schloßstraße, der Großen Seestraße und der Rödelheimer Straße tragen durch ihrem Bestand zur Erhaltung der derzeitigen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bei, in dem sie durch ihre relativ günstige Miete auch Personen mir niedrigeren Einkommen ein Leben im Stadtteil Bockenheim ermöglichen. Deshalb sollen diese Gebäude durch Festschreibung ihres derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung Bebauungsplan gesichert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.09.2010, NR 1994 Anregung vom 25.10.2010, OA 1214 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 182/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Grünfläche Häuser Gasse/An den Bangerten

18.03.2012 | Aktualisiert am: 23.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2012, OF 158/2 Betreff: Grünfläche Häuser Gasse/An den Bangerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche im Bereich Häuser Gasse / An den Bangerten an der Breidenbachbrücke wiederherzustellen und mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Poller, welche an ein umgedrehtes, breites U erinnern und nur ca. 20-30cm aus dem Boden ragen) gegen verbotswidriges Parken zu schützen. Gleichfalls wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, zusätzliche legale Parkmöglichkeiten in der Häuser Gasse in Richtung Fritzlarer Straße an der Breidenbachbrücke einzurichten. Begründung: Die Maßnahme dient dazu verbotswidriges Parken und die Zerstörung einer Grünfläche zu verhindern (siehe Bild) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 158/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1182 2012 Die Vorlage OF 158/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 2 SPD (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Installation von Sicherheitseinrichtungen entlang der Bahngleise am Schönhof

12.09.2011 | Aktualisiert am: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2011, OA 73 entstanden aus Vorlage: OF 55/2 vom 22.08.2011 Betreff: Installation von Sicherheitseinrichtungen entlang der Bahngleise am Schönhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung entlang der Jugendeinrichtungen des Nachbarschaftsheimes im neuen Sozialrathaus Bockenheim in der Rödelheimer Straße 45 am Schönhof zur Bahntrasse so zu gestalten, dass ein Betreten dieser nicht mehr möglich ist. Im weiteren Verlauf sind in der Straße "An den Bangerten" die fehlenden Blechplatten in der vorhandenen Absperrung, besonders entlang des Bolzplatzes bis zur Breitenbachbrücke, zu erneuern. Begründung: Nachdem das Nachbarschaftsheim mit seinen Jugendeinrichtungen in seine neuen Räume am Schönhof eingezogen ist und auch der nahe gelegene öffentliche Bolzplatz von der Einrichtung mit genutzt wird, haben sich mögliche Unfallschwerpunkte durch fehlende Abgrenzungen zum Bahnkörper herausgestellt. Anlage 1 (ca. 701 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 211 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1475 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 73 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 745, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 Aktenzeichen: 69

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Installation von Sicherheitseinrichtungen entlang der Bahngleise am Schönhof

22.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2011, OF 55/2 Betreff: Installation von Sicherheitseinrichtungen entlang der Bahngleise am Schönhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung, entlang der Jugendeinrichtungen des Nachbarschaftsheimes im neuen Sozialrathaus Rödelheimer Straße 45 am Schönhof, zur Bahntrasse so zu gestalten dass ein Betreten dieser nicht möglich ist. Im weiteren Verlauf sind in der Straße "An den Bangerten" die fehlenden Blechplatten in der vorhandenen Absperrung, besonders entlang des Bolzplatzes, bis zur Breitenbachbrücke zu erneuern. Begründung: Nachdem das Nachbarschaftsheim mit seinen Jugendeinrichtungen in seine neuen Räume am Schönhof eingezogen ist und auch der nahe gelegene öffentliche Bolzplatz von der Einrichtung mit genutzt wird, haben sich mögliche Unfallschwerpunkte durch fehlende Abgrenzungen zum Bahnkörper herausgestellt. Anlage 1 (ca. 701 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 73 2011 Die Vorlage OF 55/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 2

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim

25.10.2010 | Aktualisiert am: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2010, OA 1214 entstanden aus Vorlage: OF 526/2 vom 13.09.2010 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung), - Gräfstraße, - Hamburger Allee, - Varrentrappstraße, - Hermann-Wendel-Straße, - Emser Straße, - Kasseler Straße, - Salvador-Allende-Straße, - An den Bangerten - Fritzlarer Straße (einschließlich der nördlichen Wohnbebauung) Begründung: Bockenheim ist ein sozial stark durchmischter Stadtteil. Insbesondere innerhalb des dargelegten Satzungsgebietes gibt es noch viele preisgünstige Wohnungen. Es ist aber davon auszugehen, dass der starke Veränderungsdruck, der auf innerstädtischen Stadtteilen wie beispielsweise dem Westend und dem Nordend lastet, in den nächsten Jahren auch in Bockenheim immer stärker zu spüren sein wird. Um einer möglichen Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus Bockenheim entgegenzuwirken, soll eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufgestellt werden. Gleichzeitig soll auch die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB geschützt werden, da in dem benannten Bereich von Bockenheim trotz der zahlreichen Abrissmaßnahmen im Zuge der Sanierungsprojekte in den Achtzigerjahren noch viel erhaltswerte historische Bausubstanz vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Anregung vom 11.06.2012, OA 216 Antrag vom 14.11.2014, OF 590/2 Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 211 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 50 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA 1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9203, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Ideen

Idee - FFM.de
61

Sicherer Übergang für Fahrrad fahrende Kinder in Knöterichweg Richtung Niddapark

13.08.2022

Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren, können kaum sicher von An den Bangerten in den Knöterichweg einbiegen. Es gibt keine abgesenkten Bordsteine, keinen Zebrastreifen, keine Spiegel um in die 180° Kurve zu schauen und meistens stehen geparkte Autos im Weg, die Sicht und Übergang blockieren. Es wäre klasse, wenn sich die Stadt für ein besseres Konzept zur sicheren Querung überlegt, das zB einige der o.g. Punkte aufgreifen könnte.

Unterstützer: 61

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Sicherer Übergang für Fahrrad fahrende Kinder in Knöterichweg Richtung Niddapark

13.08.2022

Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren, können kaum sicher von An den Bangerten in den Knöterichweg einbiegen. Es gibt keine abgesenkten Bordsteine, keinen Zebrastreifen, keine Spiegel um in die 180° Kurve zu schauen und meistens stehen geparkte Autos im Weg, die Sicht und Übergang blockieren. Es wäre klasse, wenn sich die Stadt für ein besseres Konzept zur sicheren Querung überlegt, das zB einige der o.g. Punkte aufgreifen könnte.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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