Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt (Fotos Antragsteller) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt Fotos: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 56/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 44/8 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße Hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächstes saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluß der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instandgesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 44/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 810 2021 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei einer Enthaltung SPD Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 39/8 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 in Stand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 545 2021 Die Vorlage OF 39/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Betreff: Parkchaos in Alt-Niederursel Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8, OM 512/16 OBR8; ST 1500/16 Entlang des Tankstellendreiecks auf den Straßen Praunheimer Weg, Niederurseler Landstr, und Alt Niederursel ist es inzwischen üblich geworden ausgedehnt auf Gehwegen, behindernd auf der Straße und rücksichtslos vor privaten Zufahrten und Tiefgaragenanlagen zu parken. Die Gründe hierfür sind auf Befragen vielfältig. Beispielsweise für die Erledigung von Einkäufen, für Arztbesuche, Renovierungsarbeiten in angrenzenden Gebäuden, zur Nutzung des Geldautomats, oder um einen Imbiss einzunehmen. Entsprechend lange werden Anwohner an der Ein- und Ausfahrt gehindert, worauf üblicherweise durch mehrfaches Hupen aufmerksam gemacht wird. Seitens der Anwohnerschaft ist dies inzwischen ein leidgewordenes Dauerthema, welches aufgrund häufig vorsätzlichen egoistischen Verhaltens nicht ohne weiteres Zutun vorübergehen wird. Leider haben die Vorkehrungen aus den o.a. Vorgängen nur solange für Abhilfe geschaffen, bis man den Maßnahmen mit noch nachdrücklicherem Fehlverhalten begegnete. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen geeignet und schnell umzusetzen wären, um wieder ein erwartbares Verkehrsverhalten herbeizuführen. Der Ortsbeirat kann sich beispielsweise eine Verbreiterung von Gehwegen, Installation von Pollern, das Aufstellen von Pflanzelementen u.ä. vorstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2021 Die Vorlage OF 32/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/8 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring endet mit einer starken Straßenbiegung nach links. Dies hat zur Folge, dass die Sicht aus einem einbiegenden Fahrzeug auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge, insbesondere mit einem Transporter ohne Fenster, nur sehr schlecht gewährleistet ist, bzw. unmöglich ist. Daher möge der Ortsbeirat beschließen an der oben genannten Stelle einen Verkehrsspiegel anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 259 2021 Die Vorlage OF 20/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 1/8 Betreff: Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße "Alt-Niederursel" verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Straße zwischen den Hausnummern 23 und 19 - Verbreiterung des Bürgersteiges an den Häuserecken der Häuser 12 und 16, die in den Bürgersteig hineinragen und diesen auf unter 50 cm verengen Begründung: Auf der Straße Alt-Niederursel ragen die Ecken der Häuser mit der Hausnummer 12 und 16 stark in den Bürgersteig hinein und verengen diesen an zwei Stellen auf unter 50cm. Die Fahrbahn wird an dieser Stelle durch in Fahrtrichtung links parkende Fahrzeuge verengt. Die Straße "Alt-Niederursel" ist eine Einbahnstraße, wobei Fahrradfahrer die Straße gegen die Einbahnstraße einfahren dürfen, und eine Tempo 30 Zone. Nach Bürgerinformationen kommt es häufig zu gefahrvollen Situationen, da der Bürgersteig und die Fahrbahn an dieser Stelle sehr eng sind. Fußgänger müssen die Fahrbahn mitnutzen und Autos müssen aufgrund parkender Fahrzeuge und entgegenkommender Fahrradfahrer sehr weit rechts fahren. Der Fußweg wird häufig genutzt, da dies die einzige Verbindung zwischen Alt-Niederursel und den lokalen Geschäften darstellt. Darüber hinaus ist die Straße "Alt-Niederursel" ein Schulweg der Heinrich-Kromer Schule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 90 2021 Die Vorlage OF 1/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 629/8 Betreff: Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte. Tag und Nacht parken auch Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr besser zufahren kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: Um z.B. eine "Kiss and go"-Zone für die kath. Kindertagesstätte zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen, sollen in einer Gesamtbetrachtung mit der Stichstraße in Höhe Praunheimer Weg 35 (Zufahrt zum Kleinen Zentrum) Lösungsmöglichkeiten geprüft und dem Ortsbeirat vorgeschlagen werden. Hauptziel möglicher Maßnahmen muss eine Verbesserung der Fußgängersicherheit in der Fußgängerzone sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 629/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Betreff: Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim? Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/18 Bereits im April 2017 hatte der Ortsbeirat die Herstellung eines barrierefreien Zugangs vom Praunheimer Weg zum Steinbachtal angeregt (OF 149/7; OM 1419/2017). Mit ST 803 vom 20.04.2018 wurde dem OBR mitgeteilt, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Inzwischen ist mit Ablauf des Jahres 2020 noch immer keine Umsetzung erkennbar. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um einen Sachstandsbericht und der Mitteilung, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1812 2020 Die Vorlage OF 531/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 537/8 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: ST 332/18 Der Magistrat wird gebeten, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin anzusetzen mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Ganz besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6079 2020 Die Vorlage OF 537/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 532/8 Betreff: Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2 Seit einigen Wochen gilt auf dem Parkplatz des Rewe Supermarkts (Alt-Niederursel 2) eine neue Parkordnung. Diese besagt, kurz gefasst, wer auf das Grundstück einfährt, erklärt automatisch sein Einverständnis, von der dortigen Videoüberwachung erfasst zu werden. Es wird dadurch kontrolliert, ob die maximale Parkzeit von 1,5h eingehalten wird. Die Parkordnung, die auf die Firma Parkdepot in München verweist, ist in der Nähe des Supermarkteingangs mäßig sichtbar ausgehängt. Zudem sind im Parkraum einzelne Schilder angebracht, die auf die videoüberwachte Kennzeichenerfassung und die Höchstparkdauer sowie das mögliche Bußgeld verweisen. Wird die Parkzeit überzogen, werden die Daten des Pkws längerfristig erfasst und für eine Strafzahlung verwendet. Abgesehen von der Frage, ob 1,5h in jedem Fall für einen Einkauf in einem Supermarkt ausreichen, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorgehensweise den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Sind die Vertrags- und Einstellbedingungen der Firma Parkdepot im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Datenschutzrechts? Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Supermarktes und/oder dem Eigentümer der Flächen zu einer parkscheibengeregelten Parkordnung zu wechseln? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1635 2020 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 538/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anzupassen. a) Der Verkehrsmast in der Heddernheimer Landstraße HNr. 40 ist für den aktuellen Zweck (Montage eines Haltverbotsschildes) überdimensioniert und beeinträchtigt den in diesem Bereich ohnehin schmalen Gehweg. Der Mast stammt augenscheinlich noch aus der Zeit, als der Heddernheimer Landstraße noch eine herausragende verkehrliche Nutzung zukam. Es wird gebeten diesen gegen einen zweckmäßigen Mast zu ersetzen und ggf. auch den Standort zu überdenken b) Der Ampelmast an der Kreuzung Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße (Verkehrsinsel) diente bis Ende der 1990er Jahre einem großen überregionalen Wegweiser und wurde bereits dankenswerterweise etwas eingekürzt. Zwischenzeitlich wurden sämtliche noch vorhandenen Wegweiser demontiert. Der Magistrat wird daher gebeten die Masthöhe weiter zu reduzieren. (Foto: Antragsteller). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6080 2020 Die Vorlage OF 538/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2020, OF 539/8 Betreff: Landesprogramm "100 Wilde Bäche" hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches In den letzten Jahrzehnten wurden von Seiten der Stadt Abschnitte des Frankfurter Urselbaches im Bereich Riedwiese und zwischen Krebsmühle und Hohemühle umfangreich naturnah umgebaut. Der Fischaufstieg am Eschersheimer Wehr der Nidda wird über den einmündenden Urselbach zukünftig umgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn finanziert. Nun ist der Urselbach mit in dieses Landesprogramm für Frankfurt aufgenommen worden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist nur der Frankfurter Abschnitt des Urselbaches Teil dieses Programmes?Wenn ja, macht es Sinn, nur den letzten Teil dieses Taunusbaches zu begünstigen? 2. Sind auch die Mühllgräben des Urselbaches in Alt-Niederursel mit dabei? 3.Welche der grundsätzlichen Ziele sollen speziell am Urselbach umgesetzt werden? (Renaturierung, Artenschutz, Hochwasserschutz, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) 4. Hatte sich der Wasserverband und/oder die Stadt Frankfurt für das Projekt beworben und warum wurde gerade der Urselbach dafür ausgewählt? Begründung: Viel ist schon getan worden um den Urselbach naturnäher zu gestalten. Manches kann man bestimmt noch verbessern. Doch das Grundproblem ist die ungenügende Wasserqualität, zumal der Urselbach auf Frankfurter Gemarkung zu seinem weit überwiegenden Teil gereinigtes Wasser aus der Kläranlage Weißkirchen/An der Krebsmühle enthält. Wie bei vielen Kläranlagen fehlt dort noch die 4. Reinigungsstufe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1638 2020 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 514/8 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohner realisiert werden: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord- Zugangs zum kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie z. B. der FES in den Stichweg in der Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Hausnummer Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1 Der nördliche Zugang zum kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41 -der unmittelbar an der Straße endet- über die Straße zum kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord Zugang des Zentrums führt- stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt (oder durch Auffüllen geebnet) wird, um Gehbehinderten mit Rolli oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Ein ähnlicher Antrag wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OF 184/8) und mit der Stellungnahme ST 1509 vom Magistrat am 14.9.2012 abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo 30 Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz. Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2 Der unter Punkt 1 bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord Zugang zum kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239 / Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES Fahrzeugen für die BIO Tonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen -wie bspw. der Feuerwehr aber auch Rettungsdiensten- die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3 Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken -halb Bürgersteig / halb Straße- erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4 Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube -nach telefonischer Beschwerde- zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten -noch besser Gänge- durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegen zu wirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6206 2020 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 513/8 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der EFS in der OBR-Sitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für € 100 Mio. gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob z.Z. alle zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu veranlassen, dass entsprechend der M 208 das Lurgi-Gelände erworben wird und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen wird. Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird in der M 263 vom 22.12.2017 unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 ha angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 qm in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Mio. Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Mio. Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Mio. Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich. Die Change auf ein zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurigiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die Nahe U-Bahnstation Riedwiese gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln. Zumal mit der nahen Autobahn A661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schüler/innen im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Gleichzeitig könnte der Individualverkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung "östlich der A5" leichter abgewickelt und die Verlängerung der RTW in die Nordweststadt wäre leichter möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 525 2020 Die Vorlage OF 513/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung entfällt und der Tenor folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 501/8 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: ST 694/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4 die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergabgefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 501/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5663 2020 Die Vorlage OF 501/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 508/8 Betreff: Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, die präventive Verkehrsüberwachung im Bereich Praunheimer Weg, in Höhe der Bushaltestelle an der Europäischen Schule, zu intensivieren. Begründung: Dem Antragsteller wurde von Anwohnern berichtet, dass im Bereich der Verkehrsinsel im morgendlichen dichten Schulverkehr häufig rechtswidrig die haltenden Busse überholt werden. Dabei wird die Verkehrsinsel umfahren, indem einfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs gewechselt wird. Teilweise ist der Gegenverkehr kaum einsehbar. Dieses Verhalten ist rücksichtslos und für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Um dieses Verhalten zu ändern bittet der Ortsbeirat den Magistrat eine verstärkte Verkehrsüberwachung in den Zeiten rund um den Schulbeginn zu veranlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5537 2019 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2019, OF 500/8 Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu beschließen: Auf der Niederurseler Landstraße komplett Tempo 30 einzurichten Begründung: 1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5535 2019 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 483/8 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Ursprünglich wurde für den G.-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer T30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in T30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im G.-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der vorhandene Radweg saniert und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten (z.B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so verbreitert wird, dass gegenläufiges befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Im Rahmen der z.Z. in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern ist die "Reaktivierung" des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem G.-H.-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße, nicht vom Bus überholt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5211 2019 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 405/8 Betreff: Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Haus-Nummer 1/Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen. Begründung: Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im o.g. Wendehammer vor Haus Nr. 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum (NWZ). Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das NWZ ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung NWZ vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahnstation "Heddernheimer Landstraße" oder NWZ diesen Weg benutzen. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2019 Die Vorlage OF 405/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 381/8 Betreff: Ampelanlage Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Ampelanlage an der Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße 24 Stunden in Betrieb bleibt und nicht am Abend ausgeschaltet wird. Begründung: Die Niederurseler Landstraße ist für Radfahrer eine wichtige Ost-West-Verbindung. Abends und Nachts, nach abschalten der Ampelanlage, stellt die Einmündung eine besondere Gefahrenstelle dar. Die Niederurseler Landstraße ist dann zwar Vorfahrtsstraße aber viele Fahrzeuge missachten das Stoppschild und biegen mit erhöhter Geschwindigkeit links ab. Da das Eckgrundstück Niederurseler Landstr./Roßkopfstr. stark bewachsen ist, kann der Bereich nicht (rechtzeitig) eingesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 361/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 255 2018 Die Vorlage OF 361/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 372/8 Betreff: Piktogramm in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Niederurseler Landstraße in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Osten (Richtung Heddernheim) ebenfalls ein Achtung-Schüler-Piktogramm anzubringen, da dieses bisher nur in Fahrtrichtung Niederursel auf der Straße angebracht ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 372/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 371/8 Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die im Eduard-Bernstein-Weg 2-22 befindliche Altenwohnanlage in der Betreuung durch den Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. bietet mit insgesamt 180 Ein-und Zweizimmerwohnungen wichtigen preiswerten Wohnraum für Rentnerinnen und Rentner. Sie wurde 1995 und 2002 zuletzt saniert. Dem Vernehmen nach soll die Stiftung Waisenhaus als Eigentümerin die Grundstücke Eduard-Bernstein-Weg 4, 8, 12, 14 und 16 verkauft haben. Einige Häuser stünden bereits leer und sollen angeblich zugunsten eines Hochhauses abgerissen werden. Der aktuell noch gültige Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 sieht derzeit reines Wohngebiet und eine zweigeschossige Bauweise vor. Das GWH-Hochhaus Eduard-Bernstein-Weg 2 war im Bebauungsplan bereits vorgesehen (maximal 14 Geschosse). Die Wohnanlage bietet älteren Menschen ein optimales Umfeld: kurze Wege zu Nahversorgungsmöglichkeiten in der Nordweststadt und in Alt-Niederursel, optimale Verkehrsanbindung zum Nordwestzentrum und Naherholungsmöglichkeiten im direkt benachbarten Martin-Luther-King-Park inklusive Senioren-Fitness-Parcours. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen die Informationen nach Kenntnis des Magistrates zu? 2. Wenn ja, wer ist der neue Eigentümer? 3. Wenn ja, welches Wohnbauprojekt wird hier angestrebt? Bleibt es bei einer Seniorenwohnanlage mit Betreuung? Wenn nein, welcher Anteil geförderten Wohnraums ist ggf. vorgesehen und ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und beabsichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1075 2018 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 377/8 Betreff: Kleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel direkt vor dem Lotto-Shop Alt-Niederursel 1 a befindet sich eine ca. 1 x 1 Meter große Lücke im Trottoir, die einmal als kleine Grünfläche gedacht war. Seit einiger Zeit sind die Beete in den Einfassungen leer und der Boden ist abgesenkt, so dass für Passanten eine massive Stolpergefahr besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die unansehnliche kleine Grünfläche vor dem Lottoshop Alt-Niederursel 1a neu zu gestalten, die Unfallgefahr zu beseitigen und für den Fall, dass es sich um eine Fläche in Privatbesitz handelt, auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen und auf eine schönere Gestaltung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 345/8 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Aussagen einer Familie, die in der Niederurseier Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA Laden in der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung (Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen EDEKA Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseier Landstraße 81 um ein genehmigungsfähiges Vorhaben handelt und ob das Bauvorhaben verhindert werden kann, da es sich bei der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 992 2018 Die Vorlage OF 345/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes der Vorlage folgende Fassung erhält: ". ., da es sich möglicherweise nach der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt." Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 338/8 Betreff: Autoposer stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße -Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat sehr, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03.00 oder 04.00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zu Lasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3649 2018 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2018, OF 326/8 Betreff: Erhalt Schankerlaubnis für "Heinrich Kiosk" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat, das zuständige Amt zu veranlassen, die Ausnahmegenehmigung zur Schänk-, zur Speisewirtschaft und zum Wirtschaftsgarten des "Heinrich-Kiosk" in der Niederurseier Landstraße erneut zu verlängern. Begründung: Wasserhäuschen, auch die mit Wirtschaftsgarten haben in Frankfurt eine lange Tradition. Sie dienen nicht nur zur Nahversorgung sondern sind auch ein Ort des Treffens der Nachbarn, der Kommunikation, Informationsaustausch, Hilfestellung bei Bedarf. In diesem Fall kommen noch zwei wichtige Faktoren hinzu, Anlaufstelle für die Kinder der Schule und praktizierte Integration, ein zurzeit besonderes Thema. Uns sind sehr viele Nachbarn persönlich bekannt die uns gegenüber keine Auffälligkeiten mitgeteilt haben. Die "Beschwerdeführer" sind leider nicht festzustellen und somit kein Gespräch möglich. Beim zuständigen Polizeirevier und bei der städtischen Behörde für Sicherheit und Ordnung liegen keine Verfehlungen vor. Formale Fehler können jederzeit korrigiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 326/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 327/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 300/8 Betreff: Parkplatz an der Straße An den Schießgärten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Neubau des REWE-Supermarktes in Alt-Niederursel ist abgeschlossen, der Kindergarten des Vereins Träger 55 ist in Betrieb gegangen und der Erweiterungsbau der TSG Nordwest sieht seiner Fertigstellung entgegen. Der während der Bauzeit als Stellfläche und Bürostandort gebrauchte Parkplatz entlang der Straße "An den Schießgärten" wird derzeit nicht genutzt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Befindet sich das Grundstück in städtischem oder Privatbesitz? 2. Welche zukünftige Nutzung ist dem Magistrat bekannt? 3. Gibt es Planungen für diese Fläche im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Niederursel? 4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dieses Areal sinnvoll zu nutzen, zum Beispiel mit einer Wohnbebauung, einer kleinen Grünfläche oder öffentlich zugänglichen Parkplätzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 920 2018 Die Vorlage OF 300/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 302/8 Betreff: Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in großer Zahl abgefahrenen kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring zu ersetzen; 2. die Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring vor der Südeinfahrt des Nordwestzentrums so zu verlängern, dass eine radikal abknickende Abfahrt von der mittleren Spur in die Parkhauseinfahrt nicht mehr möglich ist. Begründung: Mit den Jahren sind die nach Änderung der Verkehrsführung im Erich-Ollenhauer-Ring angebrachten kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen abgenutzt und zu einem Teil nicht mehr vorhanden. Auto- und Lkw-Fahrer werden beobachtet, wie sie dadurch ohne Rücksicht auf die Fahrstreifenbegrenzung die Spur wechseln, um durch schnelle Querung sämtlicher Fahrspuren bspw. von der Shell-Tankstelle direkt und ohne Umkreisung des Rings in den Hammarskjöldring einfahren zu können. Dies führt zu mitunter gefährlichen Manövern in der viel befahrenen Ringstraße. Immer wieder sind Fahrzeuge zu beobachten, die auf der mittleren Spur des Rings scharf bremsen, um gerade noch in die südliche Parkhauseinfahrt zu gelangen. Die Parkhauszufahrt ist aber über die ab der Buszufahrt im Westen des NWZ abgegrenzte innere Spur anzufahren. Es kommt immer wieder zu gefährlichen abrupten Bremsmanövern auf der mittleren Spur, weil die Parkhauszufahrt de facto - unter Querung einer durchgezogenen Linie - auch in Höhe der Ernst-Kahn-Straße noch angesteuert werden kann infolge der zu kurzen Fahrstreifenbegrenzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3354 2018 Die Vorlage OF 302/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 284/8 Betreff: Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nordweststadt - vorzugsweise auf dem Praunheimer Weg/Ecke Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe St. Matthias-Kirche) - ein schwebender 3 D-Zebrastreifen erprobt werden kann, um die Rücksichtnahme zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Dreidimensionale Überwege gibt es schon in Island und in Österreich. Der ADAC hält sie für geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zebrastreifen in 3 D funktionieren als optische Täuschung und werden mit einer eigenen Zeichentechnik so auf die Straße gebracht, dass sie aus einem bestimmten Blickwinkel wie in der Luft hängende weiße Balken über der Straße schwebend wirken. Der Zebrastreifen vor der St. Matthias-Kirche als Übergang zum Hammarskjöldring mit der wenige Meter entfernten Bushaltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" wird von Autofahrern vor allem aus südlicher Richtung gerne übersehen und könnte auf dieser Weise "sichtbarer" werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 275/8 Betreff: Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel auf der Seite von Cafe-Restaurant Mutz (unmittelbar vor dem Zaun) zu schraffieren (vergleichbar zur Schraffierung Ecke Seibertsgasse/Alt-Niederursel) und damit zu scharfe, schnittige Kurvenfahrten von motorisiertem Individualverkehr zu erschweren. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Spielsgasse mit Lkw, Pkw oder Motorrad beachten zuweilen die Rechts-Vor-Links-Regelung an dieser Kreuzung nicht sorgfältig genug und fahren zu schnittig in die Kurve vor dem Café Mutz. Für Fußgänger, die sich vor dem Café Mutz aufhalten, ist das mitunter gefährlich. Da in diesem Bereich der Straße Alt-Niederursel Radfahren gegen die Einbahnstraße möglich ist (aus Richtung Karl-Kautsky-Weg), kommt es auch zu Missverständnissen zwischen Fahrradfahrern, die an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel Rechts-vor-Links beachten müssen, und zu schnellen Pkw aus Richtung Spielsgasse, die links abbiegen wollen. Eine Schraffierung vor dem Café Mutz, die Fahrzeuge aus Richtung Spielsgasse enger führt, kann die Verkehrssicherheit vor diesem Ortsmittelpunkt deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3055 2018 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2018, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 18.02.2018 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 266/8 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats am 15. Februar hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge abgesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, beim Amt für Straßenverkehr zu veranlassen, dass das Amt in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen gibt, da diese der Ortsbeirat 8 für seine Entscheidung benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2018 Die Vorlage OF 266/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 255/8 Betreff: Vier Seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm Sitzbänke - ausgeruht mobil auf dem Weg durch den Martin Luther-King-Park In der Produktgruppe 17.03. des Haushalts 2017 wurden zusätzliche Mittel für "Nahmobilität in den Stadtteilen"(Produktdefinition 5.0002746) eingestellt. Auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Park zum Praunheimer Weg fehlen zusätzliche Sitzbänke. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil bemängeln dies und haben auch die Anschaffung von "Seniorengerechten Sitzbänken" TYP "Frankfurter Bank" angeregt, wie sie der Seniorenbeirat vorschlägt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu veranlassen, dass auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Pak ab dem Abenteuerspielplatz bis zum Praunheimer Weg bzw. Hollerkopfstraße zusätzlich vier Seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Standorte könnten in den Bereichen der Fotoaufnahmen liegen Weg unterhalb Eingang Weg oberhalb Eingang Weg zur Hollerkopfstraße Weg oberhalb Spielplatz Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter Schule (Fotos: Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2722 2018 Die Vorlage OF 255/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 239/8 Betreff: Bauvorhaben "Hofgut Obermühle" Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Obermühle in Alt-Niederursel informiert ein Werbeschild über das Bauvorhaben "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 9-19. Unter Rücksicht auf die historischen Gebäudeformen entstehen dem Werbeschild und diversen Interneteinträgen zufolge fünf neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 35 Eigentumswohnungen und 31 Kfz-Stellplätzen in einer Tiefgarage. Die Obermühle mit dem relativ hohen Wohnhaus und den anschließenden Wirtschaftsgebäuden war der Chronik von Niederursel zufolge "die Niederurseler Baumühle, wahrscheinlich auf dem Gelände der ehemaligen Burg. Die Anordnung des Hofes, der Grenzverlauf und bis in die jüngste Zeit sichtbare Wallreste sprechen für eine Befestigung". Das Bauvorhaben erstreckt sich folglich auf einen für das denkmalgeschützte Niederursel sehr markanten Ort. Erste Wohnungen sind nach Informationen auf der Vermarktungshomepage bereits verkauft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgrund dessen gebeten, das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen; mitzuteilen, welche denkmalgeschützten Teile der Obermühle erhalten und welche neu errichtet werden; mitzuteilen, ob das Bauvorhaben durch die Nähe zum Mühlgraben des Urselbachs in einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegt und gegebenenfalls welche umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte im Zuge der Baugenehmigung geprüft wurden; mit welchen Zeitplan das Bauvorhaben umgesetzt werden soll; mit welcher Streckenführung der Baustellenverkehr abgewickelt wird und ob in AltNiederursel aufgrund des Baustellenverkehrs mit verkehrlichen Einschränkungen zu rechnen ist (Wegfall von Parkplätzen etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2687 2018 Die Vorlage OF 239/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2018, OF 240/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen Baum- und Heckenschnitt in der Niederurseler Landstraße gegenüber Hausnummer 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Hecke, sowie den Baum derart zu beschneiden, dass ein frühzeitiger Einblick in und aus dem für Fußgänger und Fahrradfahrer gleichermaßen freigegeben Tunnel an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" wieder möglich ist. Ebenso wird um eine generelle Änderung der dortigen Begrünung und ggf. bauliche Maßnahmen gebeten, um eine nicht nur vorübergehende Verbesserung zu erzielen. Begründung: Der Tunnel ist gleichzeitig für Fußgänger und Fahrradfahrer ausgewiesen. Aufgrund der Wegeführung mit einer Kurve, in dessen Scheitelbereich sich ein inzwischen undurchsichtiges und überwachsendes Gehölz befindet, lässt insbesondere entgegenkommende Fahrradfahrer erst sehr spät erkennen. Durch verschiedene Verkehrsteilnehmer wurde an den Ortsbeirat herangetragen, dass es aufgrund der schlechten Sicht bereits zu Unfällen gekommen ist. Ggf. sind auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 226/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung auf der Rückseite) und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Tunnelführung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 207 2017 Die Vorlage OF 226/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist." Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 225/8 Betreff: Nachverdichtung muss kein Übel sein Belobigung des Bauprojekts Goldgrubenstraße 1-3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Architekten des Bauprojekts Goldgrubenstraße 1-3 die Belobigung des Ortsbeirates 8 zu übermitteln für das gelungene Bauprojekt, das sich in das Stadtbild des Wohngebietes am Hammarskjöldring sehr harmonisch einfügt. Begründung: Seit 2015 entstand Ecke Goldgrubenstraße/Hammarskjöldring ein im eleganten Landhausstil gehaltener Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 13 Stellplätzen. Die beiden Hauptgebäude stechen durch zur Umgebung passende Satteldächer, schöne Klappläden sowie Gesims-und Eckbetonungen in gut auf einander abgestimmten Farbtönen hervor. Ein bemerkenswerter Zwischenbau mit Dachterrassen dient als Verbindung. Die Wohnungen haben mindestens eine Terrasse, einen Balkon oder eine Loggia. Die EG-Wohnungen haben einen barrierefreien Zugang sowie große eigene Gärten. Insgesamt fügt sich das Ensemble sehr harmonisch in das Stadtbild des Wohngebietes im Bereich nördlicher Hammarskjöldring ein und stellt eine Verbesserung dar. Das Beispiel zeigt, dass Nachverdichtungen durchaus auch eine städtebauliche Aufwertung möglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2475 2017 Die Vorlage OF 225/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Zeile "Nachverdichtung muss kein Übel sein" und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 229/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen, als die bisherige Planung darstellt. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 229/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2672 2018 Die Vorlage OF 229/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 218/7 Betreff: Verbleib der europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördl. der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Zusammen mit der europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden. - Noch einmal ernsthaft den Standort nördl. der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2239 2017 Die Vorlage OF 218/7 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FARBECHTE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 193/8 Betreff: Zukunft der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 1236 wird mitgeteilt, dass der Modulbau der Europäischen Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs um 9 Klassen und eine temporäre Sporthalle erweitert wird. Es wird kein Hinweis gegeben, ob und wann die Europäische Schule an einen anderen Standort wegen erheblich steigenden Schülerzahlen verlegt wird. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um folgende Auskünfte: 1. Für welchen Zeitraum reichen die jetzt vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen, um die steigenden Schülerzahlen unterzubringen? 2. Sind weitere Baumaßnahmen auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs für die Europäische Schule vorgesehen und wenn, welche zu welchem Zeitpunkt? 3. Wie weit ist die Suche nach alternativen Standorten für die Europäische Schule gediehen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 582 2017 Die Vorlage OF 193/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 187/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8 Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 179/8 Betreff: Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu veranlassen um T30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten. Eine Möglichkeit wäre z.B. versetztes Parken einzurichten und (oder) zusätzlich zum vorhandenen T30 Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen. Begründung: Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können sind gefährliche Situationen gegeben und dies führt dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2118 2017 1. Die Vorlage OF 179/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 192/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 192/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 180/8 Betreff: Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Auf Grund der Parksituation auf der Nordseite des kleinen Zentrum und der dort angebrachten Poller stehen die Fahrzeuge dort vor dem kleinen abgesenkten Bereich. Dies voraus geschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen dass der Zugang auf der ganzen Breite abgesenkt wird. Somit können Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Fahrradfahrer etc. diesen gesamten abgesenkten Bereich nutzen. Bei einer Verbreiterung wird die Möglichkeit um ein Vielfaches wahrscheinlicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 180/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2290 2017 Die Vorlage OF 180/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 192/8 Betreff: Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, um T30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten, zusätzlich zum vorhandenen T30-Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, diese enge Anwohnerstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, bzw. sicher zu stellen, dass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße unterwegs sind, wg. der dort herrschenden Enge nicht gezwungen sind, auf den Bürgersteig auszuweichen. Begründung: Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können sind gefährliche Situationen gegeben und dies führt dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 179/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2118 2017 1. Die Vorlage OF 179/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 192/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 192/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt (Fotos Antragsteller) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt Fotos: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 56/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 44/8 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße Hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächstes saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluß der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instandgesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 44/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 810 2021 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei einer Enthaltung SPD Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 39/8 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 in Stand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 545 2021 Die Vorlage OF 39/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Betreff: Parkchaos in Alt-Niederursel Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8, OM 512/16 OBR8; ST 1500/16 Entlang des Tankstellendreiecks auf den Straßen Praunheimer Weg, Niederurseler Landstr, und Alt Niederursel ist es inzwischen üblich geworden ausgedehnt auf Gehwegen, behindernd auf der Straße und rücksichtslos vor privaten Zufahrten und Tiefgaragenanlagen zu parken. Die Gründe hierfür sind auf Befragen vielfältig. Beispielsweise für die Erledigung von Einkäufen, für Arztbesuche, Renovierungsarbeiten in angrenzenden Gebäuden, zur Nutzung des Geldautomats, oder um einen Imbiss einzunehmen. Entsprechend lange werden Anwohner an der Ein- und Ausfahrt gehindert, worauf üblicherweise durch mehrfaches Hupen aufmerksam gemacht wird. Seitens der Anwohnerschaft ist dies inzwischen ein leidgewordenes Dauerthema, welches aufgrund häufig vorsätzlichen egoistischen Verhaltens nicht ohne weiteres Zutun vorübergehen wird. Leider haben die Vorkehrungen aus den o.a. Vorgängen nur solange für Abhilfe geschaffen, bis man den Maßnahmen mit noch nachdrücklicherem Fehlverhalten begegnete. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen geeignet und schnell umzusetzen wären, um wieder ein erwartbares Verkehrsverhalten herbeizuführen. Der Ortsbeirat kann sich beispielsweise eine Verbreiterung von Gehwegen, Installation von Pollern, das Aufstellen von Pflanzelementen u.ä. vorstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2021 Die Vorlage OF 32/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/8 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring endet mit einer starken Straßenbiegung nach links. Dies hat zur Folge, dass die Sicht aus einem einbiegenden Fahrzeug auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge, insbesondere mit einem Transporter ohne Fenster, nur sehr schlecht gewährleistet ist, bzw. unmöglich ist. Daher möge der Ortsbeirat beschließen an der oben genannten Stelle einen Verkehrsspiegel anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 259 2021 Die Vorlage OF 20/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 1/8 Betreff: Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße "Alt-Niederursel" verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Straße zwischen den Hausnummern 23 und 19 - Verbreiterung des Bürgersteiges an den Häuserecken der Häuser 12 und 16, die in den Bürgersteig hineinragen und diesen auf unter 50 cm verengen Begründung: Auf der Straße Alt-Niederursel ragen die Ecken der Häuser mit der Hausnummer 12 und 16 stark in den Bürgersteig hinein und verengen diesen an zwei Stellen auf unter 50cm. Die Fahrbahn wird an dieser Stelle durch in Fahrtrichtung links parkende Fahrzeuge verengt. Die Straße "Alt-Niederursel" ist eine Einbahnstraße, wobei Fahrradfahrer die Straße gegen die Einbahnstraße einfahren dürfen, und eine Tempo 30 Zone. Nach Bürgerinformationen kommt es häufig zu gefahrvollen Situationen, da der Bürgersteig und die Fahrbahn an dieser Stelle sehr eng sind. Fußgänger müssen die Fahrbahn mitnutzen und Autos müssen aufgrund parkender Fahrzeuge und entgegenkommender Fahrradfahrer sehr weit rechts fahren. Der Fußweg wird häufig genutzt, da dies die einzige Verbindung zwischen Alt-Niederursel und den lokalen Geschäften darstellt. Darüber hinaus ist die Straße "Alt-Niederursel" ein Schulweg der Heinrich-Kromer Schule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 90 2021 Die Vorlage OF 1/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 629/8 Betreff: Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte. Tag und Nacht parken auch Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr besser zufahren kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: Um z.B. eine "Kiss and go"-Zone für die kath. Kindertagesstätte zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen, sollen in einer Gesamtbetrachtung mit der Stichstraße in Höhe Praunheimer Weg 35 (Zufahrt zum Kleinen Zentrum) Lösungsmöglichkeiten geprüft und dem Ortsbeirat vorgeschlagen werden. Hauptziel möglicher Maßnahmen muss eine Verbesserung der Fußgängersicherheit in der Fußgängerzone sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 629/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Betreff: Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim? Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/18 Bereits im April 2017 hatte der Ortsbeirat die Herstellung eines barrierefreien Zugangs vom Praunheimer Weg zum Steinbachtal angeregt (OF 149/7; OM 1419/2017). Mit ST 803 vom 20.04.2018 wurde dem OBR mitgeteilt, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Inzwischen ist mit Ablauf des Jahres 2020 noch immer keine Umsetzung erkennbar. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um einen Sachstandsbericht und der Mitteilung, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1812 2020 Die Vorlage OF 531/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 537/8 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: ST 332/18 Der Magistrat wird gebeten, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin anzusetzen mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Ganz besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6079 2020 Die Vorlage OF 537/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 532/8 Betreff: Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2 Seit einigen Wochen gilt auf dem Parkplatz des Rewe Supermarkts (Alt-Niederursel 2) eine neue Parkordnung. Diese besagt, kurz gefasst, wer auf das Grundstück einfährt, erklärt automatisch sein Einverständnis, von der dortigen Videoüberwachung erfasst zu werden. Es wird dadurch kontrolliert, ob die maximale Parkzeit von 1,5h eingehalten wird. Die Parkordnung, die auf die Firma Parkdepot in München verweist, ist in der Nähe des Supermarkteingangs mäßig sichtbar ausgehängt. Zudem sind im Parkraum einzelne Schilder angebracht, die auf die videoüberwachte Kennzeichenerfassung und die Höchstparkdauer sowie das mögliche Bußgeld verweisen. Wird die Parkzeit überzogen, werden die Daten des Pkws längerfristig erfasst und für eine Strafzahlung verwendet. Abgesehen von der Frage, ob 1,5h in jedem Fall für einen Einkauf in einem Supermarkt ausreichen, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorgehensweise den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Sind die Vertrags- und Einstellbedingungen der Firma Parkdepot im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Datenschutzrechts? Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Supermarktes und/oder dem Eigentümer der Flächen zu einer parkscheibengeregelten Parkordnung zu wechseln? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1635 2020 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 538/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anzupassen. a) Der Verkehrsmast in der Heddernheimer Landstraße HNr. 40 ist für den aktuellen Zweck (Montage eines Haltverbotsschildes) überdimensioniert und beeinträchtigt den in diesem Bereich ohnehin schmalen Gehweg. Der Mast stammt augenscheinlich noch aus der Zeit, als der Heddernheimer Landstraße noch eine herausragende verkehrliche Nutzung zukam. Es wird gebeten diesen gegen einen zweckmäßigen Mast zu ersetzen und ggf. auch den Standort zu überdenken b) Der Ampelmast an der Kreuzung Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße (Verkehrsinsel) diente bis Ende der 1990er Jahre einem großen überregionalen Wegweiser und wurde bereits dankenswerterweise etwas eingekürzt. Zwischenzeitlich wurden sämtliche noch vorhandenen Wegweiser demontiert. Der Magistrat wird daher gebeten die Masthöhe weiter zu reduzieren. (Foto: Antragsteller). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6080 2020 Die Vorlage OF 538/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2020, OF 539/8 Betreff: Landesprogramm "100 Wilde Bäche" hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches In den letzten Jahrzehnten wurden von Seiten der Stadt Abschnitte des Frankfurter Urselbaches im Bereich Riedwiese und zwischen Krebsmühle und Hohemühle umfangreich naturnah umgebaut. Der Fischaufstieg am Eschersheimer Wehr der Nidda wird über den einmündenden Urselbach zukünftig umgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn finanziert. Nun ist der Urselbach mit in dieses Landesprogramm für Frankfurt aufgenommen worden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist nur der Frankfurter Abschnitt des Urselbaches Teil dieses Programmes?Wenn ja, macht es Sinn, nur den letzten Teil dieses Taunusbaches zu begünstigen? 2. Sind auch die Mühllgräben des Urselbaches in Alt-Niederursel mit dabei? 3.Welche der grundsätzlichen Ziele sollen speziell am Urselbach umgesetzt werden? (Renaturierung, Artenschutz, Hochwasserschutz, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) 4. Hatte sich der Wasserverband und/oder die Stadt Frankfurt für das Projekt beworben und warum wurde gerade der Urselbach dafür ausgewählt? Begründung: Viel ist schon getan worden um den Urselbach naturnäher zu gestalten. Manches kann man bestimmt noch verbessern. Doch das Grundproblem ist die ungenügende Wasserqualität, zumal der Urselbach auf Frankfurter Gemarkung zu seinem weit überwiegenden Teil gereinigtes Wasser aus der Kläranlage Weißkirchen/An der Krebsmühle enthält. Wie bei vielen Kläranlagen fehlt dort noch die 4. Reinigungsstufe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1638 2020 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 514/8 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohner realisiert werden: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord- Zugangs zum kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie z. B. der FES in den Stichweg in der Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Hausnummer Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1 Der nördliche Zugang zum kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41 -der unmittelbar an der Straße endet- über die Straße zum kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord Zugang des Zentrums führt- stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt (oder durch Auffüllen geebnet) wird, um Gehbehinderten mit Rolli oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Ein ähnlicher Antrag wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OF 184/8) und mit der Stellungnahme ST 1509 vom Magistrat am 14.9.2012 abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo 30 Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz. Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2 Der unter Punkt 1 bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord Zugang zum kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239 / Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES Fahrzeugen für die BIO Tonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen -wie bspw. der Feuerwehr aber auch Rettungsdiensten- die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3 Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken -halb Bürgersteig / halb Straße- erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4 Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube -nach telefonischer Beschwerde- zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten -noch besser Gänge- durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegen zu wirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6206 2020 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 513/8 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der EFS in der OBR-Sitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für € 100 Mio. gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob z.Z. alle zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu veranlassen, dass entsprechend der M 208 das Lurgi-Gelände erworben wird und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen wird. Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird in der M 263 vom 22.12.2017 unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 ha angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 qm in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Mio. Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Mio. Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Mio. Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich. Die Change auf ein zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurigiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die Nahe U-Bahnstation Riedwiese gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln. Zumal mit der nahen Autobahn A661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schüler/innen im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Gleichzeitig könnte der Individualverkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung "östlich der A5" leichter abgewickelt und die Verlängerung der RTW in die Nordweststadt wäre leichter möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 525 2020 Die Vorlage OF 513/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung entfällt und der Tenor folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 501/8 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: ST 694/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4 die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergabgefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 501/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5663 2020 Die Vorlage OF 501/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 508/8 Betreff: Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, die präventive Verkehrsüberwachung im Bereich Praunheimer Weg, in Höhe der Bushaltestelle an der Europäischen Schule, zu intensivieren. Begründung: Dem Antragsteller wurde von Anwohnern berichtet, dass im Bereich der Verkehrsinsel im morgendlichen dichten Schulverkehr häufig rechtswidrig die haltenden Busse überholt werden. Dabei wird die Verkehrsinsel umfahren, indem einfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs gewechselt wird. Teilweise ist der Gegenverkehr kaum einsehbar. Dieses Verhalten ist rücksichtslos und für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Um dieses Verhalten zu ändern bittet der Ortsbeirat den Magistrat eine verstärkte Verkehrsüberwachung in den Zeiten rund um den Schulbeginn zu veranlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5537 2019 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2019, OF 500/8 Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu beschließen: Auf der Niederurseler Landstraße komplett Tempo 30 einzurichten Begründung: 1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5535 2019 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 483/8 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Ursprünglich wurde für den G.-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer T30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in T30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im G.-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der vorhandene Radweg saniert und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten (z.B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so verbreitert wird, dass gegenläufiges befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Im Rahmen der z.Z. in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern ist die "Reaktivierung" des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem G.-H.-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße, nicht vom Bus überholt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5211 2019 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 405/8 Betreff: Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Haus-Nummer 1/Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen. Begründung: Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im o.g. Wendehammer vor Haus Nr. 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum (NWZ). Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das NWZ ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung NWZ vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahnstation "Heddernheimer Landstraße" oder NWZ diesen Weg benutzen. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2019 Die Vorlage OF 405/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 381/8 Betreff: Ampelanlage Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Ampelanlage an der Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße 24 Stunden in Betrieb bleibt und nicht am Abend ausgeschaltet wird. Begründung: Die Niederurseler Landstraße ist für Radfahrer eine wichtige Ost-West-Verbindung. Abends und Nachts, nach abschalten der Ampelanlage, stellt die Einmündung eine besondere Gefahrenstelle dar. Die Niederurseler Landstraße ist dann zwar Vorfahrtsstraße aber viele Fahrzeuge missachten das Stoppschild und biegen mit erhöhter Geschwindigkeit links ab. Da das Eckgrundstück Niederurseler Landstr./Roßkopfstr. stark bewachsen ist, kann der Bereich nicht (rechtzeitig) eingesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 361/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 255 2018 Die Vorlage OF 361/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 372/8 Betreff: Piktogramm in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Niederurseler Landstraße in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Osten (Richtung Heddernheim) ebenfalls ein Achtung-Schüler-Piktogramm anzubringen, da dieses bisher nur in Fahrtrichtung Niederursel auf der Straße angebracht ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 372/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 371/8 Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die im Eduard-Bernstein-Weg 2-22 befindliche Altenwohnanlage in der Betreuung durch den Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. bietet mit insgesamt 180 Ein-und Zweizimmerwohnungen wichtigen preiswerten Wohnraum für Rentnerinnen und Rentner. Sie wurde 1995 und 2002 zuletzt saniert. Dem Vernehmen nach soll die Stiftung Waisenhaus als Eigentümerin die Grundstücke Eduard-Bernstein-Weg 4, 8, 12, 14 und 16 verkauft haben. Einige Häuser stünden bereits leer und sollen angeblich zugunsten eines Hochhauses abgerissen werden. Der aktuell noch gültige Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 sieht derzeit reines Wohngebiet und eine zweigeschossige Bauweise vor. Das GWH-Hochhaus Eduard-Bernstein-Weg 2 war im Bebauungsplan bereits vorgesehen (maximal 14 Geschosse). Die Wohnanlage bietet älteren Menschen ein optimales Umfeld: kurze Wege zu Nahversorgungsmöglichkeiten in der Nordweststadt und in Alt-Niederursel, optimale Verkehrsanbindung zum Nordwestzentrum und Naherholungsmöglichkeiten im direkt benachbarten Martin-Luther-King-Park inklusive Senioren-Fitness-Parcours. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen die Informationen nach Kenntnis des Magistrates zu? 2. Wenn ja, wer ist der neue Eigentümer? 3. Wenn ja, welches Wohnbauprojekt wird hier angestrebt? Bleibt es bei einer Seniorenwohnanlage mit Betreuung? Wenn nein, welcher Anteil geförderten Wohnraums ist ggf. vorgesehen und ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und beabsichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1075 2018 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 377/8 Betreff: Kleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel direkt vor dem Lotto-Shop Alt-Niederursel 1 a befindet sich eine ca. 1 x 1 Meter große Lücke im Trottoir, die einmal als kleine Grünfläche gedacht war. Seit einiger Zeit sind die Beete in den Einfassungen leer und der Boden ist abgesenkt, so dass für Passanten eine massive Stolpergefahr besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die unansehnliche kleine Grünfläche vor dem Lottoshop Alt-Niederursel 1a neu zu gestalten, die Unfallgefahr zu beseitigen und für den Fall, dass es sich um eine Fläche in Privatbesitz handelt, auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen und auf eine schönere Gestaltung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 345/8 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Aussagen einer Familie, die in der Niederurseier Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA Laden in der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung (Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen EDEKA Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseier Landstraße 81 um ein genehmigungsfähiges Vorhaben handelt und ob das Bauvorhaben verhindert werden kann, da es sich bei der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 992 2018 Die Vorlage OF 345/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes der Vorlage folgende Fassung erhält: ". ., da es sich möglicherweise nach der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt." Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 338/8 Betreff: Autoposer stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße -Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat sehr, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03.00 oder 04.00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zu Lasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3649 2018 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2018, OF 326/8 Betreff: Erhalt Schankerlaubnis für "Heinrich Kiosk" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat, das zuständige Amt zu veranlassen, die Ausnahmegenehmigung zur Schänk-, zur Speisewirtschaft und zum Wirtschaftsgarten des "Heinrich-Kiosk" in der Niederurseier Landstraße erneut zu verlängern. Begründung: Wasserhäuschen, auch die mit Wirtschaftsgarten haben in Frankfurt eine lange Tradition. Sie dienen nicht nur zur Nahversorgung sondern sind auch ein Ort des Treffens der Nachbarn, der Kommunikation, Informationsaustausch, Hilfestellung bei Bedarf. In diesem Fall kommen noch zwei wichtige Faktoren hinzu, Anlaufstelle für die Kinder der Schule und praktizierte Integration, ein zurzeit besonderes Thema. Uns sind sehr viele Nachbarn persönlich bekannt die uns gegenüber keine Auffälligkeiten mitgeteilt haben. Die "Beschwerdeführer" sind leider nicht festzustellen und somit kein Gespräch möglich. Beim zuständigen Polizeirevier und bei der städtischen Behörde für Sicherheit und Ordnung liegen keine Verfehlungen vor. Formale Fehler können jederzeit korrigiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 326/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 327/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 300/8 Betreff: Parkplatz an der Straße An den Schießgärten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Neubau des REWE-Supermarktes in Alt-Niederursel ist abgeschlossen, der Kindergarten des Vereins Träger 55 ist in Betrieb gegangen und der Erweiterungsbau der TSG Nordwest sieht seiner Fertigstellung entgegen. Der während der Bauzeit als Stellfläche und Bürostandort gebrauchte Parkplatz entlang der Straße "An den Schießgärten" wird derzeit nicht genutzt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Befindet sich das Grundstück in städtischem oder Privatbesitz? 2. Welche zukünftige Nutzung ist dem Magistrat bekannt? 3. Gibt es Planungen für diese Fläche im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Niederursel? 4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dieses Areal sinnvoll zu nutzen, zum Beispiel mit einer Wohnbebauung, einer kleinen Grünfläche oder öffentlich zugänglichen Parkplätzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 920 2018 Die Vorlage OF 300/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 302/8 Betreff: Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in großer Zahl abgefahrenen kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring zu ersetzen; 2. die Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring vor der Südeinfahrt des Nordwestzentrums so zu verlängern, dass eine radikal abknickende Abfahrt von der mittleren Spur in die Parkhauseinfahrt nicht mehr möglich ist. Begründung: Mit den Jahren sind die nach Änderung der Verkehrsführung im Erich-Ollenhauer-Ring angebrachten kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen abgenutzt und zu einem Teil nicht mehr vorhanden. Auto- und Lkw-Fahrer werden beobachtet, wie sie dadurch ohne Rücksicht auf die Fahrstreifenbegrenzung die Spur wechseln, um durch schnelle Querung sämtlicher Fahrspuren bspw. von der Shell-Tankstelle direkt und ohne Umkreisung des Rings in den Hammarskjöldring einfahren zu können. Dies führt zu mitunter gefährlichen Manövern in der viel befahrenen Ringstraße. Immer wieder sind Fahrzeuge zu beobachten, die auf der mittleren Spur des Rings scharf bremsen, um gerade noch in die südliche Parkhauseinfahrt zu gelangen. Die Parkhauszufahrt ist aber über die ab der Buszufahrt im Westen des NWZ abgegrenzte innere Spur anzufahren. Es kommt immer wieder zu gefährlichen abrupten Bremsmanövern auf der mittleren Spur, weil die Parkhauszufahrt de facto - unter Querung einer durchgezogenen Linie - auch in Höhe der Ernst-Kahn-Straße noch angesteuert werden kann infolge der zu kurzen Fahrstreifenbegrenzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3354 2018 Die Vorlage OF 302/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 284/8 Betreff: Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nordweststadt - vorzugsweise auf dem Praunheimer Weg/Ecke Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe St. Matthias-Kirche) - ein schwebender 3 D-Zebrastreifen erprobt werden kann, um die Rücksichtnahme zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Dreidimensionale Überwege gibt es schon in Island und in Österreich. Der ADAC hält sie für geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zebrastreifen in 3 D funktionieren als optische Täuschung und werden mit einer eigenen Zeichentechnik so auf die Straße gebracht, dass sie aus einem bestimmten Blickwinkel wie in der Luft hängende weiße Balken über der Straße schwebend wirken. Der Zebrastreifen vor der St. Matthias-Kirche als Übergang zum Hammarskjöldring mit der wenige Meter entfernten Bushaltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" wird von Autofahrern vor allem aus südlicher Richtung gerne übersehen und könnte auf dieser Weise "sichtbarer" werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 275/8 Betreff: Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel auf der Seite von Cafe-Restaurant Mutz (unmittelbar vor dem Zaun) zu schraffieren (vergleichbar zur Schraffierung Ecke Seibertsgasse/Alt-Niederursel) und damit zu scharfe, schnittige Kurvenfahrten von motorisiertem Individualverkehr zu erschweren. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Spielsgasse mit Lkw, Pkw oder Motorrad beachten zuweilen die Rechts-Vor-Links-Regelung an dieser Kreuzung nicht sorgfältig genug und fahren zu schnittig in die Kurve vor dem Café Mutz. Für Fußgänger, die sich vor dem Café Mutz aufhalten, ist das mitunter gefährlich. Da in diesem Bereich der Straße Alt-Niederursel Radfahren gegen die Einbahnstraße möglich ist (aus Richtung Karl-Kautsky-Weg), kommt es auch zu Missverständnissen zwischen Fahrradfahrern, die an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel Rechts-vor-Links beachten müssen, und zu schnellen Pkw aus Richtung Spielsgasse, die links abbiegen wollen. Eine Schraffierung vor dem Café Mutz, die Fahrzeuge aus Richtung Spielsgasse enger führt, kann die Verkehrssicherheit vor diesem Ortsmittelpunkt deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3055 2018 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2018, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 18.02.2018 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 266/8 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats am 15. Februar hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge abgesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, beim Amt für Straßenverkehr zu veranlassen, dass das Amt in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen gibt, da diese der Ortsbeirat 8 für seine Entscheidung benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2018 Die Vorlage OF 266/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 255/8 Betreff: Vier Seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm Sitzbänke - ausgeruht mobil auf dem Weg durch den Martin Luther-King-Park In der Produktgruppe 17.03. des Haushalts 2017 wurden zusätzliche Mittel für "Nahmobilität in den Stadtteilen"(Produktdefinition 5.0002746) eingestellt. Auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Park zum Praunheimer Weg fehlen zusätzliche Sitzbänke. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil bemängeln dies und haben auch die Anschaffung von "Seniorengerechten Sitzbänken" TYP "Frankfurter Bank" angeregt, wie sie der Seniorenbeirat vorschlägt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu veranlassen, dass auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Pak ab dem Abenteuerspielplatz bis zum Praunheimer Weg bzw. Hollerkopfstraße zusätzlich vier Seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Standorte könnten in den Bereichen der Fotoaufnahmen liegen Weg unterhalb Eingang Weg oberhalb Eingang Weg zur Hollerkopfstraße Weg oberhalb Spielplatz Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter Schule (Fotos: Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2722 2018 Die Vorlage OF 255/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 239/8 Betreff: Bauvorhaben "Hofgut Obermühle" Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Obermühle in Alt-Niederursel informiert ein Werbeschild über das Bauvorhaben "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 9-19. Unter Rücksicht auf die historischen Gebäudeformen entstehen dem Werbeschild und diversen Interneteinträgen zufolge fünf neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 35 Eigentumswohnungen und 31 Kfz-Stellplätzen in einer Tiefgarage. Die Obermühle mit dem relativ hohen Wohnhaus und den anschließenden Wirtschaftsgebäuden war der Chronik von Niederursel zufolge "die Niederurseler Baumühle, wahrscheinlich auf dem Gelände der ehemaligen Burg. Die Anordnung des Hofes, der Grenzverlauf und bis in die jüngste Zeit sichtbare Wallreste sprechen für eine Befestigung". Das Bauvorhaben erstreckt sich folglich auf einen für das denkmalgeschützte Niederursel sehr markanten Ort. Erste Wohnungen sind nach Informationen auf der Vermarktungshomepage bereits verkauft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgrund dessen gebeten, das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen; mitzuteilen, welche denkmalgeschützten Teile der Obermühle erhalten und welche neu errichtet werden; mitzuteilen, ob das Bauvorhaben durch die Nähe zum Mühlgraben des Urselbachs in einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegt und gegebenenfalls welche umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte im Zuge der Baugenehmigung geprüft wurden; mit welchen Zeitplan das Bauvorhaben umgesetzt werden soll; mit welcher Streckenführung der Baustellenverkehr abgewickelt wird und ob in AltNiederursel aufgrund des Baustellenverkehrs mit verkehrlichen Einschränkungen zu rechnen ist (Wegfall von Parkplätzen etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2687 2018 Die Vorlage OF 239/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2018, OF 240/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen Baum- und Heckenschnitt in der Niederurseler Landstraße gegenüber Hausnummer 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Hecke, sowie den Baum derart zu beschneiden, dass ein frühzeitiger Einblick in und aus dem für Fußgänger und Fahrradfahrer gleichermaßen freigegeben Tunnel an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" wieder möglich ist. Ebenso wird um eine generelle Änderung der dortigen Begrünung und ggf. bauliche Maßnahmen gebeten, um eine nicht nur vorübergehende Verbesserung zu erzielen. Begründung: Der Tunnel ist gleichzeitig für Fußgänger und Fahrradfahrer ausgewiesen. Aufgrund der Wegeführung mit einer Kurve, in dessen Scheitelbereich sich ein inzwischen undurchsichtiges und überwachsendes Gehölz befindet, lässt insbesondere entgegenkommende Fahrradfahrer erst sehr spät erkennen. Durch verschiedene Verkehrsteilnehmer wurde an den Ortsbeirat herangetragen, dass es aufgrund der schlechten Sicht bereits zu Unfällen gekommen ist. Ggf. sind auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 226/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung auf der Rückseite) und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Tunnelführung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 207 2017 Die Vorlage OF 226/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist." Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 225/8 Betreff: Nachverdichtung muss kein Übel sein Belobigung des Bauprojekts Goldgrubenstraße 1-3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Architekten des Bauprojekts Goldgrubenstraße 1-3 die Belobigung des Ortsbeirates 8 zu übermitteln für das gelungene Bauprojekt, das sich in das Stadtbild des Wohngebietes am Hammarskjöldring sehr harmonisch einfügt. Begründung: Seit 2015 entstand Ecke Goldgrubenstraße/Hammarskjöldring ein im eleganten Landhausstil gehaltener Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 13 Stellplätzen. Die beiden Hauptgebäude stechen durch zur Umgebung passende Satteldächer, schöne Klappläden sowie Gesims-und Eckbetonungen in gut auf einander abgestimmten Farbtönen hervor. Ein bemerkenswerter Zwischenbau mit Dachterrassen dient als Verbindung. Die Wohnungen haben mindestens eine Terrasse, einen Balkon oder eine Loggia. Die EG-Wohnungen haben einen barrierefreien Zugang sowie große eigene Gärten. Insgesamt fügt sich das Ensemble sehr harmonisch in das Stadtbild des Wohngebietes im Bereich nördlicher Hammarskjöldring ein und stellt eine Verbesserung dar. Das Beispiel zeigt, dass Nachverdichtungen durchaus auch eine städtebauliche Aufwertung möglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2475 2017 Die Vorlage OF 225/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Zeile "Nachverdichtung muss kein Übel sein" und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 229/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen, als die bisherige Planung darstellt. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 229/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2672 2018 Die Vorlage OF 229/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 218/7 Betreff: Verbleib der europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördl. der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Zusammen mit der europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden. - Noch einmal ernsthaft den Standort nördl. der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2239 2017 Die Vorlage OF 218/7 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FARBECHTE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 193/8 Betreff: Zukunft der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 1236 wird mitgeteilt, dass der Modulbau der Europäischen Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs um 9 Klassen und eine temporäre Sporthalle erweitert wird. Es wird kein Hinweis gegeben, ob und wann die Europäische Schule an einen anderen Standort wegen erheblich steigenden Schülerzahlen verlegt wird. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um folgende Auskünfte: 1. Für welchen Zeitraum reichen die jetzt vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen, um die steigenden Schülerzahlen unterzubringen? 2. Sind weitere Baumaßnahmen auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs für die Europäische Schule vorgesehen und wenn, welche zu welchem Zeitpunkt? 3. Wie weit ist die Suche nach alternativen Standorten für die Europäische Schule gediehen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 582 2017 Die Vorlage OF 193/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 187/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8 Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 179/8 Betreff: Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu veranlassen um T30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten. Eine Möglichkeit wäre z.B. versetztes Parken einzurichten und (oder) zusätzlich zum vorhandenen T30 Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen. Begründung: Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können sind gefährliche Situationen gegeben und dies führt dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2118 2017 1. Die Vorlage OF 179/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 192/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 192/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 180/8 Betreff: Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Auf Grund der Parksituation auf der Nordseite des kleinen Zentrum und der dort angebrachten Poller stehen die Fahrzeuge dort vor dem kleinen abgesenkten Bereich. Dies voraus geschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen dass der Zugang auf der ganzen Breite abgesenkt wird. Somit können Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Fahrradfahrer etc. diesen gesamten abgesenkten Bereich nutzen. Bei einer Verbreiterung wird die Möglichkeit um ein Vielfaches wahrscheinlicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 180/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2290 2017 Die Vorlage OF 180/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 192/8 Betreff: Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, um T30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten, zusätzlich zum vorhandenen T30-Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, diese enge Anwohnerstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, bzw. sicher zu stellen, dass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße unterwegs sind, wg. der dort herrschenden Enge nicht gezwungen sind, auf den Bürgersteig auszuweichen. Begründung: Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können sind gefährliche Situationen gegeben und dies führt dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 179/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2118 2017 1. Die Vorlage OF 179/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 192/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 192/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird
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Weiter lesen auf FFM.DEIch sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Hammarskjöldring wird gerne als fussläufige Achse zwischen Nordwestzentrum, Niederursel und Heddernheim genutzt. Auch von Hundebesitzern. Außer am Spielplatz auf dem ‚Alten schwarzen Platz‘, direkt am Nordwestzentrum, befinden sich kaum Mülleimer. Aufgrund dessen werden Hundekotbeutel gerne in die abgeschlossenen Mülltonnenplatze der Anwohner geworfen, wir müssen sie dann dort von den Deckeln der Tonnen ‚pflücken‘. Mehr Mülleimer wären wünschenswert.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II
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Weiter lesen auf FFM.DEDie ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II
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