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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

27.12.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 94/7 Betreff: Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege auszuzeichnen und damit das Radfahren sicherer zu gestalten: Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße Thudichumstraße/Hausener Weg Breitlacherstraße Alt-Praunheim Begründung: Wie das Radfahrbüro auf Anfrage unserer Fraktion mitgeteilt hat, werden die Stadtteile unseres Ortsbezirks beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrer*innen ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radweg-Markierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1389 2022 Die Vorlage OF 94/7 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg

19.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 68/8 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer sowie Hundekotbeutel-Spender anzubringen. 2. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 3. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutel-Spender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalter*innen und weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung an Hundekotbeutel-Spendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde, wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße, sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird die Vorlage OF 68/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2021 Die Vorlage OF 68/8 wird in der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutelspender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt." Abstimmung: zu Ziffer 1.: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen zwei GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffern 2., 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 81/7 Betreff: Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim Die Verkehrssituation an der Einmündung der Heerstraße in die Straße Alt-Praunheim hat immer wieder zu Fast-Unfällen geführt, da die Heerstraße an dieser Ecke sehr schlecht einsehbar ist. Um sicherzugehen, dass die Straße frei und somit befahrbar ist, müssen die Autofahrer und Fahrradfahrer von der Straße Alt-Praunheim kommend, fast komplett auf die Straße drauffahren, um zu erkennen, ob sie weiterfahren können. Ein Verkehrsspiegel würde die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zusätzlich erhöhen, da somit die Straße einsehbar wäre und Fast-Unfälle vermieden werden können. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass auf Höhe Alt-Praunheim, Hausnummer 51 ein Verkehrsspiegel angebracht wird, um einen reibungslosen Verkehr zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 81/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen

07.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2021, OF 56/7 Betreff: Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zu wirken, dass die Standorte Alt-Praunheim 46a und Alt-Hausen 20 für die Bevölkerung erhalten bleiben. Mindestens ist zu garantieren, dass Finanzpunkte, ähnlich wie bereits in einigen Taunusgemeinden realisiert, entstehen, in denen sich unterschiedliche Finanzinstitute eine Filiale teilen können. Diese wären neben dem Selbstbedienungsterminals wichtige Faktoren um die Versorgungssicherheit für Bankdienstleistungen vor Ort, insbesondere für Senior*innen sicherzustellen. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass die Hausener Filiale im März 2022 und die Praunheimer Filiale im Juni 2024 geschlossen werden sollen. In Zeiten von Strafzinsen und zunehmenden Online-Bankings müssen Sparkassen zweifelsohne auf auf ihre Finanzlage achten. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Gerade für Senior*innen, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen und Schwierigkeiten beim Online-Banking auf eine*n direkte*n Ansprechpartner*in vor Ort angewiesen sind, hat die Schließung der o.g. Filialen fatale Folgen. Die am nächsten zu erreichenden Standorte im Nordwestzentrum oder in der Radilostraße in Rödelheim sind nur schwer zu erreichen. Zumal die Filiale in Praunheim ein zentraler Anlaufpunkt war. Wir bitten deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicher zu stellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 614 2021 Die Vorlage OF 56/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/LINKE

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah?

24.06.2021 | Aktualisiert am: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkchaos in Alt-Niederursel

21.06.2021 | Aktualisiert am: 30.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Betreff: Parkchaos in Alt-Niederursel Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8, OM 512/16 OBR8; ST 1500/16 Entlang des Tankstellendreiecks auf den Straßen Praunheimer Weg, Niederurseler Landstr, und Alt Niederursel ist es inzwischen üblich geworden ausgedehnt auf Gehwegen, behindernd auf der Straße und rücksichtslos vor privaten Zufahrten und Tiefgaragenanlagen zu parken. Die Gründe hierfür sind auf Befragen vielfältig. Beispielsweise für die Erledigung von Einkäufen, für Arztbesuche, Renovierungsarbeiten in angrenzenden Gebäuden, zur Nutzung des Geldautomats, oder um einen Imbiss einzunehmen. Entsprechend lange werden Anwohner an der Ein- und Ausfahrt gehindert, worauf üblicherweise durch mehrfaches Hupen aufmerksam gemacht wird. Seitens der Anwohnerschaft ist dies inzwischen ein leidgewordenes Dauerthema, welches aufgrund häufig vorsätzlichen egoistischen Verhaltens nicht ohne weiteres Zutun vorübergehen wird. Leider haben die Vorkehrungen aus den o.a. Vorgängen nur solange für Abhilfe geschaffen, bis man den Maßnahmen mit noch nachdrücklicherem Fehlverhalten begegnete. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen geeignet und schnell umzusetzen wären, um wieder ein erwartbares Verkehrsverhalten herbeizuführen. Der Ortsbeirat kann sich beispielsweise eine Verbreiterung von Gehwegen, Installation von Pollern, das Aufstellen von Pflanzelementen u.ä. vorstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2021 Die Vorlage OF 32/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen

14.06.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!

25.05.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 629/8 Betreff: Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte. Tag und Nacht parken auch Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr besser zufahren kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: Um z.B. eine "Kiss and go"-Zone für die kath. Kindertagesstätte zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen, sollen in einer Gesamtbetrachtung mit der Stichstraße in Höhe Praunheimer Weg 35 (Zufahrt zum Kleinen Zentrum) Lösungsmöglichkeiten geprüft und dem Ortsbeirat vorgeschlagen werden. Hauptziel möglicher Maßnahmen muss eine Verbesserung der Fußgängersicherheit in der Fußgängerzone sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 629/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen

17.01.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 563/7 Betreff: Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen Der Magistrat setzt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich Elektrobusse auf den Linien M72 und 73 ein, da diese durch Alt-Praunheim fahren. Ziel ist, dadurch die Luftbelastung durch CO2 zu reduzieren. Begründung: Alt- Praunheim wird im "Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt" als ein Straßenabschnitt genannt, in dem die Feinstaub- und Stickstoffdioxid- Belastung über den zulässigen Grenzwerten liegt, so dass für Alt- Praunheim eigentlich ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge erlassen werden müsste. Diese Teilstrecke zu sperren halten die Autoren nicht für verhältnismäßig, da die Straße zwischen Heerstraße und Graebestraße mit einer Gesamtlänge von 2 km einem Fahrverbot unterzogen werden müsste. Auf der Buslinie M60 sind bereits seit Dezember 2020 E-Busse eingesetzt. Aber auch die Linien M72 und 73 fahren durch Alt-Praunheim. Hier sollten aus den genannten Gründen baldmöglichst ebenfalls E-Busse fahren. Bislang fahren für Frankfurt nur 19 Elektrobusse, die Anschaffung von nur 11 E-Bussen von 60 insgesamt wird vom Verkehrsdezernenten in einem Artikel der Frankfurter Rundschau (23.11.2020) mit den Kosten begründet. Dabei wird ignoriert, dass nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Folgekosten von Luftverschmutzung und CO2- Belastung zu bewerten sind. Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung auf die Gesundheit der Menschen. Die Belastung mit Luftschadstoffen kann dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die Lebenszeit um Jahre verkürzen. Das Gebot des schnellen Handels gebietet auch die Tatsache, dass sich im entsprechenden Abschnitt eine Altenwohnanlage und in der Nähe das Nordwest- Krankenhaus befinden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg

06.01.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 552/7 Betreff: Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen Bürger im OBR7 haben angeregt, die Ampelanlage, die z.Zt. vor der Bushaltestelle platziert ist, hinter die Bushaltestelle in Höhe des kleinen Zentrums Alt Praunheim zu verlegen. Der Grund: Die Ampelphasen für Fußgänger decken sich nicht mit der Taktung der Busse. Es kommt permanent zu Autostaus, da der Verkehr durch unterschiedliche Ampelphasen und Bus-Stopps nicht abfließen kann. Dies wiederum belastet die Luftqualität. Eine Verlegung der Ampelanlage hat mehrere Vorteile: 1. Die Straße ist dort ca 3m schmaler als an der aktuellen Stelle, eine Überquerung entsprechend schneller. 2. Es gibt dort mehrere kleine Geschäfte, für die eine Überquerung der Straße von Vorteil wäre. 3. Der Autostau kann sich vor der großen Kreuzung besser und schneller auflösen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Ampelanlage vor die Bushaltestelle möglich ist und wenn nein, welche Gründe dagegen sprechen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 552/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim?

11.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Betreff: Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim? Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/18 Bereits im April 2017 hatte der Ortsbeirat die Herstellung eines barrierefreien Zugangs vom Praunheimer Weg zum Steinbachtal angeregt (OF 149/7; OM 1419/2017). Mit ST 803 vom 20.04.2018 wurde dem OBR mitgeteilt, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Inzwischen ist mit Ablauf des Jahres 2020 noch immer keine Umsetzung erkennbar. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um einen Sachstandsbericht und der Mitteilung, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1812 2020 Die Vorlage OF 531/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34

01.09.2020 | Aktualisiert am: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim

31.07.2020 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg

01.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 549/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Praunheimer Stegs (Nähe der Gebäude Bernadottestraße 1 bzw. 3) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrrader sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Zur Zeit werden oftmals die Fahrräder an die beiden Geländer der Brücke angeschlossen. Dabei werden die Handläufe blockiert. Somit wird der barrierefreier Zugang zum Nordwestzentrum erschwert oder gar verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6210 2020 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt

27.04.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2020, OF 573/12 Betreff: Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt Seit dem Beginn der Corona-Pandemie stellt die Stadt Frankfurt am Main und das städtische Gesundheitsamt über die überarbeitete Webseite der Stadt viele Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung. Auf der Seite finden sich jedoch keine tagesaktuellen Informationen zum Covid-19 Infektionsgeschehen in der Stadt. Die Stadt verweist dafür lediglich auf die Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darüber hinaus weist die FNP in ihrem Interview vom 02.06.2020 mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht vollständig über einen Covid-19 Ausbruch in einem Altenheim in Alt-Praunheim informiert hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Onlineangebote des städtischen Gesundheitsamtes bzw. der Stadt Frankfurt zeitnah so zu überarbeiten, dass folgende Informationen abgerufen werden können: 1. Aktuelle Zahlen zu den Covid-19 (Neu-)Infektionen insb. zu initialen Fällen die außerhalb eines bekannten Clusters auftreten, stationär behandelten Personen, Genesenen und Verstorbenen in der Stadt Frankfurt sowie deren Altersverteilung. 2. Anzahl der an den zentralen Teststellen der Stadt durchgeführten Tests und die Quote der positiven Tests. 3. Angaben darüber, ob die unter 1) genannten Infektionen im Zusammenhang mit Alten-/Pflegeheimen (§ 36 IfSG), Kitas/Schulen (§ 33 IfSG) oder Krankenhäusern/Arztpraxen (§ 23 IfSG) stehen. 4. Weitere Informationen darüber in welchem Kontext die Infektionen stattgefunden haben könnten, sofern diese vorliegen. Eine Aktualisierung wird fortlaufend vorgenommen (zu 1. täglich, ansonsten wöchentlich). Idealerweise wird (grob) geographisch gegliedert. Begründung: Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es deutlich mehr Zugriffe auf öffentliche Onlineangebote und ein großes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die umfassenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sollten von einem Höchstmaß an Transparenz durch die Verwaltung begleitet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Je stärker die Pandemie-Maßnahmen in das Alltagsleben eingreifen, desto klarer muss die Notwendigkeit durch belastbare Fakten belegt werden. Auch nachdem die Pandemie schon mehrere Wochen andauert, veröffentlichen weder Landes- noch Bundesbehörden Informationen darüber, in welchem Kontext Covid-19 Neuinfektionen stattfinden, also z.B. am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Schule. Ebenso wird nicht angegeben, ob neugemeldete Infektionen in einem dem Gesundheitsamt bereits bekannten Umfeld (z.B. einem bereits aufgedeckten Cluster) oder ohne erkennbare Verbindung zu bisherigen Fällen aufgetreten sind. Eine Auskunft darüber, würde aber dabei helfen, das Gefährdungspotential und Gefährdungssituationen im eigenen Alltag besser abschätzen zu können, insbesondere da abzusehen ist, dass die Pandemie die Stadt noch monatelang beschäftigen wird und möglicherweise im Herbst wieder mit deutlich steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Die Covid-19 Pandemie-Maßnahmen müssen in Zukunft vermutlich deutlich zielgerichteter auf kleinere regionale Bereiche ausgerichtet werden. Umso wichtiger sind lokale Zahlen und Daten sowie deren transparente Veröffentlichung. Als gutes Beispiel könnte hier die Webseite der Stadt Dortmund genannt werden. Dort findet sich ein News-Ticker mit aktuellen Informationen z.B. über verstorbene Personen und wo sich diese infiziert haben, sowie eine umfassende digitale Statistik. Auf der Webseite der Region Hannover werden z.B. genaue Statistiken auch nach betroffenen Ortsteilen und Altersstruktur gegliedert veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt sollte als fünftgrößte deutsche Stadt eigenständig über das Infektionsgeschehen informieren und nicht nur auf das Ministerium in Wiesbaden verweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6228 2020 Die Vorlage OF 573/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel

29.02.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 537/8 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: ST 332/18 Der Magistrat wird gebeten, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin anzusetzen mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Ganz besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6079 2020 Die Vorlage OF 537/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz

29.02.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 531/8 Betreff: Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welcher durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppen hervorgerufen werde. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung. Dies vorausgeschickt, bitte der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Darstellung, wie dieser ruhestörende Lärm unterbunden, oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1640 2020 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen

07.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 513/8 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der EFS in der OBR-Sitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für € 100 Mio. gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob z.Z. alle zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu veranlassen, dass entsprechend der M 208 das Lurgi-Gelände erworben wird und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen wird. Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird in der M 263 vom 22.12.2017 unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 ha angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 qm in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Mio. Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Mio. Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Mio. Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich. Die Change auf ein zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurigiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die Nahe U-Bahnstation Riedwiese gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln. Zumal mit der nahen Autobahn A661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schüler/innen im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Gleichzeitig könnte der Individualverkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung "östlich der A5" leichter abgewickelt und die Verlängerung der RTW in die Nordweststadt wäre leichter möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 525 2020 Die Vorlage OF 513/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung entfällt und der Tenor folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern

07.01.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 514/8 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohner realisiert werden: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord- Zugangs zum kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie z. B. der FES in den Stichweg in der Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Hausnummer Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1 Der nördliche Zugang zum kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41 -der unmittelbar an der Straße endet- über die Straße zum kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord Zugang des Zentrums führt- stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt (oder durch Auffüllen geebnet) wird, um Gehbehinderten mit Rolli oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Ein ähnlicher Antrag wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OF 184/8) und mit der Stellungnahme ST 1509 vom Magistrat am 14.9.2012 abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo 30 Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz. Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2 Der unter Punkt 1 bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord Zugang zum kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239 / Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES Fahrzeugen für die BIO Tonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen -wie bspw. der Feuerwehr aber auch Rettungsdiensten- die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3 Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken -halb Bürgersteig / halb Straße- erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4 Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube -nach telefonischer Beschwerde- zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten -noch besser Gänge- durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegen zu wirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6206 2020 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Schulzentrum der Nordweststadt

02.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren

09.12.2019 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2019, OF 524/8 Betreff: Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird. Begründung: Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Kinderwägen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5670 2020 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude „Am Stockborn 17“ (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn)

12.11.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren

27.10.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 508/8 Betreff: Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, die präventive Verkehrsüberwachung im Bereich Praunheimer Weg, in Höhe der Bushaltestelle an der Europäischen Schule, zu intensivieren. Begründung: Dem Antragsteller wurde von Anwohnern berichtet, dass im Bereich der Verkehrsinsel im morgendlichen dichten Schulverkehr häufig rechtswidrig die haltenden Busse überholt werden. Dabei wird die Verkehrsinsel umfahren, indem einfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs gewechselt wird. Teilweise ist der Gegenverkehr kaum einsehbar. Dieses Verhalten ist rücksichtslos und für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Um dieses Verhalten zu ändern bittet der Ortsbeirat den Magistrat eine verstärkte Verkehrsüberwachung in den Zeiten rund um den Schulbeginn zu veranlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5537 2019 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg

20.10.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2019, OF 500/8 Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu beschließen: Auf der Niederurseler Landstraße komplett Tempo 30 einzurichten Begründung: 1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5535 2019 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring

01.10.2019 | Aktualisiert am: 05.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 483/8 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Ursprünglich wurde für den G.-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer T30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in T30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im G.-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der vorhandene Radweg saniert und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten (z.B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so verbreitert wird, dass gegenläufiges befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Im Rahmen der z.Z. in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern ist die "Reaktivierung" des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem G.-H.-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße, nicht vom Bus überholt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5211 2019 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117

22.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53

30.07.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 458/8 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf? - Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt worden? - Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein Neubau errichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1368 2019 Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

30.07.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ein GrünGürtel-Tier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim

29.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 356/7 Betreff: Ein GrünGürtel-Tier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die dreieckige Grünfläche zwischen Graebestraße, Nidderadweg und Altarm gärtnerisch neu zu gestalten, 1-2 Sitzbänke zu installieren und ein GrünGürtel-Tier aufzustellen. Leider ist es noch nicht zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheims, der aus der Planungswerkstatt Praunheim entstanden ist, gekommen. Zu den lokalisierten Handlungsfeldern gehörte die Gestaltung der Graebestaße ebenso wie eine Öffnung des Geländes der ehemaligen Praunheimer Werkstätten zur Nidda. Aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen wurde der bisherige - eher introvertierte - Charakter der Außenanlagen nicht verändert. In Zukunft soll sich der Hof des Gebäudeensembles entsprechend des Rahmenplans nach Süden öffnen. Die Zugangssituation, von der Praunheimer Brücke her, soll neu geordnet werden und die "derzeit unübersichtliche, wenig einladende Situation soll platzartig umgestaltet werden, so dass Fußgänger und Radfahrer von den Nidda-Radwegen leichter in den Ortskern gelangen können. Je nach Nutzungskonzept des Gebäudes sollte der Hof auch direkt von Süden aus zugänglich sein. Eine öffnende Geste, wie beispielsweise die Öffnung der das Gelände umgebenden Mauer und eine pergolartige Überdachung, könnte die Wirkung zusätzlich verbessern. Mit der Schaffung von attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten und Zugängen zur Nidda und zum Altarm kann der Ort im Zusammenhang mit einer attraktiven Nutzung der Praunheimer Werkstätten insgesamt eine Attraktion innerhalb des Grüngürtels Frankfurt darstellen" (vgl. Publikation "Im Dialog 11" des Stadtplanungsamtes aus dem Februar 2014 / Seite 25). Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, als Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Verein Kunstwerk Praunheim e. V. und der Jungendclub Praunheim versuchen schon jetzt immer wieder mit Aktionen in den Stadtteil zu wirken. Am 18. Mai 2019 wird mit einem gemeinsamen interkonfessionellen Fastenbrechen auf der Graebestraße die nächste Aktion stattfinden, die zudem mit einem Kunstevent gekoppelt ist. Die Kunstaktion soll dabei ganz besonders den Bezug zur Nidda im Sinne des Rahmenplans Praunheim verdeutlichen. Da aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine baldige Umsetzung des oben skizzierten Handlungsfeldes nicht absehbar ist, möchte der Ortsbeirat zumindest mit kleinen Maßnahmen zur Aufwertung der Gesamtsituation beitragen. Dazu gehört u.a. der Auftrag an den Magistrat die Nutzung von Grünflächen als Parkflächen wirkungsvoll zu unterbinden (vgl. OM 4139/2019). Die oben genannten Maßnahmen würde ebenfalls zu einer Aufwertung dieser wichtigen Eingangssituation von Alt-Praunheim beitragen. Zudem sind sie schnell und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4661 2019 Die Vorlage OF 356/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten Worte im Tenor "ein Grüngürteltier aufzustellen" durch die Worte "das Aufstellen eines Grüngürteltiers zu prüfen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim

05.03.2019 | Aktualisiert am: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Beschleunigung der Buslinie 60

04.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 345/7 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen: 1. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guericke-Straße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. 2. Zwischen Ludwig-Landmann-Straße und "Praunheimer Kreisel" soll die Fahrradspur der Heerstraße zu einer Busspur zur gemeinsamen Nutzung erweitert werden. 3. In Ost-West-Richtung soll der separate Fahrradweg in der Haingrabenstraße zugunsten einer Verbreiterung der Fahrbahn aufgegeben werden. Dafür soll hier eine Busspur mit gemeinsamer Nutzung mit Fahrrädern eingerichtet werden. 4. Bei der Einmündung des Ohlengartens soll eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, die bei Bedarf dem Bus der Linie 60 Vorrang vor dem Individualverkehr gibt. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendlern Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 15 Es besteht Einvernehmen, über Ziffer 1. getrennt vom Rest der Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 371 2019 a) Ziffer 1. der Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 345/7 werden abgelehnt. Abstimmung: a) 4 SPD, CDU und Herr Leitzbach gegen GRÜNE, 1 FARBECHTE, 1 FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD, 1 FARBECHTE und 1 FDP b) SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und Frau Lämmer gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 FARBECHTE und Herr Leitzbach

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Mehr Verkehrssicherheit „Am Alten Schloß“

03.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 410/8 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit "Am Alten Schloß" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung "Radfahren gegen die Einbahnstraße" in der Straße "Am Alten Schloß" aufzuheben und Verkehrskontrollen zu veranlassen. Begründung: Die Straße "Am Alten Schloß" ist eine sehr schmale Wohnstraße. Dort kommt es immer wieder zu kritischen Begegnungen von PKW und entgegenkommenden Radfahrern. Die Anwohner beklagen zudem, dass an den parkenden Fahrzeugen ständig Außenspiegel abgefahren werden und die Verursacher nicht zu ermitteln sind. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zum Schutz der Autos der Anwohner ist eine Be-endigung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße dringend geboten. Eine Verkehrskontrolle in der ersten Zeit nach der Änderung ist wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 410/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wendehammer vor Bernadottestraße 14

08.01.2019 | Aktualisiert am: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 385/8 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der sehr enge Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen kontrolliert wird, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z.B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2019 Die Vorlage OF 385/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7

12.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 369/8 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2018 Die Vorlage OF 369/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 5. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6. der Vorlage: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?

06.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 | Aktualisiert am: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

09.10.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 | Aktualisiert am: 04.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

28.08.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Autoposer stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 338/8 Betreff: Autoposer stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße -Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat sehr, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03.00 oder 04.00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zu Lasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3649 2018 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

27.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 „Nördlich Am Stockborn“

23.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 340/8 Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 "Nördlich Am Stockborn" Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse kann man dass Regenwasser vor Ort nicht versickern lassen. Stattdessen wird es in den öffentlichen Regenwasserkanal und in den Steinbach abgeleitet. Linderung bringt da nur die Verdunstung auf der vorgeschriebenen extensiven Dachbegrünung der Flachdächer. So steht es in der Begründung zum Bebauungsplan 861. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Inwiefern hat man sich mit der Möglichkeit beschäftigt, das anfallende Regenwasser in Zisternen zu sammeln und vor Ort zu nutzen. Als Beispiele sind da zu nennen die Grünflächenbewässerung und der Gebrauch für die Toilettenspülung. Begründung: Erkenntnisse zum Klimawandel, dem Hochwasserschutz und zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser sollten auch umfassend in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 990 2018 Die Vorlage OF 340/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8

06.08.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

24.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt

29.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fragen zu Bernadottestraße 57

28.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 298/8 Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, 1. ob und welche Ergebnisse aus Antwort 2. der ST 1651 vom 04.09.2017 vorliegen, 2. ob gegen das Abstellen eines abgemeldeten Pkws auf dem Grundstück (hinter dem Bauzaun) etwas unternommen werden kann, 3. ob sich der Bauzaun ausschließlich auf dem Grundstück oder (zumindest teilweise) auf öffentlicher Fläche befindet (gegenüber Bernadottestraße 49) bzw. sich auf dem Grundstück befindet, zu dem der Spielplatz (Im Weimel 12) gehört und 4. ob gegen den starken Bewuchs auf dem Gelände mit hineinragen in den Spielplatz etwas unternommen werden kann? Begründung: Zu 1. In der ST 1651 vom 04.09.2017 wurde unter Punkt 2. mitgeteilt: Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Bebauung des Areals gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Der Magistrat wird aber die Anfrage des Ortsbeirats zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob mit Unterstützung eines Stadtteilarchitekten eine Fortsetzung des Bauvorhabens erreicht werden kann. Zu 2. Auf dem Grundstück hinter dem Bauzaun ist ein abgemeldetes Fahrzeug (Pkw) abgestellt. Das Fahrzeug könnte zudem auch noch in die Baugrube abrutschen. Zu 3. Wenn man die Flucht der Grenzen der jeweils benachbarten Grundstücke zum Maßstab nimmt, dann erscheint es so, dass sich der Bauzaun nicht ausschließlich auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 befindet. Zu 4. Der Bewuchs auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 ragt in den Bereich des Spielplatzes vor dem Gebäude Im Weimel 12. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2018 Die Vorlage OF 298/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren

26.04.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 284/8 Betreff: Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nordweststadt - vorzugsweise auf dem Praunheimer Weg/Ecke Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe St. Matthias-Kirche) - ein schwebender 3 D-Zebrastreifen erprobt werden kann, um die Rücksichtnahme zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Dreidimensionale Überwege gibt es schon in Island und in Österreich. Der ADAC hält sie für geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zebrastreifen in 3 D funktionieren als optische Täuschung und werden mit einer eigenen Zeichentechnik so auf die Straße gebracht, dass sie aus einem bestimmten Blickwinkel wie in der Luft hängende weiße Balken über der Straße schwebend wirken. Der Zebrastreifen vor der St. Matthias-Kirche als Übergang zum Hammarskjöldring mit der wenige Meter entfernten Bushaltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" wird von Autofahrern vor allem aus südlicher Richtung gerne übersehen und könnte auf dieser Weise "sichtbarer" werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand

02.04.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 276/8 Betreff: Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit ST 1733 v. 08.09.2017 bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen und welche weiteren Nutzungen (Gemeinbedarf, Einzelhandel usw.) sind aktuell auf der Liegenschaft geplant? 2. Was haben die Verhandlungen des Magistrats mit dem zukünftigen Bauherrn ergeben, damit laut ST 1733, "trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage" sichergestellt werden kann? 3. Wann ist mit einem Beginn und wann ist mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 827 2018 Die Vorlage OF 276/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten

19.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2018, OF 266/7 Betreff: Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten Laut Frankfurter Rundschau wird mittlerweile die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Alt-Praunheim 2 (Graebestraße) auch von Künstler genutzt. Die Planungswerkstatt Praunheim hat eine kulturelle Nutzung u. a. für Kunst, Gewerbe und Gastronomie empfohlen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Altpraunheim ein Konzept zu erarbeiten, bei dem Künstlerateliers, Gastronomie, Gewerbe sowie Versammlungsräume berücksichtigt werden. Die Verwaltung der Versammlungsräume soll von der Saalbau GmbH durchgeführt werden, damit jedermann die Nutzungsmöglichkeit hat. Begründung: Die Umsetzung der Neugestaltung des Ortskerns von Praunheim soll möglichst zeitnah und daher in Einzelschritten erfolgen. Sobald die Stadt wieder frei über den Gebäudekomplex verfügen kann, sollte die Liegenschaft für die neue Nutzung umgewandelt werden. Ein Warten auf das Programm "Schöneres Frankfurt", um den Ortskern in einem Zuge neu zu gestalten, würde sicherlich die Maßnahmen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220

08.03.2018 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2018, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 18.02.2018 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

18.02.2018 | Aktualisiert am: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Vier Seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm Sitzbänke - ausgeruht mobil auf dem Weg durch den Martin Luther-King-Park

30.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 255/8 Betreff: Vier Seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm Sitzbänke - ausgeruht mobil auf dem Weg durch den Martin Luther-King-Park In der Produktgruppe 17.03. des Haushalts 2017 wurden zusätzliche Mittel für "Nahmobilität in den Stadtteilen"(Produktdefinition 5.0002746) eingestellt. Auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Park zum Praunheimer Weg fehlen zusätzliche Sitzbänke. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil bemängeln dies und haben auch die Anschaffung von "Seniorengerechten Sitzbänken" TYP "Frankfurter Bank" angeregt, wie sie der Seniorenbeirat vorschlägt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu veranlassen, dass auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Pak ab dem Abenteuerspielplatz bis zum Praunheimer Weg bzw. Hollerkopfstraße zusätzlich vier Seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Standorte könnten in den Bereichen der Fotoaufnahmen liegen Weg unterhalb Eingang Weg oberhalb Eingang Weg zur Hollerkopfstraße Weg oberhalb Spielplatz Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter Schule (Fotos: Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2722 2018 Die Vorlage OF 255/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

30.11.2017 | Aktualisiert am: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 226/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung auf der Rückseite) und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Tunnelführung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 207 2017 Die Vorlage OF 226/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist." Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg

14.11.2017 | Aktualisiert am: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 229/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen, als die bisherige Planung darstellt. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 229/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2672 2018 Die Vorlage OF 229/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

13.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 | Aktualisiert am: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verbleib der europäische Schule in Frankfurt

21.10.2017 | Aktualisiert am: 07.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 218/7 Betreff: Verbleib der europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördl. der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Zusammen mit der europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden. - Noch einmal ernsthaft den Standort nördl. der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2239 2017 Die Vorlage OF 218/7 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FARBECHTE

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim

17.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

12.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Pilotprojekt Oberleitungsbus

09.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Stadterweiterung Nordwest

30.08.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg abgerissen wird um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. Das Gleiche gilt für die Sportanlagen des SV Niederursel und die Grün- und Koppelflächen sowie Kleingärten im Urselbachtal. 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem eine Weiterführung der U6 durch den neuen Stadtteil, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich nördlich der A5 auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2017, OF 203/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

27.12.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 94/7 Betreff: Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege auszuzeichnen und damit das Radfahren sicherer zu gestalten: Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße Thudichumstraße/Hausener Weg Breitlacherstraße Alt-Praunheim Begründung: Wie das Radfahrbüro auf Anfrage unserer Fraktion mitgeteilt hat, werden die Stadtteile unseres Ortsbezirks beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrer*innen ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radweg-Markierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1389 2022 Die Vorlage OF 94/7 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg

19.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 68/8 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer sowie Hundekotbeutel-Spender anzubringen. 2. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 3. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutel-Spender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalter*innen und weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung an Hundekotbeutel-Spendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde, wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße, sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird die Vorlage OF 68/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2021 Die Vorlage OF 68/8 wird in der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutelspender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt." Abstimmung: zu Ziffer 1.: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen zwei GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffern 2., 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 81/7 Betreff: Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim Die Verkehrssituation an der Einmündung der Heerstraße in die Straße Alt-Praunheim hat immer wieder zu Fast-Unfällen geführt, da die Heerstraße an dieser Ecke sehr schlecht einsehbar ist. Um sicherzugehen, dass die Straße frei und somit befahrbar ist, müssen die Autofahrer und Fahrradfahrer von der Straße Alt-Praunheim kommend, fast komplett auf die Straße drauffahren, um zu erkennen, ob sie weiterfahren können. Ein Verkehrsspiegel würde die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zusätzlich erhöhen, da somit die Straße einsehbar wäre und Fast-Unfälle vermieden werden können. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass auf Höhe Alt-Praunheim, Hausnummer 51 ein Verkehrsspiegel angebracht wird, um einen reibungslosen Verkehr zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 81/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen

07.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2021, OF 56/7 Betreff: Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zu wirken, dass die Standorte Alt-Praunheim 46a und Alt-Hausen 20 für die Bevölkerung erhalten bleiben. Mindestens ist zu garantieren, dass Finanzpunkte, ähnlich wie bereits in einigen Taunusgemeinden realisiert, entstehen, in denen sich unterschiedliche Finanzinstitute eine Filiale teilen können. Diese wären neben dem Selbstbedienungsterminals wichtige Faktoren um die Versorgungssicherheit für Bankdienstleistungen vor Ort, insbesondere für Senior*innen sicherzustellen. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass die Hausener Filiale im März 2022 und die Praunheimer Filiale im Juni 2024 geschlossen werden sollen. In Zeiten von Strafzinsen und zunehmenden Online-Bankings müssen Sparkassen zweifelsohne auf auf ihre Finanzlage achten. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Gerade für Senior*innen, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen und Schwierigkeiten beim Online-Banking auf eine*n direkte*n Ansprechpartner*in vor Ort angewiesen sind, hat die Schließung der o.g. Filialen fatale Folgen. Die am nächsten zu erreichenden Standorte im Nordwestzentrum oder in der Radilostraße in Rödelheim sind nur schwer zu erreichen. Zumal die Filiale in Praunheim ein zentraler Anlaufpunkt war. Wir bitten deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicher zu stellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 614 2021 Die Vorlage OF 56/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/LINKE

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah?

24.06.2021 | Aktualisiert am: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkchaos in Alt-Niederursel

21.06.2021 | Aktualisiert am: 30.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Betreff: Parkchaos in Alt-Niederursel Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8, OM 512/16 OBR8; ST 1500/16 Entlang des Tankstellendreiecks auf den Straßen Praunheimer Weg, Niederurseler Landstr, und Alt Niederursel ist es inzwischen üblich geworden ausgedehnt auf Gehwegen, behindernd auf der Straße und rücksichtslos vor privaten Zufahrten und Tiefgaragenanlagen zu parken. Die Gründe hierfür sind auf Befragen vielfältig. Beispielsweise für die Erledigung von Einkäufen, für Arztbesuche, Renovierungsarbeiten in angrenzenden Gebäuden, zur Nutzung des Geldautomats, oder um einen Imbiss einzunehmen. Entsprechend lange werden Anwohner an der Ein- und Ausfahrt gehindert, worauf üblicherweise durch mehrfaches Hupen aufmerksam gemacht wird. Seitens der Anwohnerschaft ist dies inzwischen ein leidgewordenes Dauerthema, welches aufgrund häufig vorsätzlichen egoistischen Verhaltens nicht ohne weiteres Zutun vorübergehen wird. Leider haben die Vorkehrungen aus den o.a. Vorgängen nur solange für Abhilfe geschaffen, bis man den Maßnahmen mit noch nachdrücklicherem Fehlverhalten begegnete. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen geeignet und schnell umzusetzen wären, um wieder ein erwartbares Verkehrsverhalten herbeizuführen. Der Ortsbeirat kann sich beispielsweise eine Verbreiterung von Gehwegen, Installation von Pollern, das Aufstellen von Pflanzelementen u.ä. vorstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2021 Die Vorlage OF 32/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen

14.06.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!

25.05.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 629/8 Betreff: Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte. Tag und Nacht parken auch Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr besser zufahren kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: Um z.B. eine "Kiss and go"-Zone für die kath. Kindertagesstätte zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen, sollen in einer Gesamtbetrachtung mit der Stichstraße in Höhe Praunheimer Weg 35 (Zufahrt zum Kleinen Zentrum) Lösungsmöglichkeiten geprüft und dem Ortsbeirat vorgeschlagen werden. Hauptziel möglicher Maßnahmen muss eine Verbesserung der Fußgängersicherheit in der Fußgängerzone sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 629/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen

17.01.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 563/7 Betreff: Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen Der Magistrat setzt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich Elektrobusse auf den Linien M72 und 73 ein, da diese durch Alt-Praunheim fahren. Ziel ist, dadurch die Luftbelastung durch CO2 zu reduzieren. Begründung: Alt- Praunheim wird im "Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt" als ein Straßenabschnitt genannt, in dem die Feinstaub- und Stickstoffdioxid- Belastung über den zulässigen Grenzwerten liegt, so dass für Alt- Praunheim eigentlich ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge erlassen werden müsste. Diese Teilstrecke zu sperren halten die Autoren nicht für verhältnismäßig, da die Straße zwischen Heerstraße und Graebestraße mit einer Gesamtlänge von 2 km einem Fahrverbot unterzogen werden müsste. Auf der Buslinie M60 sind bereits seit Dezember 2020 E-Busse eingesetzt. Aber auch die Linien M72 und 73 fahren durch Alt-Praunheim. Hier sollten aus den genannten Gründen baldmöglichst ebenfalls E-Busse fahren. Bislang fahren für Frankfurt nur 19 Elektrobusse, die Anschaffung von nur 11 E-Bussen von 60 insgesamt wird vom Verkehrsdezernenten in einem Artikel der Frankfurter Rundschau (23.11.2020) mit den Kosten begründet. Dabei wird ignoriert, dass nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Folgekosten von Luftverschmutzung und CO2- Belastung zu bewerten sind. Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung auf die Gesundheit der Menschen. Die Belastung mit Luftschadstoffen kann dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die Lebenszeit um Jahre verkürzen. Das Gebot des schnellen Handels gebietet auch die Tatsache, dass sich im entsprechenden Abschnitt eine Altenwohnanlage und in der Nähe das Nordwest- Krankenhaus befinden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg

06.01.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 552/7 Betreff: Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen Bürger im OBR7 haben angeregt, die Ampelanlage, die z.Zt. vor der Bushaltestelle platziert ist, hinter die Bushaltestelle in Höhe des kleinen Zentrums Alt Praunheim zu verlegen. Der Grund: Die Ampelphasen für Fußgänger decken sich nicht mit der Taktung der Busse. Es kommt permanent zu Autostaus, da der Verkehr durch unterschiedliche Ampelphasen und Bus-Stopps nicht abfließen kann. Dies wiederum belastet die Luftqualität. Eine Verlegung der Ampelanlage hat mehrere Vorteile: 1. Die Straße ist dort ca 3m schmaler als an der aktuellen Stelle, eine Überquerung entsprechend schneller. 2. Es gibt dort mehrere kleine Geschäfte, für die eine Überquerung der Straße von Vorteil wäre. 3. Der Autostau kann sich vor der großen Kreuzung besser und schneller auflösen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Ampelanlage vor die Bushaltestelle möglich ist und wenn nein, welche Gründe dagegen sprechen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 552/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim?

11.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Betreff: Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim? Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/18 Bereits im April 2017 hatte der Ortsbeirat die Herstellung eines barrierefreien Zugangs vom Praunheimer Weg zum Steinbachtal angeregt (OF 149/7; OM 1419/2017). Mit ST 803 vom 20.04.2018 wurde dem OBR mitgeteilt, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Inzwischen ist mit Ablauf des Jahres 2020 noch immer keine Umsetzung erkennbar. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um einen Sachstandsbericht und der Mitteilung, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1812 2020 Die Vorlage OF 531/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34

01.09.2020 | Aktualisiert am: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim

31.07.2020 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg

01.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 549/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Praunheimer Stegs (Nähe der Gebäude Bernadottestraße 1 bzw. 3) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrrader sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Zur Zeit werden oftmals die Fahrräder an die beiden Geländer der Brücke angeschlossen. Dabei werden die Handläufe blockiert. Somit wird der barrierefreier Zugang zum Nordwestzentrum erschwert oder gar verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6210 2020 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt

27.04.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2020, OF 573/12 Betreff: Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt Seit dem Beginn der Corona-Pandemie stellt die Stadt Frankfurt am Main und das städtische Gesundheitsamt über die überarbeitete Webseite der Stadt viele Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung. Auf der Seite finden sich jedoch keine tagesaktuellen Informationen zum Covid-19 Infektionsgeschehen in der Stadt. Die Stadt verweist dafür lediglich auf die Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darüber hinaus weist die FNP in ihrem Interview vom 02.06.2020 mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht vollständig über einen Covid-19 Ausbruch in einem Altenheim in Alt-Praunheim informiert hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Onlineangebote des städtischen Gesundheitsamtes bzw. der Stadt Frankfurt zeitnah so zu überarbeiten, dass folgende Informationen abgerufen werden können: 1. Aktuelle Zahlen zu den Covid-19 (Neu-)Infektionen insb. zu initialen Fällen die außerhalb eines bekannten Clusters auftreten, stationär behandelten Personen, Genesenen und Verstorbenen in der Stadt Frankfurt sowie deren Altersverteilung. 2. Anzahl der an den zentralen Teststellen der Stadt durchgeführten Tests und die Quote der positiven Tests. 3. Angaben darüber, ob die unter 1) genannten Infektionen im Zusammenhang mit Alten-/Pflegeheimen (§ 36 IfSG), Kitas/Schulen (§ 33 IfSG) oder Krankenhäusern/Arztpraxen (§ 23 IfSG) stehen. 4. Weitere Informationen darüber in welchem Kontext die Infektionen stattgefunden haben könnten, sofern diese vorliegen. Eine Aktualisierung wird fortlaufend vorgenommen (zu 1. täglich, ansonsten wöchentlich). Idealerweise wird (grob) geographisch gegliedert. Begründung: Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es deutlich mehr Zugriffe auf öffentliche Onlineangebote und ein großes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die umfassenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sollten von einem Höchstmaß an Transparenz durch die Verwaltung begleitet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Je stärker die Pandemie-Maßnahmen in das Alltagsleben eingreifen, desto klarer muss die Notwendigkeit durch belastbare Fakten belegt werden. Auch nachdem die Pandemie schon mehrere Wochen andauert, veröffentlichen weder Landes- noch Bundesbehörden Informationen darüber, in welchem Kontext Covid-19 Neuinfektionen stattfinden, also z.B. am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Schule. Ebenso wird nicht angegeben, ob neugemeldete Infektionen in einem dem Gesundheitsamt bereits bekannten Umfeld (z.B. einem bereits aufgedeckten Cluster) oder ohne erkennbare Verbindung zu bisherigen Fällen aufgetreten sind. Eine Auskunft darüber, würde aber dabei helfen, das Gefährdungspotential und Gefährdungssituationen im eigenen Alltag besser abschätzen zu können, insbesondere da abzusehen ist, dass die Pandemie die Stadt noch monatelang beschäftigen wird und möglicherweise im Herbst wieder mit deutlich steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Die Covid-19 Pandemie-Maßnahmen müssen in Zukunft vermutlich deutlich zielgerichteter auf kleinere regionale Bereiche ausgerichtet werden. Umso wichtiger sind lokale Zahlen und Daten sowie deren transparente Veröffentlichung. Als gutes Beispiel könnte hier die Webseite der Stadt Dortmund genannt werden. Dort findet sich ein News-Ticker mit aktuellen Informationen z.B. über verstorbene Personen und wo sich diese infiziert haben, sowie eine umfassende digitale Statistik. Auf der Webseite der Region Hannover werden z.B. genaue Statistiken auch nach betroffenen Ortsteilen und Altersstruktur gegliedert veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt sollte als fünftgrößte deutsche Stadt eigenständig über das Infektionsgeschehen informieren und nicht nur auf das Ministerium in Wiesbaden verweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6228 2020 Die Vorlage OF 573/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel

29.02.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 537/8 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: ST 332/18 Der Magistrat wird gebeten, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin anzusetzen mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Ganz besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6079 2020 Die Vorlage OF 537/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz

29.02.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 531/8 Betreff: Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welcher durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppen hervorgerufen werde. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung. Dies vorausgeschickt, bitte der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Darstellung, wie dieser ruhestörende Lärm unterbunden, oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1640 2020 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen

07.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 513/8 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der EFS in der OBR-Sitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für € 100 Mio. gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob z.Z. alle zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu veranlassen, dass entsprechend der M 208 das Lurgi-Gelände erworben wird und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen wird. Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird in der M 263 vom 22.12.2017 unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 ha angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 qm in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Mio. Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Mio. Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Mio. Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich. Die Change auf ein zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurigiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die Nahe U-Bahnstation Riedwiese gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln. Zumal mit der nahen Autobahn A661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schüler/innen im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Gleichzeitig könnte der Individualverkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung "östlich der A5" leichter abgewickelt und die Verlängerung der RTW in die Nordweststadt wäre leichter möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 525 2020 Die Vorlage OF 513/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung entfällt und der Tenor folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern

07.01.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 514/8 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohner realisiert werden: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord- Zugangs zum kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie z. B. der FES in den Stichweg in der Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Hausnummer Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1 Der nördliche Zugang zum kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41 -der unmittelbar an der Straße endet- über die Straße zum kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord Zugang des Zentrums führt- stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt (oder durch Auffüllen geebnet) wird, um Gehbehinderten mit Rolli oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Ein ähnlicher Antrag wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OF 184/8) und mit der Stellungnahme ST 1509 vom Magistrat am 14.9.2012 abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo 30 Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz. Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2 Der unter Punkt 1 bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord Zugang zum kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239 / Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES Fahrzeugen für die BIO Tonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen -wie bspw. der Feuerwehr aber auch Rettungsdiensten- die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3 Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken -halb Bürgersteig / halb Straße- erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4 Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube -nach telefonischer Beschwerde- zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten -noch besser Gänge- durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegen zu wirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6206 2020 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Schulzentrum der Nordweststadt

02.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren

09.12.2019 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2019, OF 524/8 Betreff: Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird. Begründung: Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Kinderwägen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5670 2020 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude „Am Stockborn 17“ (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn)

12.11.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren

27.10.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 508/8 Betreff: Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, die präventive Verkehrsüberwachung im Bereich Praunheimer Weg, in Höhe der Bushaltestelle an der Europäischen Schule, zu intensivieren. Begründung: Dem Antragsteller wurde von Anwohnern berichtet, dass im Bereich der Verkehrsinsel im morgendlichen dichten Schulverkehr häufig rechtswidrig die haltenden Busse überholt werden. Dabei wird die Verkehrsinsel umfahren, indem einfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs gewechselt wird. Teilweise ist der Gegenverkehr kaum einsehbar. Dieses Verhalten ist rücksichtslos und für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Um dieses Verhalten zu ändern bittet der Ortsbeirat den Magistrat eine verstärkte Verkehrsüberwachung in den Zeiten rund um den Schulbeginn zu veranlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5537 2019 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg

20.10.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2019, OF 500/8 Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu beschließen: Auf der Niederurseler Landstraße komplett Tempo 30 einzurichten Begründung: 1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5535 2019 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring

01.10.2019 | Aktualisiert am: 05.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 483/8 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Ursprünglich wurde für den G.-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer T30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in T30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im G.-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der vorhandene Radweg saniert und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten (z.B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so verbreitert wird, dass gegenläufiges befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Im Rahmen der z.Z. in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern ist die "Reaktivierung" des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem G.-H.-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße, nicht vom Bus überholt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5211 2019 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117

22.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53

30.07.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 458/8 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf? - Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt worden? - Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein Neubau errichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1368 2019 Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

30.07.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ein GrünGürtel-Tier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim

29.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 356/7 Betreff: Ein GrünGürtel-Tier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die dreieckige Grünfläche zwischen Graebestraße, Nidderadweg und Altarm gärtnerisch neu zu gestalten, 1-2 Sitzbänke zu installieren und ein GrünGürtel-Tier aufzustellen. Leider ist es noch nicht zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheims, der aus der Planungswerkstatt Praunheim entstanden ist, gekommen. Zu den lokalisierten Handlungsfeldern gehörte die Gestaltung der Graebestaße ebenso wie eine Öffnung des Geländes der ehemaligen Praunheimer Werkstätten zur Nidda. Aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen wurde der bisherige - eher introvertierte - Charakter der Außenanlagen nicht verändert. In Zukunft soll sich der Hof des Gebäudeensembles entsprechend des Rahmenplans nach Süden öffnen. Die Zugangssituation, von der Praunheimer Brücke her, soll neu geordnet werden und die "derzeit unübersichtliche, wenig einladende Situation soll platzartig umgestaltet werden, so dass Fußgänger und Radfahrer von den Nidda-Radwegen leichter in den Ortskern gelangen können. Je nach Nutzungskonzept des Gebäudes sollte der Hof auch direkt von Süden aus zugänglich sein. Eine öffnende Geste, wie beispielsweise die Öffnung der das Gelände umgebenden Mauer und eine pergolartige Überdachung, könnte die Wirkung zusätzlich verbessern. Mit der Schaffung von attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten und Zugängen zur Nidda und zum Altarm kann der Ort im Zusammenhang mit einer attraktiven Nutzung der Praunheimer Werkstätten insgesamt eine Attraktion innerhalb des Grüngürtels Frankfurt darstellen" (vgl. Publikation "Im Dialog 11" des Stadtplanungsamtes aus dem Februar 2014 / Seite 25). Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, als Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Verein Kunstwerk Praunheim e. V. und der Jungendclub Praunheim versuchen schon jetzt immer wieder mit Aktionen in den Stadtteil zu wirken. Am 18. Mai 2019 wird mit einem gemeinsamen interkonfessionellen Fastenbrechen auf der Graebestraße die nächste Aktion stattfinden, die zudem mit einem Kunstevent gekoppelt ist. Die Kunstaktion soll dabei ganz besonders den Bezug zur Nidda im Sinne des Rahmenplans Praunheim verdeutlichen. Da aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine baldige Umsetzung des oben skizzierten Handlungsfeldes nicht absehbar ist, möchte der Ortsbeirat zumindest mit kleinen Maßnahmen zur Aufwertung der Gesamtsituation beitragen. Dazu gehört u.a. der Auftrag an den Magistrat die Nutzung von Grünflächen als Parkflächen wirkungsvoll zu unterbinden (vgl. OM 4139/2019). Die oben genannten Maßnahmen würde ebenfalls zu einer Aufwertung dieser wichtigen Eingangssituation von Alt-Praunheim beitragen. Zudem sind sie schnell und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4661 2019 Die Vorlage OF 356/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten Worte im Tenor "ein Grüngürteltier aufzustellen" durch die Worte "das Aufstellen eines Grüngürteltiers zu prüfen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim

05.03.2019 | Aktualisiert am: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Beschleunigung der Buslinie 60

04.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 345/7 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen: 1. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guericke-Straße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. 2. Zwischen Ludwig-Landmann-Straße und "Praunheimer Kreisel" soll die Fahrradspur der Heerstraße zu einer Busspur zur gemeinsamen Nutzung erweitert werden. 3. In Ost-West-Richtung soll der separate Fahrradweg in der Haingrabenstraße zugunsten einer Verbreiterung der Fahrbahn aufgegeben werden. Dafür soll hier eine Busspur mit gemeinsamer Nutzung mit Fahrrädern eingerichtet werden. 4. Bei der Einmündung des Ohlengartens soll eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, die bei Bedarf dem Bus der Linie 60 Vorrang vor dem Individualverkehr gibt. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendlern Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 15 Es besteht Einvernehmen, über Ziffer 1. getrennt vom Rest der Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 371 2019 a) Ziffer 1. der Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 345/7 werden abgelehnt. Abstimmung: a) 4 SPD, CDU und Herr Leitzbach gegen GRÜNE, 1 FARBECHTE, 1 FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD, 1 FARBECHTE und 1 FDP b) SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und Frau Lämmer gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 FARBECHTE und Herr Leitzbach

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Mehr Verkehrssicherheit „Am Alten Schloß“

03.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 410/8 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit "Am Alten Schloß" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung "Radfahren gegen die Einbahnstraße" in der Straße "Am Alten Schloß" aufzuheben und Verkehrskontrollen zu veranlassen. Begründung: Die Straße "Am Alten Schloß" ist eine sehr schmale Wohnstraße. Dort kommt es immer wieder zu kritischen Begegnungen von PKW und entgegenkommenden Radfahrern. Die Anwohner beklagen zudem, dass an den parkenden Fahrzeugen ständig Außenspiegel abgefahren werden und die Verursacher nicht zu ermitteln sind. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zum Schutz der Autos der Anwohner ist eine Be-endigung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße dringend geboten. Eine Verkehrskontrolle in der ersten Zeit nach der Änderung ist wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 410/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wendehammer vor Bernadottestraße 14

08.01.2019 | Aktualisiert am: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 385/8 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der sehr enge Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen kontrolliert wird, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z.B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2019 Die Vorlage OF 385/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7

12.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 369/8 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2018 Die Vorlage OF 369/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 5. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6. der Vorlage: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?

06.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 | Aktualisiert am: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

09.10.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 | Aktualisiert am: 04.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

28.08.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Autoposer stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 338/8 Betreff: Autoposer stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße -Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat sehr, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03.00 oder 04.00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zu Lasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3649 2018 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

27.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 „Nördlich Am Stockborn“

23.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 340/8 Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 "Nördlich Am Stockborn" Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse kann man dass Regenwasser vor Ort nicht versickern lassen. Stattdessen wird es in den öffentlichen Regenwasserkanal und in den Steinbach abgeleitet. Linderung bringt da nur die Verdunstung auf der vorgeschriebenen extensiven Dachbegrünung der Flachdächer. So steht es in der Begründung zum Bebauungsplan 861. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Inwiefern hat man sich mit der Möglichkeit beschäftigt, das anfallende Regenwasser in Zisternen zu sammeln und vor Ort zu nutzen. Als Beispiele sind da zu nennen die Grünflächenbewässerung und der Gebrauch für die Toilettenspülung. Begründung: Erkenntnisse zum Klimawandel, dem Hochwasserschutz und zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser sollten auch umfassend in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 990 2018 Die Vorlage OF 340/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8

06.08.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

24.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt

29.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fragen zu Bernadottestraße 57

28.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 298/8 Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, 1. ob und welche Ergebnisse aus Antwort 2. der ST 1651 vom 04.09.2017 vorliegen, 2. ob gegen das Abstellen eines abgemeldeten Pkws auf dem Grundstück (hinter dem Bauzaun) etwas unternommen werden kann, 3. ob sich der Bauzaun ausschließlich auf dem Grundstück oder (zumindest teilweise) auf öffentlicher Fläche befindet (gegenüber Bernadottestraße 49) bzw. sich auf dem Grundstück befindet, zu dem der Spielplatz (Im Weimel 12) gehört und 4. ob gegen den starken Bewuchs auf dem Gelände mit hineinragen in den Spielplatz etwas unternommen werden kann? Begründung: Zu 1. In der ST 1651 vom 04.09.2017 wurde unter Punkt 2. mitgeteilt: Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Bebauung des Areals gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Der Magistrat wird aber die Anfrage des Ortsbeirats zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob mit Unterstützung eines Stadtteilarchitekten eine Fortsetzung des Bauvorhabens erreicht werden kann. Zu 2. Auf dem Grundstück hinter dem Bauzaun ist ein abgemeldetes Fahrzeug (Pkw) abgestellt. Das Fahrzeug könnte zudem auch noch in die Baugrube abrutschen. Zu 3. Wenn man die Flucht der Grenzen der jeweils benachbarten Grundstücke zum Maßstab nimmt, dann erscheint es so, dass sich der Bauzaun nicht ausschließlich auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 befindet. Zu 4. Der Bewuchs auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 ragt in den Bereich des Spielplatzes vor dem Gebäude Im Weimel 12. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2018 Die Vorlage OF 298/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren

26.04.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 284/8 Betreff: Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nordweststadt - vorzugsweise auf dem Praunheimer Weg/Ecke Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe St. Matthias-Kirche) - ein schwebender 3 D-Zebrastreifen erprobt werden kann, um die Rücksichtnahme zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Dreidimensionale Überwege gibt es schon in Island und in Österreich. Der ADAC hält sie für geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zebrastreifen in 3 D funktionieren als optische Täuschung und werden mit einer eigenen Zeichentechnik so auf die Straße gebracht, dass sie aus einem bestimmten Blickwinkel wie in der Luft hängende weiße Balken über der Straße schwebend wirken. Der Zebrastreifen vor der St. Matthias-Kirche als Übergang zum Hammarskjöldring mit der wenige Meter entfernten Bushaltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" wird von Autofahrern vor allem aus südlicher Richtung gerne übersehen und könnte auf dieser Weise "sichtbarer" werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand

02.04.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 276/8 Betreff: Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit ST 1733 v. 08.09.2017 bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen und welche weiteren Nutzungen (Gemeinbedarf, Einzelhandel usw.) sind aktuell auf der Liegenschaft geplant? 2. Was haben die Verhandlungen des Magistrats mit dem zukünftigen Bauherrn ergeben, damit laut ST 1733, "trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage" sichergestellt werden kann? 3. Wann ist mit einem Beginn und wann ist mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 827 2018 Die Vorlage OF 276/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten

19.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2018, OF 266/7 Betreff: Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten Laut Frankfurter Rundschau wird mittlerweile die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Alt-Praunheim 2 (Graebestraße) auch von Künstler genutzt. Die Planungswerkstatt Praunheim hat eine kulturelle Nutzung u. a. für Kunst, Gewerbe und Gastronomie empfohlen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Altpraunheim ein Konzept zu erarbeiten, bei dem Künstlerateliers, Gastronomie, Gewerbe sowie Versammlungsräume berücksichtigt werden. Die Verwaltung der Versammlungsräume soll von der Saalbau GmbH durchgeführt werden, damit jedermann die Nutzungsmöglichkeit hat. Begründung: Die Umsetzung der Neugestaltung des Ortskerns von Praunheim soll möglichst zeitnah und daher in Einzelschritten erfolgen. Sobald die Stadt wieder frei über den Gebäudekomplex verfügen kann, sollte die Liegenschaft für die neue Nutzung umgewandelt werden. Ein Warten auf das Programm "Schöneres Frankfurt", um den Ortskern in einem Zuge neu zu gestalten, würde sicherlich die Maßnahmen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220

08.03.2018 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2018, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 18.02.2018 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

18.02.2018 | Aktualisiert am: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Vier Seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm Sitzbänke - ausgeruht mobil auf dem Weg durch den Martin Luther-King-Park

30.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 255/8 Betreff: Vier Seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm Sitzbänke - ausgeruht mobil auf dem Weg durch den Martin Luther-King-Park In der Produktgruppe 17.03. des Haushalts 2017 wurden zusätzliche Mittel für "Nahmobilität in den Stadtteilen"(Produktdefinition 5.0002746) eingestellt. Auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Park zum Praunheimer Weg fehlen zusätzliche Sitzbänke. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil bemängeln dies und haben auch die Anschaffung von "Seniorengerechten Sitzbänken" TYP "Frankfurter Bank" angeregt, wie sie der Seniorenbeirat vorschlägt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu veranlassen, dass auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Pak ab dem Abenteuerspielplatz bis zum Praunheimer Weg bzw. Hollerkopfstraße zusätzlich vier Seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Standorte könnten in den Bereichen der Fotoaufnahmen liegen Weg unterhalb Eingang Weg oberhalb Eingang Weg zur Hollerkopfstraße Weg oberhalb Spielplatz Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter Schule (Fotos: Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2722 2018 Die Vorlage OF 255/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

30.11.2017 | Aktualisiert am: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 226/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung auf der Rückseite) und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Tunnelführung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 207 2017 Die Vorlage OF 226/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist." Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg

14.11.2017 | Aktualisiert am: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 229/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen, als die bisherige Planung darstellt. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 229/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2672 2018 Die Vorlage OF 229/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

13.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 | Aktualisiert am: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verbleib der europäische Schule in Frankfurt

21.10.2017 | Aktualisiert am: 07.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 218/7 Betreff: Verbleib der europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördl. der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Zusammen mit der europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden. - Noch einmal ernsthaft den Standort nördl. der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2239 2017 Die Vorlage OF 218/7 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FARBECHTE

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim

17.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

12.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Pilotprojekt Oberleitungsbus

09.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Stadterweiterung Nordwest

30.08.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg abgerissen wird um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. Das Gleiche gilt für die Sportanlagen des SV Niederursel und die Grün- und Koppelflächen sowie Kleingärten im Urselbachtal. 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem eine Weiterführung der U6 durch den neuen Stadtteil, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich nördlich der A5 auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2017, OF 203/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Blitzer

07.02.2022

Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.

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Rettet die Ernst Reuter Schule

13.02.2020

Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird

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Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

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Straßenschwelle vor Praunheimerkreisel

04.11.2019

Die Fahrzeuge die aus Richtung Haingrabenstraße kommen und in den Kreisel einfahren sind oft viel zu schnell, mich wundert es das sich bis jetzt noch keine Unfälle ereignet haben, das Fahrzeuge die sich im Kreisel befinden und in Richtung Steinbacher Hohl abfahren öfters anhalten müssen damit es nicht kracht, eine Straßenschelle zur Verkehrsentschleunigung an diese Stelle wäre Hilfreich.

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Spiegel an Kreuzung

04.07.2019

An der T-Kreuzung Alt-Praunheim/Heerstr. wäre ein Verkehrsspiegel evtl sinnvoll. Verkehrsteilnehmer von Alt-Praunheim kommend können ohne Spiegel auf nach links auf die Heerstr sehen, und müssen so immer AUF den dort eingezeichneten Zebrastreifen fahren. Die ist defintiv eine Gefahr für Fußgänger. Ein Spiegel könnte vieles vereinfachen

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Keine erneute Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen (ERS)

30.01.2015

Die ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II

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07.02.2022

Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.

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Rettet die Ernst Reuter Schule

13.02.2020

Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird

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Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

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Straßenschwelle vor Praunheimerkreisel

04.11.2019

Die Fahrzeuge die aus Richtung Haingrabenstraße kommen und in den Kreisel einfahren sind oft viel zu schnell, mich wundert es das sich bis jetzt noch keine Unfälle ereignet haben, das Fahrzeuge die sich im Kreisel befinden und in Richtung Steinbacher Hohl abfahren öfters anhalten müssen damit es nicht kracht, eine Straßenschelle zur Verkehrsentschleunigung an diese Stelle wäre Hilfreich.

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Spiegel an Kreuzung

04.07.2019

An der T-Kreuzung Alt-Praunheim/Heerstr. wäre ein Verkehrsspiegel evtl sinnvoll. Verkehrsteilnehmer von Alt-Praunheim kommend können ohne Spiegel auf nach links auf die Heerstr sehen, und müssen so immer AUF den dort eingezeichneten Zebrastreifen fahren. Die ist defintiv eine Gefahr für Fußgänger. Ein Spiegel könnte vieles vereinfachen

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Keine erneute Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen (ERS)

30.01.2015

Die ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II

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