Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 96/15 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden EUR 90.000 investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42/2018 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise EUR 0,50 bis EUR 1,00 mit oder ohne Wertgutschein von EUR 0,50 (z.B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen EUR 80.000 Euro und EUR 125.000. Der Vandalismus sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u.a. unter Hinweis des noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die hier angekündigte Vorlage an die STVV letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögern. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 127 2022 Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 54/14 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaflichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr vom motorisierten Verkehr in diese Randstreifen abgedrängt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1298 2022 Die Vorlage OF 54/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "abgedrängt werden" durch die Worte "ausweichen muss" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 91/15 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebote einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharingstationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto sollte ein Fiesta Hybrid Fahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 km zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahnstation wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1145 2021 Die Vorlage OF 91/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 52/15 Betreff: Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach eine größere Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte anzubringen. Örtlichkeiten: Deuil-la-Barre-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße Begründung: Im Lockdown hatten junge und ältere Menschen nur die Möglichkeit sich im Freien zu treffen, friedlich und unter Einhaltung der AHA Regeln. Sicherlich wurde dabei auch gegessen und getrunken, der Müll musste entsorgt werden. Leider passen nicht alle Verpackungen wegen der kleinen Öffnungen in die Mülleimer, oft sind diese auch voll. So landet die Verpackung neben der Mülltonne und das zieht Ratten an. Dies ist die erbetene Mülltonne auf Bild 1. Die Breite beträgt ca.58 cm und die Höhe ca. 125 cm. Hier könnte man auch einen Pizzakarton einwerfen. Für solch einen Behälter ist auf der Seite des Festplatzes neben dem katholischen Kindergarten genügend Platz. Das Aufstellen würde auch den wertgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FES viel Arbeit ersparen. Sie müssten nicht den Müll einsammeln, der um die Tonne verstreut liegt (siehe bitte Bild 2). Bild 1 Riedberg von Sabine Klopp Bild 2 Aktuell Nieder-Eschbach von Sabine Klopp Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 605 2021 Die Vorlage OF 52/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 46/15 Betreff: Umgestaltung und Begrünung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fläche neben der Bushaltestelle Glockengasse, wo früher ein Glascontainer stand, Pflanzenkübel und eine Bank aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 17 Es ist vorgesehen, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden, die geeignete Vorschläge einbringt. Beschluss: Die Vorlage OF 46/15 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 44/15 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche Ecke Urseler Weg / Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf 15.06.2021 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 421 2021 Die Vorlage OF 44/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 316/15 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7046 2021 Die Vorlage OF 316/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die Worte "oder zu reinigen" und die Begründung nach dem Wort "gemalt" um die Worte "oder gereinigt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 299/15 Betreff: Straße "Im Weidenfeld"; Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges "Im Weidenfeld" an der Zufahrt über Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto) sowie am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer, "Gassi gehender" Hundehalter (Spaziergänger) auf der Fahrbahn der Straße "Im Weidenfeld" aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten noch darunter die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit aufgemalt werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des OBR 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg "Im Weidenfeld" und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradler auf Ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die leider oft unangemessene zu schnelle Fahrweise von "Freizeitradrennfahrer/innen", zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn wollen wir daher als ein Baustein alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zur mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wege o.a. Piktogramme bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6567 2020 Die Vorlage OF 299/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: 1. a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerwohnens Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über dem Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. b) Gleiches soll auch im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 282/15 Betreff: Umbau der Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße, der als Parkplatz genutzt wird, durch Absenken des Randsteins umzugestalten. Begründung: Der Randstein im Bereich der Einfahrt hat die gleiche Höhe, wie links und rechts davon. Dies erschwert die Zufahrt. Anlässlich einer Ortsbegehung wurde die Maßnahme vom zuständigen Amt bereits vor Monaten zugesagt, aber bisher nicht realisiert. (Foto: K. Quast) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6218 2020 Die Vorlage OF 282/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2020, OF 268/15 Betreff: Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. Die vor kurzem entfernten Halteverbotsschilder gegenüber dem Eingang der Michael-Grzimek-Schule auf der Straße "An der Walkmühle" werden wieder angebracht. 2. Auskunft darüber zu geben, wie viele Strafzettel durch verbotswidriges Halten oder Parken in dem Bereich "an der Walkmühle" gegenüber der Michael-Grzimek-Schule im Rahmen dieses Halteverbots ausgestellt wurden. 3. Alternativ den Fußgängerüberweg vor dem Eingang der Schule "An der Walkmühle" mit Pollern und Markierungen zu sichern und auf der Seite der Schule den gesamten Bürgersteig mit Drängelgittern zu versehen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat 15 und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule "An der Walkmühle" zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten wurde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die FNP berichtete darüber und Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa 2 Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannt, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule rausließen, das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sich aber sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht und Nebel Aktion die Schilder in einfach abgebaut. Hergestellt ist wieder das alten Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen und die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Auch Nachfrage der CDU Fraktion beim Schutzmann vor Ort erläuterte dieser, dass sich sowieso niemand an die Verbotsschilder gehalten habe, man nicht ständig kontrollieren könne und man die Polizei vor verbalen Angriffen der Eltern schützen müsse. Dies überzeugt jedoch nicht, da sich die Situation unter dem Einsatz der Schilder erheblich verbessert hatte. Bedauerlicherweise sind weder die Schule noch die Elternvertretung hierzu befragt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 20 Aufgrund der Diskussion im Ortsbeirat schlägt der Ortsvorsteher vor, die Vorlage OF 268/15 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5763 2020 Der Vorschlag auf ziffernweise Abstimmung wird abgelehnt. Die Vorlage OF 268/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Zustimmung) CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz: GRÜNE, BFF und FDP erklären, den Punkten 2. und 3. zustimmen zu können, den Punkt 1. aber abzulehnen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2020, OF 273/15 Betreff: Fehlendes Verkehrsschild ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Görlitzer Straße vor der Einmündung in die Deuil-La-Barre Straße ein Verkehrsschild "Vorfahrt achten" anzubringen. Begründung: Es fehlt, damit gilt an dieser Stelle "rechts vor links", was zu Unfällen führen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5911 2020 Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 237/15 Betreff: Linienbusse in Warteposition in der Prager Straße gegen die Fahrtrichtung im absoluten Haltverbot vor den Fenstern des Neubaus der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, warum mehrfach täglich Linienbusse verkehrswidrig vor den Klassenräumen der Schule pausieren. Direkt gegenüber gibt es einen "Pausenplatz" für Busse. Ist dieser zu klein, liegt es an einem unzureichend ausgearbeiteten Fahr- und Pausenplan, oder ist es schlichtweg Willkür der Busfahrer? Begründung: An genannter Stelle ist aus gutem Grund ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Darüber hinaus gibt es Beschwerden der Lehrkräfte, die unmittelbar hinter der dort angelegten Hecke ihre Klassenräume haben. Besonders im Sommerhalbjahr kommt es zu massiven Störungen des Unterrichts durch Abgase und Motorgeräusche bei geöffneten Fenstern. Aber auch die Durchführung der Elternabende wird hierdurch beeinträchtigt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5305 2019 Die Vorlage OF 237/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 242/15 Betreff: Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in der Nähe der Kita Gladiolenstraße in regelmäßigen Zeitabständen eine temporäre Verkehrsüberwachung (wie sie gelegentlich im Urseler Weg aufgestellt wird) einzurichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Gladiolenstraße zu schnell gefahren wird und damit besonders Kinder gefährdet sind. In diesem Bereich bewegen sich Fußgänger und Radfahrer mit kleinen Kindern auf dem Weg zur Kita, allerdings bringen Eltern ihre Kinder auch mit dem PKW dorthin. Die Installation eines Gerätes zur mobilen Verkehrsüberwachung, die Autofahrer auf zu schnelles Fahren hinweist bzw. mit "Danke" auf angemessene Geschwindigkeit reagiert, könnte bewusstseinsbildend wirken und zu schnell Fahrende bremsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5308 2019 Die Vorlage OF 242/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2019, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 228/15 vom 21.08.2019 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 415/18; B 170/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Komplettsanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel möglichst in 2020 durchzuführen. Die in der Vorlage vom 19.01.2018, EA 42, des Ortsbeirats 15 beschlossenen Ziffern 1. bis 3. sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich der Ziffer 3. wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der Vorlage EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Vor dem Hintergrund des Berichts vom 13.05.2019, B 170, ist daher deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach die seit Langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden und so auch im o. g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt Berücksichtigung finden soll. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und vandalismussicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich begonnen und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung vermieden werden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung - nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage - im kommenden Jahr anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 624 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4726, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 91 22
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15, B 415/18, B 170/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Komplett-Sanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel soll baldmöglichst in 2020 durchgeführt werden. Die in der EA 42 vom 19.01.2018 des Ortsbeirats 15 beschlossenen Punkte 1 bis 3 sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich Punkt 3 ist zusätzlich zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Mit Bericht B 170 vom 13.05.2019 teilte der Magistrat folgendes mit: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten ist erarbeitet und wird demnächst vorgestellt. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Anlagen getroffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vor diesem Hintergrund ist daher eines deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hiermit klarstellt, dass er die seit langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden soll und so auch in o.g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt weiter in dieser Form auch bei der Stadtverordnetenversammlung Berücksichtigung findet. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und Vandalismus-sicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich bald begonnen werden und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung sind zu vermeiden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Hinweis: Die in der EA 42 vom OBR beschlossenen Punkte hatten den Wortlaut: 1. In den Haushalt 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus-sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach eingestellt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht den Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich ggf. die Deutsche Städte Reklame/Ströer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine Benutzungsgebühr von 0,50 Euro bis ein Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafé beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber eventuell dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung -nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage- im kommenden Jahr anzustreben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 457 2019 Die Vorlage OF 228/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 193/15 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie für diesen Weg ein Konzept für eine Gefahren minimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahnhaltestelle laufen. Des weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 m, ist aber wegen heraus wachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können max. 2 Personen nebeneinander herlaufen oder 1 Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist der unseres Erachtens nach nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der hier greifenden Verkehrsregeln. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 03.05.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 16.08.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4927 2019 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 192/15 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Weg zwischen Festplatz und Katholischem Kindergarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Rückseite des Festplatzes auf dem Weg von der Rudolf-Breitscheid-Straße kommend angrenzend zum Spielplatzbereich des Katholischen Kindergartens hin zur Dorflinde eine Straßenlaterne gesetzt wird. Begründung: Dieser Bereich des Weges zwischen der Dorflinde und Rudolf-Breitscheid-Straße ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 192/15 wird bis zur Sitzung am 15.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 180/15 Betreff: Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens Seit geraumer Zeit ist der Abfallbehälter an der Sitzbank am Fußweg entlang des Festplatzes/Parkplatzes abgebaut, mit derm Ergebnis, dass sich dort Abfall im weiteren Umfeld der Bank, besonders auf dem Grünstreifen, verteilt. Der mittlerweile dort installierte Stein/Block erfüllt diese Aufgabe nicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst: wieder einen Müllbehälter in ausreichender Größe zu installieren diesen Müllbehälter saisonabhängig regelmäßig zu leeren (Winterhalbjahr einmal pro Woche, Sommerhalbjahr zweimal pro Woche) regelmäßig die Grünstreifen beiderseits des Weges zu reinigen (vierzehntägig) (ggfs auch den entlang der Deuil-La-Barre-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2018 Die Vorlage OF 180/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors um die Worte "Würzburger Modell" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 138/15 Betreff: Haushalt 2018 Öffentliches WC in Nieder-Eschbach in der Prager Straße an der U-Bahn-Haltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Dire Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushaltsplan 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll dann bereits in 2018 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Reklame /Stroer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine "Pinkelgebühr" von 0,50 Cent bis 1,00 Euro mit oder ohne Wertgutschein von 50 Cent (z.b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafe` beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämter sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der Vandalismus-sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher mangels vorhandener Mittel leider noch immer nicht begonnen. Hierzu sind zur Umsetzung noch ausreichend Mittel bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 42 2018 Die Vorlage OF 138/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Pinkelgebühr" im dritten Absatz des Tenors durch das Wort "Benutzungsgebühr" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (=Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 131/15 Betreff: Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Straßenverkehrsbehörde anzuregen, das der Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße "An der Walkmühle" mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot belegt wird. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 m in diesem Abschnitt betragen. (darunter ggf. mit besonderen Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig) Begründung: In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele PKW direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführer/innen dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist , kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querender Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "PKW-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen an der sowohl Vertreter des Ortsbeirates, aus der Schule, sowie vom Elternbeirat kam man letztendlich zum Ergebnis, dass hier ein vorhandenes eingeschränktes Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen kann, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 lfdm beschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2445 2017 Die Vorlage OF 131/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Nach Einrichtung des absoluten Halteverbots sollen verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 124/15 Betreff: Lärm- und Abgasbelästigungen durch wartende Busse an der Haltestelle "Prager Straße" im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, den RMV bzw. die Gesellschaft Traffic aufzufordern, dass diese auf den jeweiligen Betreiber des Linienbündels 27 und 29 einwirken möge , dass die an der Zwischenhaltstelle "Prager Straße" unweit der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach wartenden bzw. abgestellten Busse die Motoren während der Pause abstellen. Begründung: Die Haltestelle "Prager Straße" in Nieder-Eschbach dient als End- Zwischen und Pausenhaltestelle der Linien 27 und 29. Die Busfahrer/innen müssen im Rahmen ihres Dienstes sowohl in den frühen Morgenstunden als auch tagsüber bis Abend mindestens eine zehnminütige Pause einlegen. Während dieser Zeit lassen viele Fahrer den Motor im Winter zur Versorgung von Heizung und im Sommer wohl für die Klimaanlage laufen, was eine Beeinträchtigung durch Lärmemissionen für die direkten Anwohner bedeutet. Das Laufen lassen des Motors stellt darüber hinaus eine vermeidbare Luftverschmutzung dar. Bei allem Verständnis für die durchaus nachvollziehbaren Anliegen der Busfahrerinnen sollten hier klare Vorgaben an den Busbetreiber und seinem Personal vermittelt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2132 2017 Die Vorlage OF 124/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 123/15 Betreff: Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der U-Bahn-Linien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF bzw. das für die Unterhaltung der Schienenanlagen für die Strecke der U2 zuständige Tiefbauunternehmen aufzufordern, im Bereich des Teilstückes der U-Bahn-Wendeanlage bis hin zur Station Nieder-Eschbach Aufbauarbeiten zur Verbesserung des Gleisbettes, der Schienen sowie Instandhaltung der Weichen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen sind vermehrt von Anwohnern unweit der Wendeanlage Hinweise auf Lärmbelästigungen beim Ortsbeirat eingegangen, die aus dem Betrieb der Nieder-Eschbacher Wendeanlagen herrühren. Auch in der Bürgerfragestunde der letzten Sitzung haben sich Anwohner über die in Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn ausgehenden Lärmeinflüsse ausgelassen. Vor einigen Jahren sind seinerzeit während des nächtlichen Betriebes der Wendeanlage sowie der U-Bahn-Verkehre in diesem Abschnitt auch erhöhte Lärmbeeinträchtigungen (insbesondere in den Sommermonaten) zu verzeichnen gewesen. Eine anschließend umfangreiche Prüfung und bauliche Verbesserung des Gleisbettes und der Schienenweichen hat vor Jahren dann zu einer spür/bzw. hörbaren Reduzierung der Lärmbelastung geführt. Es scheint daher jetzt wieder an der Zeit zu sein, diesen Streckenabschnitt erneut einer umfangreichen Prüfung und Instandhaltung zuzuführen. Nicht zuletzt weil der nächtliche U-Bahn-Betrieb auch auf Wunsch des Ortsbeirates erweitert wird, beabsichtigt der OBR die Belastungen für die direkten Anwohner mit dieser Bauunterhaltungsmaßnahme zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 99/15 Betreff: Verkehrsspiegel Altvaterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenknick der Altvaterstraße , der zum Tannenweg führt, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: An der beschriebenen, unübersichtlichen Stelle kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, zumal da die Straße hinter dem Straßenknick über keinen Bürgersteig verfügt. Besonders Fußgänger, Radfahrer und Mütter mit Kinderwagen geraten immer wieder in gefährliche Situationen. Ein Verkehrsspiegel, der Einblick in beide Fahrtrichtungen ermöglicht, könnte die Situation entschärfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1631 2017 Die Vorlage OF 99/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 80/15 Betreff: Halteverbot zwischen den Einfahrten "Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9" zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu bitten durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung oder Schraffierung) ein Parken zwischen den Einfahrten zu verbieten. Begründung: Diese Ein-/Ausfahrten werden nicht nur von Kunden-Pkw, sondern auch vom Lieferverkehr benutzt. Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Lieferwagen dort festfahren, wenn dort ein Fahrzeug steht. Es würde nur 1 Stellplatz wegfallen ,aber größere Probleme auch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 80/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 79/15 Betreff: (Fuß-)Weg zwischen "Görlitzer Straße" und "Urseler Weg" als Fußweg ausschildern Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt wird gebeten die vor Jahren entfernten "Fußweg-Schilder" (Fußgänger auf blauem Grund) wieder an beiden Wegenden zu installieren. Begründung: Dieser schmale Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird immer öfters von schnell und rücksichtslosfahrenden Radfahrern benutzt, sodass es vermehrt zu "Beinaheunfällen" zwischen Fußgängern (mit und ohne Hunde) gab, die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kamen (vorauseilende Hunde in Fahrradspeichen sind für beide nicht gesund). Grundsätzlich ist dieser Weg für eine kombinierte Nutzung zu schmal und zu unübersichtlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1350 2017 Die Vorlage OF 79/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER; 1 CDU, SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 67/15 Betreff: Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule im Bereich An der Walkmühle 15 Auf dem östlichen Bürgersteig An der Walkmühle 15 sind im Bereich des Zebrastreifens (wie auch an anderen Zebrasteifen) besondere weiße Bodenplatten mit Rillen eingelassen als taktil tastbare Hinweise für Personen mit Sehbehinderung eingelassen. An dieser Stelle verlaufen die Rille aller eingelassenen Bodenplatten parallel zur Fahrbahn, während an der gegenüberliegenden Seite sowie an anderen Zebrastreifen bei der einen Hälfte der Platte die Rillen parallel, die andere senkrecht verlaufen. Die senkrecht verlaufenden Riffen sollen wohl den Sehbehinderten anzeigen, dass hier ein Zebrastreifen befindet, den sie zu Querung der Straße nutzen können. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bodenplatten an der genannten Stelle zu korrigieren. Bodenplatten an der genannten Stelle auf der gegenüberliegenden Seite (Fotos: M. Paul Dez. 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1074 2017 Die Vorlage OF 67/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz das Wort "wohl" gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 68/15 Betreff: Sperrfläche am Zebrastreifen Prager Straße bei der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten bei der nächsten Ortsbegehung folgenden Punkt anzusprechen: Einrichtung eine Sperrfläche auf der Ostseite der Prager Straße vor dem Zebrastreifen in Höhe der Michael-Grzimek-Schule mit einem zusätzlichen Poller (um ein Beparken der Fläche sicher zu verhindern). Begründung: Dies ist eine dringende Anregung des "Polizisten vor Ort" bei einer Begehung im Rahmen der Verkehrserziehung von VGF und Polizei an der Otto-Hahn-Schule am 21.11.2016. (Foto: M. Paul Dez. 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2016, OF 44/15 Betreff: Mobilitätsangebot erweitern - Bereitstellung von zwei Stellplätzen im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" für Carsharing-Anbieter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt zwei Stellplätze für Carsharing-Pkw unweit der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob sich für dieses Angebot zwei der drei Taxihalteplätze eignen, die vor geraumer Zeit in der Prager Straße eingerichtet wurden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob diese Stellplätze für die Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: In der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats tauchte die völlig richtige Idee auf, für evtl. Carsharing-Angebote Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Da es nicht nur einen Anbieter gibt, der auch in den städtischen Randgebieten Carsharing-Angebote unterbreiten möchte, sollten diese Plätze allgemein für solche Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Hierzu werden Stellplätze in ÖPNV-Nähe benötigt. Es bietet sich deshalb an, diese Stellplätze im Bereich des kürzlich eingerichteten Taxihalteplatzes zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Platz von Taxifahrern nicht angenommen wird. Die Stellplätze sollten für die Anbieter kostenfrei sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 44/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2016 Die Vorlage OF 35/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "in Höhe der Glockengasse" das Wort "(Sparkasse)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 13/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt und Traffic (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre- Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (die Hohl) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen geprüft wird. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von (ggf. wechselseitig) den abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn als einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 122 2016 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 96/15 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden EUR 90.000 investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42/2018 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise EUR 0,50 bis EUR 1,00 mit oder ohne Wertgutschein von EUR 0,50 (z.B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen EUR 80.000 Euro und EUR 125.000. Der Vandalismus sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u.a. unter Hinweis des noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die hier angekündigte Vorlage an die STVV letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögern. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 127 2022 Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 54/14 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaflichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr vom motorisierten Verkehr in diese Randstreifen abgedrängt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1298 2022 Die Vorlage OF 54/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "abgedrängt werden" durch die Worte "ausweichen muss" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 91/15 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebote einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharingstationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto sollte ein Fiesta Hybrid Fahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 km zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahnstation wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1145 2021 Die Vorlage OF 91/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 52/15 Betreff: Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach eine größere Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte anzubringen. Örtlichkeiten: Deuil-la-Barre-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße Begründung: Im Lockdown hatten junge und ältere Menschen nur die Möglichkeit sich im Freien zu treffen, friedlich und unter Einhaltung der AHA Regeln. Sicherlich wurde dabei auch gegessen und getrunken, der Müll musste entsorgt werden. Leider passen nicht alle Verpackungen wegen der kleinen Öffnungen in die Mülleimer, oft sind diese auch voll. So landet die Verpackung neben der Mülltonne und das zieht Ratten an. Dies ist die erbetene Mülltonne auf Bild 1. Die Breite beträgt ca.58 cm und die Höhe ca. 125 cm. Hier könnte man auch einen Pizzakarton einwerfen. Für solch einen Behälter ist auf der Seite des Festplatzes neben dem katholischen Kindergarten genügend Platz. Das Aufstellen würde auch den wertgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FES viel Arbeit ersparen. Sie müssten nicht den Müll einsammeln, der um die Tonne verstreut liegt (siehe bitte Bild 2). Bild 1 Riedberg von Sabine Klopp Bild 2 Aktuell Nieder-Eschbach von Sabine Klopp Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 605 2021 Die Vorlage OF 52/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 46/15 Betreff: Umgestaltung und Begrünung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fläche neben der Bushaltestelle Glockengasse, wo früher ein Glascontainer stand, Pflanzenkübel und eine Bank aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 17 Es ist vorgesehen, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden, die geeignete Vorschläge einbringt. Beschluss: Die Vorlage OF 46/15 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 44/15 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche Ecke Urseler Weg / Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf 15.06.2021 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 421 2021 Die Vorlage OF 44/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 316/15 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7046 2021 Die Vorlage OF 316/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die Worte "oder zu reinigen" und die Begründung nach dem Wort "gemalt" um die Worte "oder gereinigt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 299/15 Betreff: Straße "Im Weidenfeld"; Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges "Im Weidenfeld" an der Zufahrt über Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto) sowie am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer, "Gassi gehender" Hundehalter (Spaziergänger) auf der Fahrbahn der Straße "Im Weidenfeld" aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten noch darunter die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit aufgemalt werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des OBR 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg "Im Weidenfeld" und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradler auf Ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die leider oft unangemessene zu schnelle Fahrweise von "Freizeitradrennfahrer/innen", zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn wollen wir daher als ein Baustein alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zur mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wege o.a. Piktogramme bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6567 2020 Die Vorlage OF 299/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: 1. a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerwohnens Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über dem Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. b) Gleiches soll auch im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 282/15 Betreff: Umbau der Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße, der als Parkplatz genutzt wird, durch Absenken des Randsteins umzugestalten. Begründung: Der Randstein im Bereich der Einfahrt hat die gleiche Höhe, wie links und rechts davon. Dies erschwert die Zufahrt. Anlässlich einer Ortsbegehung wurde die Maßnahme vom zuständigen Amt bereits vor Monaten zugesagt, aber bisher nicht realisiert. (Foto: K. Quast) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6218 2020 Die Vorlage OF 282/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2020, OF 268/15 Betreff: Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. Die vor kurzem entfernten Halteverbotsschilder gegenüber dem Eingang der Michael-Grzimek-Schule auf der Straße "An der Walkmühle" werden wieder angebracht. 2. Auskunft darüber zu geben, wie viele Strafzettel durch verbotswidriges Halten oder Parken in dem Bereich "an der Walkmühle" gegenüber der Michael-Grzimek-Schule im Rahmen dieses Halteverbots ausgestellt wurden. 3. Alternativ den Fußgängerüberweg vor dem Eingang der Schule "An der Walkmühle" mit Pollern und Markierungen zu sichern und auf der Seite der Schule den gesamten Bürgersteig mit Drängelgittern zu versehen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat 15 und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule "An der Walkmühle" zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten wurde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die FNP berichtete darüber und Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa 2 Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannt, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule rausließen, das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sich aber sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht und Nebel Aktion die Schilder in einfach abgebaut. Hergestellt ist wieder das alten Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen und die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Auch Nachfrage der CDU Fraktion beim Schutzmann vor Ort erläuterte dieser, dass sich sowieso niemand an die Verbotsschilder gehalten habe, man nicht ständig kontrollieren könne und man die Polizei vor verbalen Angriffen der Eltern schützen müsse. Dies überzeugt jedoch nicht, da sich die Situation unter dem Einsatz der Schilder erheblich verbessert hatte. Bedauerlicherweise sind weder die Schule noch die Elternvertretung hierzu befragt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 20 Aufgrund der Diskussion im Ortsbeirat schlägt der Ortsvorsteher vor, die Vorlage OF 268/15 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5763 2020 Der Vorschlag auf ziffernweise Abstimmung wird abgelehnt. Die Vorlage OF 268/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Zustimmung) CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz: GRÜNE, BFF und FDP erklären, den Punkten 2. und 3. zustimmen zu können, den Punkt 1. aber abzulehnen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2020, OF 273/15 Betreff: Fehlendes Verkehrsschild ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Görlitzer Straße vor der Einmündung in die Deuil-La-Barre Straße ein Verkehrsschild "Vorfahrt achten" anzubringen. Begründung: Es fehlt, damit gilt an dieser Stelle "rechts vor links", was zu Unfällen führen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5911 2020 Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 237/15 Betreff: Linienbusse in Warteposition in der Prager Straße gegen die Fahrtrichtung im absoluten Haltverbot vor den Fenstern des Neubaus der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, warum mehrfach täglich Linienbusse verkehrswidrig vor den Klassenräumen der Schule pausieren. Direkt gegenüber gibt es einen "Pausenplatz" für Busse. Ist dieser zu klein, liegt es an einem unzureichend ausgearbeiteten Fahr- und Pausenplan, oder ist es schlichtweg Willkür der Busfahrer? Begründung: An genannter Stelle ist aus gutem Grund ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Darüber hinaus gibt es Beschwerden der Lehrkräfte, die unmittelbar hinter der dort angelegten Hecke ihre Klassenräume haben. Besonders im Sommerhalbjahr kommt es zu massiven Störungen des Unterrichts durch Abgase und Motorgeräusche bei geöffneten Fenstern. Aber auch die Durchführung der Elternabende wird hierdurch beeinträchtigt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5305 2019 Die Vorlage OF 237/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 242/15 Betreff: Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in der Nähe der Kita Gladiolenstraße in regelmäßigen Zeitabständen eine temporäre Verkehrsüberwachung (wie sie gelegentlich im Urseler Weg aufgestellt wird) einzurichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Gladiolenstraße zu schnell gefahren wird und damit besonders Kinder gefährdet sind. In diesem Bereich bewegen sich Fußgänger und Radfahrer mit kleinen Kindern auf dem Weg zur Kita, allerdings bringen Eltern ihre Kinder auch mit dem PKW dorthin. Die Installation eines Gerätes zur mobilen Verkehrsüberwachung, die Autofahrer auf zu schnelles Fahren hinweist bzw. mit "Danke" auf angemessene Geschwindigkeit reagiert, könnte bewusstseinsbildend wirken und zu schnell Fahrende bremsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5308 2019 Die Vorlage OF 242/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2019, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 228/15 vom 21.08.2019 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 415/18; B 170/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Komplettsanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel möglichst in 2020 durchzuführen. Die in der Vorlage vom 19.01.2018, EA 42, des Ortsbeirats 15 beschlossenen Ziffern 1. bis 3. sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich der Ziffer 3. wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der Vorlage EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Vor dem Hintergrund des Berichts vom 13.05.2019, B 170, ist daher deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach die seit Langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden und so auch im o. g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt Berücksichtigung finden soll. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und vandalismussicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich begonnen und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung vermieden werden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung - nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage - im kommenden Jahr anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 624 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4726, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 91 22
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15, B 415/18, B 170/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Komplett-Sanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel soll baldmöglichst in 2020 durchgeführt werden. Die in der EA 42 vom 19.01.2018 des Ortsbeirats 15 beschlossenen Punkte 1 bis 3 sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich Punkt 3 ist zusätzlich zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Mit Bericht B 170 vom 13.05.2019 teilte der Magistrat folgendes mit: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten ist erarbeitet und wird demnächst vorgestellt. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Anlagen getroffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vor diesem Hintergrund ist daher eines deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hiermit klarstellt, dass er die seit langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden soll und so auch in o.g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt weiter in dieser Form auch bei der Stadtverordnetenversammlung Berücksichtigung findet. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und Vandalismus-sicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich bald begonnen werden und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung sind zu vermeiden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Hinweis: Die in der EA 42 vom OBR beschlossenen Punkte hatten den Wortlaut: 1. In den Haushalt 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus-sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach eingestellt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht den Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich ggf. die Deutsche Städte Reklame/Ströer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine Benutzungsgebühr von 0,50 Euro bis ein Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafé beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber eventuell dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung -nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage- im kommenden Jahr anzustreben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 457 2019 Die Vorlage OF 228/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 193/15 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie für diesen Weg ein Konzept für eine Gefahren minimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahnhaltestelle laufen. Des weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 m, ist aber wegen heraus wachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können max. 2 Personen nebeneinander herlaufen oder 1 Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist der unseres Erachtens nach nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der hier greifenden Verkehrsregeln. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 03.05.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 16.08.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4927 2019 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 192/15 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Weg zwischen Festplatz und Katholischem Kindergarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Rückseite des Festplatzes auf dem Weg von der Rudolf-Breitscheid-Straße kommend angrenzend zum Spielplatzbereich des Katholischen Kindergartens hin zur Dorflinde eine Straßenlaterne gesetzt wird. Begründung: Dieser Bereich des Weges zwischen der Dorflinde und Rudolf-Breitscheid-Straße ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 192/15 wird bis zur Sitzung am 15.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 180/15 Betreff: Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens Seit geraumer Zeit ist der Abfallbehälter an der Sitzbank am Fußweg entlang des Festplatzes/Parkplatzes abgebaut, mit derm Ergebnis, dass sich dort Abfall im weiteren Umfeld der Bank, besonders auf dem Grünstreifen, verteilt. Der mittlerweile dort installierte Stein/Block erfüllt diese Aufgabe nicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst: wieder einen Müllbehälter in ausreichender Größe zu installieren diesen Müllbehälter saisonabhängig regelmäßig zu leeren (Winterhalbjahr einmal pro Woche, Sommerhalbjahr zweimal pro Woche) regelmäßig die Grünstreifen beiderseits des Weges zu reinigen (vierzehntägig) (ggfs auch den entlang der Deuil-La-Barre-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2018 Die Vorlage OF 180/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors um die Worte "Würzburger Modell" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 138/15 Betreff: Haushalt 2018 Öffentliches WC in Nieder-Eschbach in der Prager Straße an der U-Bahn-Haltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Dire Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushaltsplan 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll dann bereits in 2018 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Reklame /Stroer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine "Pinkelgebühr" von 0,50 Cent bis 1,00 Euro mit oder ohne Wertgutschein von 50 Cent (z.b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafe` beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämter sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der Vandalismus-sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher mangels vorhandener Mittel leider noch immer nicht begonnen. Hierzu sind zur Umsetzung noch ausreichend Mittel bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 42 2018 Die Vorlage OF 138/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Pinkelgebühr" im dritten Absatz des Tenors durch das Wort "Benutzungsgebühr" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (=Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 131/15 Betreff: Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Straßenverkehrsbehörde anzuregen, das der Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße "An der Walkmühle" mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot belegt wird. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 m in diesem Abschnitt betragen. (darunter ggf. mit besonderen Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig) Begründung: In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele PKW direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführer/innen dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist , kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querender Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "PKW-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen an der sowohl Vertreter des Ortsbeirates, aus der Schule, sowie vom Elternbeirat kam man letztendlich zum Ergebnis, dass hier ein vorhandenes eingeschränktes Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen kann, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 lfdm beschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2445 2017 Die Vorlage OF 131/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Nach Einrichtung des absoluten Halteverbots sollen verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 124/15 Betreff: Lärm- und Abgasbelästigungen durch wartende Busse an der Haltestelle "Prager Straße" im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, den RMV bzw. die Gesellschaft Traffic aufzufordern, dass diese auf den jeweiligen Betreiber des Linienbündels 27 und 29 einwirken möge , dass die an der Zwischenhaltstelle "Prager Straße" unweit der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach wartenden bzw. abgestellten Busse die Motoren während der Pause abstellen. Begründung: Die Haltestelle "Prager Straße" in Nieder-Eschbach dient als End- Zwischen und Pausenhaltestelle der Linien 27 und 29. Die Busfahrer/innen müssen im Rahmen ihres Dienstes sowohl in den frühen Morgenstunden als auch tagsüber bis Abend mindestens eine zehnminütige Pause einlegen. Während dieser Zeit lassen viele Fahrer den Motor im Winter zur Versorgung von Heizung und im Sommer wohl für die Klimaanlage laufen, was eine Beeinträchtigung durch Lärmemissionen für die direkten Anwohner bedeutet. Das Laufen lassen des Motors stellt darüber hinaus eine vermeidbare Luftverschmutzung dar. Bei allem Verständnis für die durchaus nachvollziehbaren Anliegen der Busfahrerinnen sollten hier klare Vorgaben an den Busbetreiber und seinem Personal vermittelt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2132 2017 Die Vorlage OF 124/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 123/15 Betreff: Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der U-Bahn-Linien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF bzw. das für die Unterhaltung der Schienenanlagen für die Strecke der U2 zuständige Tiefbauunternehmen aufzufordern, im Bereich des Teilstückes der U-Bahn-Wendeanlage bis hin zur Station Nieder-Eschbach Aufbauarbeiten zur Verbesserung des Gleisbettes, der Schienen sowie Instandhaltung der Weichen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen sind vermehrt von Anwohnern unweit der Wendeanlage Hinweise auf Lärmbelästigungen beim Ortsbeirat eingegangen, die aus dem Betrieb der Nieder-Eschbacher Wendeanlagen herrühren. Auch in der Bürgerfragestunde der letzten Sitzung haben sich Anwohner über die in Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn ausgehenden Lärmeinflüsse ausgelassen. Vor einigen Jahren sind seinerzeit während des nächtlichen Betriebes der Wendeanlage sowie der U-Bahn-Verkehre in diesem Abschnitt auch erhöhte Lärmbeeinträchtigungen (insbesondere in den Sommermonaten) zu verzeichnen gewesen. Eine anschließend umfangreiche Prüfung und bauliche Verbesserung des Gleisbettes und der Schienenweichen hat vor Jahren dann zu einer spür/bzw. hörbaren Reduzierung der Lärmbelastung geführt. Es scheint daher jetzt wieder an der Zeit zu sein, diesen Streckenabschnitt erneut einer umfangreichen Prüfung und Instandhaltung zuzuführen. Nicht zuletzt weil der nächtliche U-Bahn-Betrieb auch auf Wunsch des Ortsbeirates erweitert wird, beabsichtigt der OBR die Belastungen für die direkten Anwohner mit dieser Bauunterhaltungsmaßnahme zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 99/15 Betreff: Verkehrsspiegel Altvaterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenknick der Altvaterstraße , der zum Tannenweg führt, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: An der beschriebenen, unübersichtlichen Stelle kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, zumal da die Straße hinter dem Straßenknick über keinen Bürgersteig verfügt. Besonders Fußgänger, Radfahrer und Mütter mit Kinderwagen geraten immer wieder in gefährliche Situationen. Ein Verkehrsspiegel, der Einblick in beide Fahrtrichtungen ermöglicht, könnte die Situation entschärfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1631 2017 Die Vorlage OF 99/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 80/15 Betreff: Halteverbot zwischen den Einfahrten "Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9" zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu bitten durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung oder Schraffierung) ein Parken zwischen den Einfahrten zu verbieten. Begründung: Diese Ein-/Ausfahrten werden nicht nur von Kunden-Pkw, sondern auch vom Lieferverkehr benutzt. Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Lieferwagen dort festfahren, wenn dort ein Fahrzeug steht. Es würde nur 1 Stellplatz wegfallen ,aber größere Probleme auch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 80/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 79/15 Betreff: (Fuß-)Weg zwischen "Görlitzer Straße" und "Urseler Weg" als Fußweg ausschildern Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt wird gebeten die vor Jahren entfernten "Fußweg-Schilder" (Fußgänger auf blauem Grund) wieder an beiden Wegenden zu installieren. Begründung: Dieser schmale Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird immer öfters von schnell und rücksichtslosfahrenden Radfahrern benutzt, sodass es vermehrt zu "Beinaheunfällen" zwischen Fußgängern (mit und ohne Hunde) gab, die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kamen (vorauseilende Hunde in Fahrradspeichen sind für beide nicht gesund). Grundsätzlich ist dieser Weg für eine kombinierte Nutzung zu schmal und zu unübersichtlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1350 2017 Die Vorlage OF 79/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER; 1 CDU, SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 67/15 Betreff: Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule im Bereich An der Walkmühle 15 Auf dem östlichen Bürgersteig An der Walkmühle 15 sind im Bereich des Zebrastreifens (wie auch an anderen Zebrasteifen) besondere weiße Bodenplatten mit Rillen eingelassen als taktil tastbare Hinweise für Personen mit Sehbehinderung eingelassen. An dieser Stelle verlaufen die Rille aller eingelassenen Bodenplatten parallel zur Fahrbahn, während an der gegenüberliegenden Seite sowie an anderen Zebrastreifen bei der einen Hälfte der Platte die Rillen parallel, die andere senkrecht verlaufen. Die senkrecht verlaufenden Riffen sollen wohl den Sehbehinderten anzeigen, dass hier ein Zebrastreifen befindet, den sie zu Querung der Straße nutzen können. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bodenplatten an der genannten Stelle zu korrigieren. Bodenplatten an der genannten Stelle auf der gegenüberliegenden Seite (Fotos: M. Paul Dez. 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1074 2017 Die Vorlage OF 67/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz das Wort "wohl" gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 68/15 Betreff: Sperrfläche am Zebrastreifen Prager Straße bei der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten bei der nächsten Ortsbegehung folgenden Punkt anzusprechen: Einrichtung eine Sperrfläche auf der Ostseite der Prager Straße vor dem Zebrastreifen in Höhe der Michael-Grzimek-Schule mit einem zusätzlichen Poller (um ein Beparken der Fläche sicher zu verhindern). Begründung: Dies ist eine dringende Anregung des "Polizisten vor Ort" bei einer Begehung im Rahmen der Verkehrserziehung von VGF und Polizei an der Otto-Hahn-Schule am 21.11.2016. (Foto: M. Paul Dez. 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2016, OF 44/15 Betreff: Mobilitätsangebot erweitern - Bereitstellung von zwei Stellplätzen im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" für Carsharing-Anbieter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt zwei Stellplätze für Carsharing-Pkw unweit der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob sich für dieses Angebot zwei der drei Taxihalteplätze eignen, die vor geraumer Zeit in der Prager Straße eingerichtet wurden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob diese Stellplätze für die Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: In der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats tauchte die völlig richtige Idee auf, für evtl. Carsharing-Angebote Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Da es nicht nur einen Anbieter gibt, der auch in den städtischen Randgebieten Carsharing-Angebote unterbreiten möchte, sollten diese Plätze allgemein für solche Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Hierzu werden Stellplätze in ÖPNV-Nähe benötigt. Es bietet sich deshalb an, diese Stellplätze im Bereich des kürzlich eingerichteten Taxihalteplatzes zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Platz von Taxifahrern nicht angenommen wird. Die Stellplätze sollten für die Anbieter kostenfrei sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 44/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2016 Die Vorlage OF 35/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "in Höhe der Glockengasse" das Wort "(Sparkasse)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 13/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt und Traffic (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre- Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (die Hohl) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen geprüft wird. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von (ggf. wechselseitig) den abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn als einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 122 2016 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
4. Versuch Sehr geehrte Damen und Herren, täglich sehe ich in unserem Stadtteil speziell ältere Mitmenschen die auf ihrem Heimweg vom Einkaufen im unteren Ortsteil in den oberen Ortsteil (es geht schon etwas den Berg rauf) eine kleine Pause machen müssen. Leider gibt es für diese Mitmenschen kaum eine Möglichkeit sich auf ihrem Weg in den oberen Ortsteil mal hinzusetzen. Es wäre doch angebracht für diese Mitmenschen ein oder zwei Sitzbänke entlang der Deuil-la-Barrestrasse oder des Urseler Weges hinzustellen. Des Weiteren wäre es eine sinnvolle Einrichtung für die Mitmenschen, die schwer oder so gut wie gar nicht alleine Einkaufen gehen können einen Einkaufsfahrdienst einzurichten. Ein Fahrzeug dafür müßte man doch über ein Autohaus, daß solche Projekte unterstützen würde, besorgen können. Einen Fahrer dafür würden "wir" schon ehrenamtlich finden. Für Rücksprachen stehe ich jeder Zeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Otto Pühl Vorsitzender VdK Nieder-Eschbach
Unterstützer: 5
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