Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble-und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2014, OF 546/2 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee / Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrs-Mehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3373 2014 Die Vorlage OF 546/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Betreff: Nachfrage Frauenlobstraße 18a Vorgang: V 756/13 OBR 2; OM 2673/13 OBR 2; ST 1411/13; ST 359/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Je mehr Antworten der Ortsbeirat seitens des Magistrats rund um den erwähnten Vorgang erhält, desto mehr neue Fragen wirft der Magistrat damit auf. Dies vorausgeschickt wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf die Frage 5c) des Auskunftsersuchens V 756, ob dem Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung gemacht wurden, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411: "Ja, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem Vorstand des Kleingartenvereins die Art und Höhe der Einzäunung abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende Bild." Wie passt die Umzäunung, welche zwischenzeitlich mit dreifachem Stacheldraht (S-Draht) gekrönt wurde, in das bestehende Bild? Der Magistrat wird gebeten, hierzu sämtliche Beispiele für die Sicherung mit dreifachem S-Draht im umliegenden Wohngebiet aufzulisten. 2. Zu den Fragen die "Entsorgung" von Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche betreffend, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411 unter Ziffer 2.: "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor." Und in der ST 359 ebenfalls unter Ziffer 2.:"Dieser Hinweis wurde von der annehmenden Stelle zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht weitergeleitet." Es wird festgestellt, dass sich der Magistrat mit seiner Aussage "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor" nicht im Zentrum der Wahrheit befand, wenn er selbst sechs Monate später schreibt, dass die Hinweise an die Bauaufsicht weitergeleitet wurden. Warum verleugnet der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat zunächst die Existenz der benannten Hinweise, um in einer weiteren ST mitzuteilen, dass diese ihm selbstverständlich vorlagen? Wann wird der Magistrat die Muße finden, die Fragen zu der Verunreinigung des Erdreiches der städtischen Grünfläche endlich zu beantworten? 3. Zu den Fragen des Ortsbeirates rund um die Beschädigung und Fällung des Baumes auf der städtischen Grünfläche antwortet der Magistrat in der ST 359: "Es wurde am 25.11.2010 die Fällung eines Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von Bauarbeiten so stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde mit Bescheid vom 19.01.2011 genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung hat die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück einen Laubbaum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück kein geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der Baumschutzsatzung auf einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der entsprechende Baum wurde am 18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der Frauenlobstraße." Laut Augenzeugenbericht wurde der Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tage gefällt. Hat der Magistrat die Fällung rückwirkend genehmigt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Konnte der "so stark geschädigt(e)" Baum noch vom Fachamt in Augenschein genommen werden? Der beschädigte und gefällte Baum hatte laut Auskunft des Magistrats einen Stammumfang von 195cm, der hierfür ersatzgepflanzte Baum einen von etwa 16cm. Wie erklärt der Magistrat, dass ein Bäumlein mit einem Stammumfang von 16cm keinen Platz findet auf einem Grundstück, auf dem zuvor ein Baum stand mit 195cm Stammumfang? 4. In der ST 1411 teilt der Magistrat mit, dass in dem zur Diskussion stehenden Bereich keine Laterne versetzt wurde, um auf Nachfrage zu antworten, dass die internen Abstimmungen des Magistrats hierzu noch nicht abgeschlossen seien (ST 359, Ziffer 3.) Was hat der Magistrat intern abzustimmen, wenn doch laut seiner eigenen Aussage keine Laterne versetzt wurde (obgleich die Realität für jedermann sichtbar eine ganz andere ist)? Wann kann der Ortsbeirat mit den Früchten dieser internen Abstimmung in Form von der Wahrheit entsprechenden Antworten rechnen? Begründung: Der Ortsbeirat möchte immer noch umfassend und wahrheitsgemäß informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus oben benannter Stellungnahme (ST) nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat zu folgenden Punkten eine korrigierte ST vorzulegen: Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1.) unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der ST findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße.". Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. Unter Ziffer 2.) wurde sellemals danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (Mail) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 1). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2.) der ST 1411/13 getroffenen Aussage? Unter Ziffer 3.) der V 756/13 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der OBR: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern ca. 15cm von dieser entfernt. Der Ortsbeirat geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. . Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2673 2013 Die Vorlage OF 410/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2013, OF 344/2 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag (!) gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls während der Bauphase wurden Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt? 5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurde dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet bis sich Mitglieder des Ortsbeirates der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 756 2013 Die Vorlage OF 344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 314/2 Betreff: Auch Bockenheim liegt an der Via Regia Der Ortsbeirat möge beschließen: Am Bockenheimer Schönhof wird eine Hinweistafel aufgestellt, die über die Via Regia im Sinne sowohl eines historischen Wegekorridors als auch einer Kulturstraße des Europarates informiert. Die Ausführung der Tafel soll sich nach Möglichkeit an den Vorgaben des Netzwerkes "Via Regia - Kulturstraße des Europarates" orientieren. Der Text weiterer Erläuterungen ist mit dem Institut für Stadtgeschichte abzustimmen. Aus dem Budget des Ortsbeirates werden 2000 EUR für diese Maßnahme bereitgestellt. Begründung: Die Via Regia ist ein mehr als 2.000 Jahre alter Wegekorridor zwischen West- und Osteuropa. Sie führt auf über 4.500 Kilometern Länge durch acht europäische Länder von Santiago de Compostela bis nach Kiew. In Frankfurt geht die Hauptroute von Höchst über den Niedwald am Rebstock vorbei durch den Biegwald, dann beim Schönhof nördlich an Bockenheim vorbei, über den heutigen Diebsgrundweg, den Marbachweg und den Lohrberg bis nach Bergen. Im März 2005 wurde die Via Regia vom Europarat als " Major Cultural Route of the Council of Europe" ausgezeichnet. Eine europäische Kulturstraße in diesem Sinne ist laut Definition des Rates für kulturelle Zusammenarbeit "ein Weg durch ein oder mehrere Länder oder Regionen, der sich mit Themen befasst, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen und sozialen Interesses europäisch sind, sei es auf Grund der geographischen Wegführung oder des Inhaltes und der Bedeutung" und damit ein Sinnbild für die Einigung Europas. Entsprechend soll die historische und heutige Via Regia (europäischer Verkehrskorridor C III) in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden, um das Bewusstsein für eine gemeinsame europäische Kultur und Geschichte wecken. Das Europäische Kultur- und Informationszentrum in Thüringen (EKT) fungiert seit März 2005 als europäische Kontaktstelle für Projekte und Aktivitäten rund um die Via Regia. Den Titel "Via Regia - Kulturstraße des Europarates" für eigene Zwecke verwenden darf nur, wer Mitglied in diesem Netzwerk ist; die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Der Magistrat wird gebeten, den Beitritt zu diesem Netzwerk wohlwollend zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 08.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 154 2013 Die Vorlage OF 314/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Vorgang: OIB 181/10 Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Straße von Santiago de Compostela über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Kiew zeigen. 2005 wurde diese Straße als "Kulturstraße des Europarates" mit der Bezeichnung Via Regia ausgezeichnet. Andere Bezeichnungen dieser Straße: Hohe Straße, strata regia, Königsstraße, Grande Route Impériale, via touronensis, Camino Real, Na kupieckim Szlaku, des Reiches Straße, Antsanvia und in Frankfurt Diebsgrundweg. Die Via Regia stand im Mittelalter unter königlichem Schutz. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: Via Regia - Kulturstraße des Europarats Hier verlief die älteste und längste Landverwindung zwischen West- und Osteuropa, die Via Regia auch Hohe Strasse genannt. Durch Frankfurt führte sie über die Ginnheimer Höhe, den Diebsgrundweg, den Marbachweg über den Lohrberg bis Bergen. Bereits in der Steinzeit gab es hier Wanderbewegungen. Als königliche Strasse - strata regia - wurde sie 1252 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Händler nutzten die Geleitstrasse als Handelsroute, Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie. Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2010, OIB 181 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2011, OF 155/5 Betreff: Anbringung von Fahrtrichtungspfeilen auf der Fahrbahn im Bereich Rennbahnstraße/Triftstraße/Frauenhofstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf der rechten Abbiegespur von der Rennbahnstraße in die Triftstraße vor der Frauenlobstraße einen Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die Frauenlobstraße anzubringen. Begründung: Von der Rennbahnstraße führen beim Linksabbiegen zwei Fahrbahnen in die Triftstraße. Die rechte Fahrbahn endet kurz nach dem Abbiegen, da sich zwischen der Egelsbacher Straße und der Frauenlobstraße Parkplätze am Fahrbahnrand befinden. Insbesondere ortskundige Autofahrer, die geradeaus die Triftstraße weiterfahren wollen, sehen sich mit dem plötzlichen Ende ihrer Fahrspur konfrontiert. Diese sollten rechtzeitig darauf hingewiesen werden, daß auf der rechten Fahrspur nur eine Weiterfahrt in die Frauenlobstraße möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 533 2011 Die Vorlage OF 155/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Bronze bzw. Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Handelsstraße von Santiago de Compostella über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Krakau zeigen. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: "Hier verlief die Reichsstraße Via Regia. Als kaiserliche Geleitstraße erstreckte sie sich von Spanien über Deutschland nach Osteuropa. Über die Ginnheimer Höhe führte sie als Diebsgrundweg den heutigen Marbachweg entlang zum Lohrberg und nach Bergen. Händler nutzten die königliche Straße als Handelsroute durch Europa; Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie." Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.04.2012, OF 333/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 152/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble-und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2014, OF 546/2 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee / Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrs-Mehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3373 2014 Die Vorlage OF 546/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Betreff: Nachfrage Frauenlobstraße 18a Vorgang: V 756/13 OBR 2; OM 2673/13 OBR 2; ST 1411/13; ST 359/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Je mehr Antworten der Ortsbeirat seitens des Magistrats rund um den erwähnten Vorgang erhält, desto mehr neue Fragen wirft der Magistrat damit auf. Dies vorausgeschickt wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf die Frage 5c) des Auskunftsersuchens V 756, ob dem Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung gemacht wurden, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411: "Ja, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem Vorstand des Kleingartenvereins die Art und Höhe der Einzäunung abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende Bild." Wie passt die Umzäunung, welche zwischenzeitlich mit dreifachem Stacheldraht (S-Draht) gekrönt wurde, in das bestehende Bild? Der Magistrat wird gebeten, hierzu sämtliche Beispiele für die Sicherung mit dreifachem S-Draht im umliegenden Wohngebiet aufzulisten. 2. Zu den Fragen die "Entsorgung" von Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche betreffend, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411 unter Ziffer 2.: "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor." Und in der ST 359 ebenfalls unter Ziffer 2.:"Dieser Hinweis wurde von der annehmenden Stelle zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht weitergeleitet." Es wird festgestellt, dass sich der Magistrat mit seiner Aussage "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor" nicht im Zentrum der Wahrheit befand, wenn er selbst sechs Monate später schreibt, dass die Hinweise an die Bauaufsicht weitergeleitet wurden. Warum verleugnet der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat zunächst die Existenz der benannten Hinweise, um in einer weiteren ST mitzuteilen, dass diese ihm selbstverständlich vorlagen? Wann wird der Magistrat die Muße finden, die Fragen zu der Verunreinigung des Erdreiches der städtischen Grünfläche endlich zu beantworten? 3. Zu den Fragen des Ortsbeirates rund um die Beschädigung und Fällung des Baumes auf der städtischen Grünfläche antwortet der Magistrat in der ST 359: "Es wurde am 25.11.2010 die Fällung eines Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von Bauarbeiten so stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde mit Bescheid vom 19.01.2011 genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung hat die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück einen Laubbaum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück kein geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der Baumschutzsatzung auf einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der entsprechende Baum wurde am 18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der Frauenlobstraße." Laut Augenzeugenbericht wurde der Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tage gefällt. Hat der Magistrat die Fällung rückwirkend genehmigt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Konnte der "so stark geschädigt(e)" Baum noch vom Fachamt in Augenschein genommen werden? Der beschädigte und gefällte Baum hatte laut Auskunft des Magistrats einen Stammumfang von 195cm, der hierfür ersatzgepflanzte Baum einen von etwa 16cm. Wie erklärt der Magistrat, dass ein Bäumlein mit einem Stammumfang von 16cm keinen Platz findet auf einem Grundstück, auf dem zuvor ein Baum stand mit 195cm Stammumfang? 4. In der ST 1411 teilt der Magistrat mit, dass in dem zur Diskussion stehenden Bereich keine Laterne versetzt wurde, um auf Nachfrage zu antworten, dass die internen Abstimmungen des Magistrats hierzu noch nicht abgeschlossen seien (ST 359, Ziffer 3.) Was hat der Magistrat intern abzustimmen, wenn doch laut seiner eigenen Aussage keine Laterne versetzt wurde (obgleich die Realität für jedermann sichtbar eine ganz andere ist)? Wann kann der Ortsbeirat mit den Früchten dieser internen Abstimmung in Form von der Wahrheit entsprechenden Antworten rechnen? Begründung: Der Ortsbeirat möchte immer noch umfassend und wahrheitsgemäß informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus oben benannter Stellungnahme (ST) nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat zu folgenden Punkten eine korrigierte ST vorzulegen: Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1.) unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der ST findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße.". Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. Unter Ziffer 2.) wurde sellemals danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (Mail) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 1). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2.) der ST 1411/13 getroffenen Aussage? Unter Ziffer 3.) der V 756/13 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der OBR: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern ca. 15cm von dieser entfernt. Der Ortsbeirat geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. . Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2673 2013 Die Vorlage OF 410/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2013, OF 344/2 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag (!) gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls während der Bauphase wurden Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt? 5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurde dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet bis sich Mitglieder des Ortsbeirates der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 756 2013 Die Vorlage OF 344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 314/2 Betreff: Auch Bockenheim liegt an der Via Regia Der Ortsbeirat möge beschließen: Am Bockenheimer Schönhof wird eine Hinweistafel aufgestellt, die über die Via Regia im Sinne sowohl eines historischen Wegekorridors als auch einer Kulturstraße des Europarates informiert. Die Ausführung der Tafel soll sich nach Möglichkeit an den Vorgaben des Netzwerkes "Via Regia - Kulturstraße des Europarates" orientieren. Der Text weiterer Erläuterungen ist mit dem Institut für Stadtgeschichte abzustimmen. Aus dem Budget des Ortsbeirates werden 2000 EUR für diese Maßnahme bereitgestellt. Begründung: Die Via Regia ist ein mehr als 2.000 Jahre alter Wegekorridor zwischen West- und Osteuropa. Sie führt auf über 4.500 Kilometern Länge durch acht europäische Länder von Santiago de Compostela bis nach Kiew. In Frankfurt geht die Hauptroute von Höchst über den Niedwald am Rebstock vorbei durch den Biegwald, dann beim Schönhof nördlich an Bockenheim vorbei, über den heutigen Diebsgrundweg, den Marbachweg und den Lohrberg bis nach Bergen. Im März 2005 wurde die Via Regia vom Europarat als " Major Cultural Route of the Council of Europe" ausgezeichnet. Eine europäische Kulturstraße in diesem Sinne ist laut Definition des Rates für kulturelle Zusammenarbeit "ein Weg durch ein oder mehrere Länder oder Regionen, der sich mit Themen befasst, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen und sozialen Interesses europäisch sind, sei es auf Grund der geographischen Wegführung oder des Inhaltes und der Bedeutung" und damit ein Sinnbild für die Einigung Europas. Entsprechend soll die historische und heutige Via Regia (europäischer Verkehrskorridor C III) in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden, um das Bewusstsein für eine gemeinsame europäische Kultur und Geschichte wecken. Das Europäische Kultur- und Informationszentrum in Thüringen (EKT) fungiert seit März 2005 als europäische Kontaktstelle für Projekte und Aktivitäten rund um die Via Regia. Den Titel "Via Regia - Kulturstraße des Europarates" für eigene Zwecke verwenden darf nur, wer Mitglied in diesem Netzwerk ist; die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Der Magistrat wird gebeten, den Beitritt zu diesem Netzwerk wohlwollend zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 08.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 154 2013 Die Vorlage OF 314/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Vorgang: OIB 181/10 Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Straße von Santiago de Compostela über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Kiew zeigen. 2005 wurde diese Straße als "Kulturstraße des Europarates" mit der Bezeichnung Via Regia ausgezeichnet. Andere Bezeichnungen dieser Straße: Hohe Straße, strata regia, Königsstraße, Grande Route Impériale, via touronensis, Camino Real, Na kupieckim Szlaku, des Reiches Straße, Antsanvia und in Frankfurt Diebsgrundweg. Die Via Regia stand im Mittelalter unter königlichem Schutz. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: Via Regia - Kulturstraße des Europarats Hier verlief die älteste und längste Landverwindung zwischen West- und Osteuropa, die Via Regia auch Hohe Strasse genannt. Durch Frankfurt führte sie über die Ginnheimer Höhe, den Diebsgrundweg, den Marbachweg über den Lohrberg bis Bergen. Bereits in der Steinzeit gab es hier Wanderbewegungen. Als königliche Strasse - strata regia - wurde sie 1252 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Händler nutzten die Geleitstrasse als Handelsroute, Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie. Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2010, OIB 181 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2011, OF 155/5 Betreff: Anbringung von Fahrtrichtungspfeilen auf der Fahrbahn im Bereich Rennbahnstraße/Triftstraße/Frauenhofstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf der rechten Abbiegespur von der Rennbahnstraße in die Triftstraße vor der Frauenlobstraße einen Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die Frauenlobstraße anzubringen. Begründung: Von der Rennbahnstraße führen beim Linksabbiegen zwei Fahrbahnen in die Triftstraße. Die rechte Fahrbahn endet kurz nach dem Abbiegen, da sich zwischen der Egelsbacher Straße und der Frauenlobstraße Parkplätze am Fahrbahnrand befinden. Insbesondere ortskundige Autofahrer, die geradeaus die Triftstraße weiterfahren wollen, sehen sich mit dem plötzlichen Ende ihrer Fahrspur konfrontiert. Diese sollten rechtzeitig darauf hingewiesen werden, daß auf der rechten Fahrspur nur eine Weiterfahrt in die Frauenlobstraße möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 533 2011 Die Vorlage OF 155/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Bronze bzw. Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Handelsstraße von Santiago de Compostella über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Krakau zeigen. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: "Hier verlief die Reichsstraße Via Regia. Als kaiserliche Geleitstraße erstreckte sie sich von Spanien über Deutschland nach Osteuropa. Über die Ginnheimer Höhe führte sie als Diebsgrundweg den heutigen Marbachweg entlang zum Lohrberg und nach Bergen. Händler nutzten die königliche Straße als Handelsroute durch Europa; Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie." Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.04.2012, OF 333/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 152/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: CDU
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