Antrag vom 30.09.2020, OF 1446/1 Betreff: Tempo 30 auf der Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen.
Begründung:
Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke mißbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine so genannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind).Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 28 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Regelung bis zum Baseler Platz gelten soll. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1446/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6691 2020 1. Der Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1446/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und U.B. (= Annahme) zu 2. erster Absatz: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zweiter Absatz: Einstimme Annahme