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Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen

Lesezeit: 7 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.10.2017

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo30Zonen

Details im PARLIS OA_189_2017
05.03.2018

Bericht des Magistrats

Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen

Details im PARLIS B_63_2018
27.03.2018

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen

Details im PARLIS OF_153-15_2018
13.04.2018

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63

Details im PARLIS OA_244_2018
13.04.2018

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63

Details im PARLIS OA_244_2018

S A C H S T A N D :

Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63

Betreff: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2041 - OA 189/17 OBR 4 - Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist der Magistrat an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Gemäß R-FGÜ sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Nur im Umfeld von schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel Schulen) ist die Anlage eines Zebrastreifens ausnahmsweise möglich ist. Darüber hinaus sind an die Einrichtung von Fußgängerüberwegen hohe verkehrliche und technische Maßstäbe gesetzt. Es muss u.a. eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht werden, um einen Fußgängerüberweg zu rechtfertigen. Ferner muss eine entsprechende Beleuchtung installiert werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges bedarf daher stets einer Einzelfallbetrachtung. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er sich bei der Entscheidung über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an die oben genannten Regularien halten muss. Es besteht demnach oftmals kein (politischer) Entscheidungsspielraum.Nebenvorlage:
Anregung vom 13.04.2018, OA 244
Antrag vom 27.03.2018, OF 153/15

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 189
Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss
Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.03.2018

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 63 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis) 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 10.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. und gegen FDP (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung) 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 244 2018 1. Die Vorlage B 63 dient unter Hinweis auf OA 244 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 13 am 17.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B 63 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 63 = Kenntnis, OA 244 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 63 = Zurückweisung, OA 244 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2745, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 32 4