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Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.05.2019

Vortrag des Magistrats

Frankfurter Programm „Würde im Alter“ hier: Neufassung

Details im PARLIS M_77_2019
16.12.2024

Vortrag des Magistrats

Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“

Details im PARLIS M_189_2024

S A C H S T A N D :

Vortrag des Magistrats vom 16.12.2024, M 189

Betreff: Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm "Würde im Alter" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4219 (M 77) I. Der geänderten Förderrichtlinie zum Frankfurter Programm "Würde im Alter" wird gemäß der beiliegenden Anlage mit Wirkung zum 01.01.2025 zugestimmt. II. Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.

Begründung:

A. Zielsetzung · Sicherung der Zukunft des Förderprogramms; · Sicherstellung von thematisch relevanten Maßnahmen, die ein würdevolles und sicheres Älterwerden für vulnerable und marginalisierte ältere Menschen in Frankfurt am Main ermöglicht; · Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der wichtigen Arbeit vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten; · Mehr Flexibilität bzgl. Projektlaufzeiten: Die Projektinhalte sind nicht durch den Gesetzgeber finanziert und können vom Projektträger nach Ende des Förderzeitraumes durch das FPWiA bisher nicht weitergetragen werden. Das führt dazu, dass die Zielgruppe nicht weiter versorgt werden kann und auch keine neuen Personen, die zu der Zielgruppe hinzukommen, eine Versorgung erhalten. B. Alternativen Eine unveränderte Förderrichtlinie führt dazu, dass Träger Projekte einstellen müssen, weil die Zuschusshöhe und die Projektlaufzeit die Maßnahmen nicht tragen. C. Lösung Die Förderrichtlinie soll in den folgenden Punkten geändert werden: · Projektlaufzeit: bei begründetem Bedarf kann die Projektförderung fortgeführt werden; · Erhöhung der maximalen Fördersumme von derzeit 70.000 € auf 80.000 €; Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Fördervolumen des Programms. Auf Grund der unterschiedlichen Förderlaufzeiten und Fördersummen der stationären und zugehenden Projekte werden keine neuen Projekte verhindert. D. Kosten Nicht zutreffend (keine Kostensteigerungen). Anlage 1_Foerderrichtlinie (ca. 44 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 41 KB)dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Momsen, Meyer, Fischer, Yildiz, Wollkopf, Pürsün und Yilmaz sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5666, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 30-1