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Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201

Lesezeit: 9 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.10.2009

Vortrag des Magistrats

Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes

Details im PARLIS M_201_2009
25.10.2009

Antrag Ortsbeirat

M 201 Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen

Details im PARLIS OF_526-16_2009
27.10.2009

Anregung Ortsbeirat

Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201

Details im PARLIS OA_1011_2009
18.11.2009

Stellungnahme des Magistrats

Regionaler Flächennutzungsplan: Windvorranggebiet Berger Hang Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen

Details im PARLIS ST_1604_2009
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 27.10.2009, OA 1011 entstanden aus Vorlage: OF 526/16 vom 25.10.2009 Betreff: Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats M 201 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Punkt 12.3 zur Windenergienutzung in Frankfurt am Main in der Stellungnahme kritischer zu hinterfragen und Windkraftanlagen in Frankfurter Stadtrandlagen abzulehnen.

Begründung:

Die Windenergienutzung im Rhein-Main-Gebiet ist mangels ausreichend Wind wenig effektiv und ein reines Subventionsgeschäft zugunsten wohlhabender Geldanleger, das die Steuerzahler über Subventionen, die Stromverbraucher über überhöhte Verbrauchspreise und den Fiskus über zusätzliche Verlustabschreibungen sehr viel Geld kosten wird. Hier werden aus Steuergeldern hohe Subventionen und Steuernachlässe gezahlt, um zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher zu erzeugen. Diese Windkraftanlagen nutzen nur betuchten Geldanlegern und gehen zulasten der Steuerzahler, denn Windkraftanlagen sind im Binnenland größtenteils reine Subventionsbetriebe, die sich nur rechnen, weil Herstellung, Betrieb und Strom aus diesen Anlagen vom Steuerzahler über erhebliche Subventionen und überzogene Strompreise bezahlt werden müssen. Nur in wenigen Gegenden in Deutschland weht der Wind ausreichend stark und gleichmäßig, um ein Windkraftwerk kostendeckend zu betreiben. Hessen, mit Ausnahme einiger Kuppen der Mittelgebirge, gehört nicht zu den Gegenden mit ausreichendem Wind in Deutschland. Deshalb machen auch die Abschreibungsmöglichkeiten von Verlusten, die trotz aller Subventionen immer noch entstehen, diesen Gewerbezweig für Investoren und Anleger so interessant. Auch der Landschaftsverbrauch ist in einem dicht besiedelten Kulturraum, wie der Rhein-Main-Region, als sehr kritisch zu betrachten. Der überwiegende Anteil heute installierter Windkraftanlagen befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Benötigt werden die Standfläche der Windkraftanlage und ein Zuweg für die Wartung. Die gemeindliche Entwicklung kann durch eine Windkraftanlage negativ beeinflusst werden, da genehmigte Anlagen Bestandsschutz genießen und die Ausweisung von neuen Gewerbe- und Wohngebieten in der Nähe von Windkraftanlagen aufgrund von Abstandsregelungen nicht mehr möglich ist. Zum Ausmaß von Vogelschlag durch Windkraftanlagen gibt es inzwischen kontroverse Untersuchungen. Nach einer Studie des Naturschutzbundes Deutschland e. V. von 2005 sterben in Deutschland jährlich etwa eintausend Vögel durch Kollision mit einer Windkraftanlage. Betroffen sind insbesondere geschützte Greifvögel. Der Schall von Windkraftanlagen ist in der Hauptsache das Windgeräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Der A-bewertete Schallleistungspegel wird nach genormten Verfahren durch akustische Messungen bestimmt. Gängige Werte liegen zwischen 98 dB und 109 dB. Empfindliche Menschen fühlen sich sehr gestört, und von Bürgerinitiativen wird berichtet, dass viele Tierarten, insbesondere Pferde, panisch auf Windräder reagieren, immer wieder aus Koppeln ausbrechen, sehr unruhig, unberechenbar und nervös werden. Das rührt daher, dass sehr viele Tierarten einen sehr viel größeren Hörbereich als Menschen haben. Wilde Tiere reagieren mit Abwanderung aus verlärmten Gebieten, domestizierte Tiere, die nicht ausweichen können, ändern ihr Verhaltensmuster. Die Lichtverschmutzung durch Windkrafträder ist ein sehr ernstzunehmendes Problem. Sie müssen mit sehr hellen, blinkenden Positionslampen ausgerüstet werden, um Kollisionen mit dem Luftverkehr zu vermeiden. Das zieht eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten, Vögeln und Fledermäusen an, die von den Rotoren geschreddert werden. Letzte Folge ist auch Nahrungsmangel in der Nahrungskette aller dieser Tiere im Umkreis der Windkraftanlage. Außerdem erzeugen drehende Rotoren bei ungünstiger Sonneneinstrahlung zuckende Lichtreflexe, die kilometerweit zu sehen sind und als sehr störend empfunden werden. Bürgerinitiativen aus Deutschland berichten, dass im Umkreis einiger Windkraftanlagen eine gemessene, schwerwiegende Kontamination mit Schmierölen aus den Laufwerken der Windräder stattgefunden hat. Die Schmieröle werden von den Rotorblättern sehr weit und fein zerstäubt über angrenzende Gebiete verteilt. Damit verbietet sich jegliche Nutzung dieser Flächen zur Nahrungsmittel- oder Futtererzeugung. Windkraftanlagen sind in windreichen Gegenden sicherlich ein förderungswürdiger Beitrag zur Stromerzeugung aus regenerativen, sauberen Energien. Windkraftanlagen in Hessen sind in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit nur Steuersparmodelle und Subventionsbetriebe, die zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher erzeugen, um potenten Anlegern und Investoren risikolose Anlagemöglichkeiten zu eröffnen. Wegen der erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes Berger Hang und des Regionalparkes Hohe Straße sind deshalb Windkraftanlagen auf dem Berger Rücken nicht vertretbar und abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.11.2009

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0