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Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.10.2009

Antrag Ortsbeirat

Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße

Details im PARLIS OF_517-16_2009
27.10.2009

Anregung Ortsbeirat

Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße

Details im PARLIS OA_1013_2009
31.03.2010

Stellungnahme des Magistrats

Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße

Details im PARLIS ST_468_2010
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 27.10.2009, OA 1013 entstanden aus Vorlage: OF 517/16 vom 13.10.2009 Betreff: Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Röntgenstraße auf einer Länge von circa 10 Metern ab der Einmündung in die Borsigallee Poller zu setzen, damit hier das Parken unterbunden wird und dem in dieser Straße fahrenden Linienbus die Möglichkeit gegeben wird, gefahrlos in die Röntgenstraße einzufahren. Andere Maßnahmen, wie Sperrflächen oder Einrichtung eines Halteverbotes, kommen nicht infrage, da eine Überwachung derselben zu intensiv wäre.

Begründung:

Durch die beidseitig parkenden Pkws kommt es sehr oft vor, dass der aus der Borsigallee einbiegende Linienbus "feststeckt". Dies hat zur Folge, dass sich der Verkehr auf der Borsigallee staut und der Bus sich nicht unerheblich verspätet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2010, ST 468 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 04.11.2009

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2009, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1013 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7244, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2009 Aktenzeichen: 66 0