Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010,
Bisheriger Verlauf
Bericht des Magistrats
Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Details im PARLIS B_24_2010Antrag Ortsbeirat
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte
Details im PARLIS OF_459-2_2010Anregung Ortsbeirat
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Details im PARLIS OA_1072_2010Bericht des Magistrats
Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Details im PARLIS B_637_2010Bericht des Magistrats
Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Details im PARLIS B_24_2010Antrag Ortsbeirat
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte
Details im PARLIS OF_459-2_2010Anregung Ortsbeirat
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Details im PARLIS OA_1072_2010Bericht des Magistrats
Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Details im PARLIS B_637_2010S A C H S T A N D :
Betreff: Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte
d) ob die Zahl der versagten Genehmigungen so gering ist, weil die Stadt Frankfurt in streitigen Verfahren unterlegen ist, oder worauf es sonst zurückzuführen ist, dass in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II zahlreiche Bauvorhaben genehmigt wurden, die nicht im Einklang mit den Erhaltungssatzungen zu stehen scheinen (zum Beispiel Aufstockungen und Dachgeschossausbauten oder Abriss und Neubau ohne Bezugnahme auf das städtebaulich Prägende des Satzungsgebietes); e) wie viele der genannten Versagungen von Baugenehmigungen auf die Nichtvereinbarkeit der beantragten Bauprojekte mit den Bestimmungen der Erhaltungssatzung zurückzuführen sind; f) wie er zu der Aussage kommt, es wären im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend I keine Baugenehmigungen aus Milieuschutzgründen versagt worden, da im Rahmen von Anhörungen die notwendigen Änderungen durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig zahlreiche Bauprojekte mit hochpreisigen Wohnungen (z.B. im Kettenhofweg, in der Schumannstraße oder in der Wilhelm-Epstein-Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße) realisiert wurden; g) wieso dem Milieuschutz geschuldete Änderungen von Bauvorhaben durchgesetzt werden konnten, während im Magistratsbericht B 73/10 die Position vertreten wird, Milieuschutzsatzungen seien rechtlich bedenklich und würden nur wenig Schutzwirkung entfalten.