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Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 26.11.2021, OA 107 entstanden aus Vorlage: OF 227/5 vom 28.10.2021 Betreff: Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten Vorgang: M 131/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Richtlinien des Magistratsvortrags vom 3. September 2021, M 131 - Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts - , dahin gehend zu ändern, neben der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH auch privaten Eigentümern im geplanten Förderungsgebiet die Antrags- und Förderungsberechtigung zu erteilen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Bewohner und die Eigentümer der Siedlung sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig vorab zu informieren und zu beteiligen.

Begründung:

Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen entscheidend zur Identität der Stadt Frankfurt bei. Auch die Heimatsiedlung in Sachsenhausen zählt dazu. Ziel der geplanten Förderung ist es, das baukulturelle und immaterielle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren. Neben der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gibt es jedoch auch private Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet. Nach dem Willen des Magistrats sind bisher jedoch ausschließlich die Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH antragsberechtigt. Damit das baukulturelle Erbe einheitlich und in seiner Gesamtheit gewahrt werden kann, müssen auch die privaten Eigentümer einen Anspruch auf Förderung erhalten. Nur so wird es gelingen, eine qualitätsvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sicherzustellen. Außerdem soll der Magistrat rechtzeitig die Bewohner und Eigentümer sowie die Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufwertung der Heimatsiedlung informieren und beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 131 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1289 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.12.2021

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1087, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 61 0