Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.05.2021, OA 10 entstanden aus Vorlage: OF 2/4 vom 20.04.2021 Betreff: Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einhausung der A 661 in der Variante L 2 unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes Günthersburghöfe zu planen und auf den Weg zu bringen.
Begründung:
Laut Medienberichten soll die Einhausung der A 661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt Günthersburghöfe errichtet wird. Der Planungsdezernent Stadtrat Mike Josef hat die Befürchtung geäußert, dass Argumente für die Einhausung entfallen könnten, wenn das Bauprojekt Günthersburghöfe nicht umgesetzt wird. Die Einhausung hat jedoch einen enormen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Bornheims und Seckbachs! Besser wäre ohnehin die Variante L 1 gewesen! Die Einhausung mit der Mindestvariante L 2 bietet für die Bürgerinnen und Bürger von Bornheim und Seckbach eine kleine Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 sechsspurigen Autobahn am Riederwaldtunnel abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicherzustellen. Sie stellt eine dringend erforderliche Grünfläche dar! Der Wegfall der Einhausung würde die östlichen Stadtteile weiter mit Lärm und Abgasen belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.11.2021, B 394 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 245 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 410, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 61 12