Anregung vom 17.01.2017, OA 113 entstanden aus Vorlage: OF 194/1 vom 28.12.2016 Betreff: Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Konzept vorzustellen, wie nachhaltig dafür gesorgt werden kann, dass der ruhende Verkehr Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den fließenden Verkehr (insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u. Ä.) nicht behindert. Auch die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, der Frankenallee und deren Querstraßen; 2. eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen (Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell in der Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1 so zu überwachen, dass durch häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei den Fahrzeughaltern eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer oder Einsatzkräfte behindert werden; 3. eine regelmäßige und häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee und Idsteiner Straße) auch in den Abend- und Nachtstunden durchzuführen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise beschlossen, im Haushalt 2017 520 neue Stellen zu schaffen. Laut Meldung der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichtung von Bewohnerparkzonen oder bei Forderungen nach einer Bestreifung von durch den Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler). Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum: Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u. Ä. Wichtig ist, sich frei bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Anlage 1 (ca. 45 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1145 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.01.2017
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 113 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1017, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 32 4