Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
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Bisheriger Verlauf
27.05.2010
15.06.2010
15.11.2010
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Details im PARLIS OF_630-16_2010Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Details im PARLIS OA_1148_2010Bericht des Magistrats
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Details im PARLIS B_681_201027.05.2010
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Details im PARLIS OF_630-16_201015.06.2010
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Details im PARLIS OA_1148_201015.11.2010
Bericht des Magistrats
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Details im PARLIS B_681_2010 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.06.2010, OA 1148
entstanden aus Vorlage: OF 630/16 vom 27.05.2010 Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das oben genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht, wie in der Vergangenheit in Bergen-Enkheim, durch die Ausführungen von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die umgebenen Häuser erreicht wird und unter Umständen der Bebauungsplan Nr. 395 (Am Lindenplatz), rechtsverbindlich seit 21.04.1970, bei dem Bebauungszusammenhang als Maßstab herangezogen wird. Begründung:
Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem Bebauungszusammenhang liegen. In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach § 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich, einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 681
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.06.2010
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1148
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8511, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 00