Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
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Bisheriger Verlauf
06.12.2010
17.01.2011
12.09.2011
Antrag Ortsbeirat
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden!
Details im PARLIS OF_523-11_2010Anregung Ortsbeirat
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
Details im PARLIS OA_1269_2011Bericht des Magistrats
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
Details im PARLIS B_368_201106.12.2010
Antrag Ortsbeirat
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden!
Details im PARLIS OF_523-11_201017.01.2011
Anregung Ortsbeirat
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
Details im PARLIS OA_1269_201112.09.2011
Bericht des Magistrats
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
Details im PARLIS B_368_2011 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.01.2011, OA 1269
entstanden aus Vorlage: OF 523/11 vom 06.12.2010 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
Vorgang: V 1264/10 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend abzustimmen, dass die grundlegende Erneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße vor Baubeginn des Riederwaldtunnels durchgeführt wird. Der zu erneuernde Teilabschnitt liegt im Bereich zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonhardsgasse. Begründung:
Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortvollzugsprojekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden. Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 368
Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.01.2011
Beratungsergebnisse:
48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1269
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9582, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 66 5