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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 07.05.2021, OA 12 entstanden aus Vorlage: OF 1/5 vom 20.04.2021 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 Vorgang: OA 575/20 1. Der Ortsbeirat weist die Vorlage B 99/21 zurück. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Die Vorlage B 99/21 wird zurückgewiesen. b) Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission grundlegend zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Selbstverständlich sind die von anderen Körperschaften vorgegebenen Regelwerke für Unfallkommissionen zu beachten. Es sind weitergehende Anstrengungen zu unternehmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Wenn dem Magistrat die Unfallkommission für diese Aufgabe als ungeeignet erscheint, ist eine eigenständige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung OA 575/20 den Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2017 als unbefriedigend kritisiert. Leider votierte die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsanregung nur für das vereinfachte Verfahren. Der Magistrat hat die Anregung anscheinend ohne weitere Maßgabe an die Unfallkommission zur Beantwortung weitergeleitet. Diese hat pflichtschuldigst auf die bundesweit gültigen Regelungen verwiesen. Der mangelnde Gestaltungswillen des Gesetzgebers ist dem Ortsbeirat bekannt. Ziel der Anregung war ebenso wie diese erneute Anregung, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission in die Lage zu versetzen, in angemessener Weise auf die hohen Unfallzahlen zu reagieren. Der nun vorliegende Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2018 weist weiterhin die schon in der Ortsbeiratsanregung OA 575/20 kritisierten Mängel auf. Der Ortsbeirat bittet nochmals, diese Hinweise bei der Verbesserung der Arbeit der Unfallkommission zu berücksichtigen. In den Bericht wurde diesmal eine Liste der in den letzten fünf Jahren getöteten Radfahrer aufgenommen. Solche Papierbeschriftungen führen leider nicht weiter. Die Liste wurde offenbar einfach aus den alten Berichten der Unfallkommission zusammengetragen, ohne neuere Entwicklungen zu berücksichtigen oder gar tiefergehende Analysen anzustellen. Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass beim Unfall Nr. 7 der beteiligte Lkw-Fahrer sich wegen des Unfalls verantworten musste. Die Unfallursache "Fahrfehler Rad" erscheint somit zweifelhaft. Unter Nr. 6 wird weiterhin kein Maßnahmebedarf und als Unfallursache "Alleinunfall" angegeben, obwohl bekannt ist, dass auf diesem unsäglichen Bordsteinradweg immer wieder Radfahrende verunglücken. Unter der Nr. 11 erscheint die Unfallursache "Fahrfehler Rad" in ihrer Absolutheit zweifelhaft. Die Unfallkommission kann wohl kaum genau feststellen, ob eventuell die erhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrers zum Unfall beigetragen hat. Die Aufgabe der Unfallkommission ist nicht die rechtliche Bewertung der Fälle. Wo sie etwas nicht weiß, soll sie kein Wissen vortäuschen. Der Ortsbeirat will nicht beckmesserisch am Bericht der Unfallkommission herumkritteln. Es geht darum, dass die vielen Todesfälle nicht als etwas Schicksalhaftes betrachtet werden, indem die Unfallursachen einseitig und apodiktisch festgestellt werden. Die Unfallkommission muss dringend umfassende Analysen betreiben und Maßnahmen ausarbeiten, die helfen, zumindest die schwersten Unfälle zu verhüten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2020, OA 575 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 337 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 401, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 1