Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald

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Anregung vom 07.02.2022, OA 139 entstanden aus Vorlage: OF 153/11 vom 01.12.2021 Betreff: Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt durch den Wald des Stadtteils Riederwald für Pkw und Lkw zu unterbinden. Dafür wird die Zufahrt zum Zwischenlagerplatz an der Riederspießstraße auf den Eingang Riederspießstraße reduziert. Die Ein- und Ausfahrt am Volgersbrunnenweg wird geschlossen. Durch die Schließung des Volgersbrunnenwegs wird die Nutzung des Schleichweges durch den Riederwald unterbunden.

Begründung:

Durch die tagsüber offene Ein- und Ausfahrt zum Zwischenlagerplatz Riederwald ist es für Kfz möglich, den Erlenbruch zu umfahren und den Weg durch den Wald abzukürzen. Außerdem wird durch die Ausfahrt Volgersbrunnenweg in Kauf genommen, dass viele Lkw sich durch die engen Straßen des Stadtteils quälen, anstatt über die Riederspießstraße die direkte Ausfahrt ins Gewerbegebiet zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.02.2022

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 139 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1398, 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 17.03.2022 Aktenzeichen: 79 3