Lokale Infrastruktur im Ortsbezirk 11 erhalten - größtmögliche Flexibilität bei Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige anwenden
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 07.02.2022, OA 141 entstanden aus Vorlage: OF 187/11 vom 20.01.2022 Betreff: Lokale Infrastruktur im Ortsbezirk 11 erhalten - größtmögliche Flexibilität bei Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige anwenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf das Hessische Competence Center dahin gehend einzuwirken, dass im Ortsbezirk 11 ansässige Kleinunternehmen und Soloselbstständige bei Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe die größtmögliche Flexibilität eingeräumt bekommen und Säumniszuschläge erlassen werden.
Begründung:
Die lokale Infrastruktur in den Frankfurter Stadtteilen ist besonders schützenswert. Kleine Geschäfte und Gastronomie beleben das Stadtbild und fördern die Attraktivität der Stadtteile. Diese Betriebe sind, wie viele andere auch, stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Die in 2020 vom Bund eingeführte Soforthilfe sollte Abhilfe schaffen, kommt aber mittlerweile wie ein Bumerang auf nicht wenige dieser Betriebe zurück. Die von den Betroffenen selbst zu stellenden Anträge und mehrfach geänderte Antragsverfahren führten nicht selten zu Verwirrung und zu Fehlern bei der Antragserstellung. Nach drei Jahren andauernder Pandemie steht vielen dieser Betriebe das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals. Anstatt den Kleinunternehmen und Soloselbstständigen nun aber die größtmögliche Flexibilität einzuräumen und damit die Existenznöte nicht noch weiter zu verschlimmern, fordert das HCC (Hessische Competence Center) nun unter anderem im Ortsbezirk 11 ansässige Unternehmen auf, Teile oder sogar alles der erhaltenen Soforthilfe zurückzuzahlen. Im Einzelfall geschieht dies auch unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen und der zusätzlichen Erhebung von Säumniszuschlägen. Der Bund hat mittlerweile reagiert und die Verwaltungsvereinbarung dahin gehend geändert, dass die Frist zur Vorlage der Schlussberichte durch die Länder erst Ende 2022 notwendig wird. Dadurch erhalten die Länder mehr Flexibilität bei der Überprüfung der Soforthilfen und können dadurch auch den Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einräumen. Von dieser Möglichkeit sollte auch das HCC Gebrauch machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 247 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.02.2022
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 141 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Anfrage beim Land Hessen für alle Frankfurter Ortsbezirke erfolgt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 141 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Anfrage beim Land Hessen für alle Frankfurter Ortsbezirke erfolgt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 1522, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 30 0